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Tipps und Technik R171 » » Thema: wo bezahle ich meinen neuen SLK? |
Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 278
User seit 14.10.2003
| Geschrieben am 13.10.2006 um 22:08 Uhr  
| Lieber TR-CL 777,
wenn man die Postings genau liest stellt sich er eine oder ander Punkt
doch etwas anders dar. Es existiert kein Halbwissen sondern das sind aktuelle Erfahrungen, die gerade so gemacht wurden.
Zum Thema Kurzzeitkennzeichen habe ich Antwort aus Bremen, dass ich das da auch direkt erwerben kann. Allerdings kommen oft Abholer, die anstelle der Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen eine normale Doppelkarte dabei haben. Das gibt dann lt. DC Probleme. Ich werde also das Kennzeichen direkt in Bremen bei DC kaufen. Dann kann ich 5 Tage fahren.
Auf der VBK ( Versicherungsbestätigungskarte oder Deckungskarte ) kann von vornerein die Vollkasko eingetragen werden
Kreuzchen in Feld Nr.8
Ein Antrag /Vertrag kann die Versicherungsgesellschaft ohne Fzg.papiere/ Fahrgestellnummer ja leider noch nicht ausfertigen.
Also ich habe besagte Doppelkarte mit Kreuzchen Kurzzeitzulassung gerade vor mir liegen. Für das Feld 8 steht auf der Erläuterung "Sonstiges". Das ist bei mir keine Vollkasko. Hier benötigt man spezielle schriftliche Bestätigung der Versicherung. Also in meinem Begleitbrief steht ausdrücklich drin, dass "Keine Vorläufige Deckung in der Fahrzeugversicherung (Voll-/Teilkaskoversicherung) besteht.
Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht Kostenpflichtig wenn später auch die endgültige Zulassung ( ständig schwarzes Kennzeichen oder Saisonnummer )
bei der gleichenVersicherung erfolgt.
Wenn innerhalb von 4 Wochen angemeldet wird, dann erfolgt keine Berechnung. Ansonsten schon, steht so im Schreiben der Versicherung.
Dann wird der Hauptvertrag um die Dauer des Kurzzeitkennzeichens rückdatiert ( also max 5 Tage , bei 2 Kurzzeitkennzeichen halt 10 Tage usw ).
Wenn, wie Rosy171 schreibt, der SLK erst im Jan. oder Feb. angemeldet wird, wäre eine Rückdatierung auf das Abholdatum jetzt im Oktober keine so tolle Lösung.
Du bezahlst also dann für das Kurzzeitkennzeichen keine EXTRA-GEBÜHREN
( außer natürlich die Schilderkosten und Gebühren bei der Zulassungsstelle )
Das hat auch niemand so geschrieben. Es waren die Gebühren in der Zulassungsstelle und die Kosten für die Kennzeichen gemeint.
Gruß
Wolfgang | Antworten
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