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Tipps und Technik R170 » » Thema: Leidiges Thema : Sitzheizung und Garantie |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 94
User seit 02.07.2006
| Geschrieben am 07.10.2006 um 11:35 Uhr  
| Hallo,
hier nun das Ergebnis aus etlichen Telefonaten :
MB Kunzmann will die Reparaturkosten mit mir teilen. Das heißt 50/50....
Begründung: Der Schaden wäre nach 3 Monaten erst aufgefallen.Ich hätte ihn gleich bemerken und melden müssen.
Zur Anmerkung: Mein SLK ist gebraucht, 4 Jahre alt.
Interessant waren allerdings einige Statements von Seiten Kunzmanns. So hörte ich unter anderem folgenden Satz: ZITAT " Wir können den Schaden nicht übernehmen, da wir an Ihrem Wagen zu wenig verdient haben" ( Hatte ihn beim Kauf um 1500 Euro runtergehandelt) Lächerliches Argument...Was soll das???
Der TÜV Prüfer hätte den Schaden bei der Rücknahme/Prüfung des Wagens nicht festgestellt. Auf meine Frage, wie er bei 35 Grad Aussentemperatur (im Juni) eine Sitzheizung prüfen will, bekam ich keine Antwort. Ich bin mir zudem sicher, das er die Elektrik nicht durchgemessen hat. Wäre eher unwahrscheinlich....
Wie dem auch sei, ich geb mich geschlagen und werde 50% der Kosten tragen.
mfg HaWe
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1262
User seit 27.06.2005
| Geschrieben am 07.10.2006 um 12:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MPMuench am 07.10.2006 um 13:01 Uhr ]
Ich hätte mich mit 50% Kostenanteil nicht zufrieden gegeben!
Meiner war damals auch vier Jahre alt und wurde als Gebrauchter mit entsprechender Gebrauchtwagengarantie gekauft.
Gemäß Aussage meines DC-Händlers haben die erst Rücksprache mit der Gebrauchtwagengarantieversicherung halten müssen und die hat dann die Kosten getragen.
Irgendwo in den Klauseln steht zwar etwas von Sitzen (damit ist der Sitz und ggf. das Leder gemeint), aber die Sitzheizung fällt doch eher unter die Kategorie "Elektrik".
Ich würde die Klauseln nochmal durchlesen und ggf. sich direkt mit dem Versicherer in Verbindung setzten.
Viele Grüße aus Königreich
Marc
Edit: Ähm, habe ich meinen Kleinen doch älter gemacht als er ist. Er war seinerzeit erst drei Jahre alt.
--
"Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten - alleine schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren." - Gottlieb Daimler (1834-1900) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2524
User seit 09.09.2004
| Geschrieben am 07.10.2006 um 13:20 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von teamioli am 07.10.2006 um 13:20 Uhr ]
Moin,
kann mich nur anschließen - der Händler muß in den ersten 6 Monaten 100% tragen, außer er kann nachweisen, das der Schaden nicht bestanden hat. Aber wie . Nimm Dir im Notfall einen Rechtsanwalt - Kosten wird eh das Autohaus tragen müssen (weil sie verlieren ).
Sönke
--
Zum offen fahren ist es nie zu kalt - nur zu nass. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 166
User seit 10.06.2006
| Geschrieben am 09.10.2006 um 23:00 Uhr  
| Geb dich nicht mit den 50/50 Vorschlag zufrieden.
Droh denen schnmal mit einem Anwalt.
Warte aber nicht zu lange. Die müssen das übernehmen.
Egal ob er sagt, dass er zu wenig an dem Wagen verdient hat um die Kosten zudecken. Das ist doch nicht dein Bier. Kenne ein paar Händler die auf Grund der Gewährleistung nur als Export verkaufen und das gerade nur aus diesem Grund, dass dann jeder mit jeder Kleinigkeit zu denen kommt und diese behoben haben möchte und dies zu Kostenintensiv wäre.
Ich persönlich habe inzwischen schon knapp 2200 ,- € auf Gewährleistung abwickeln lassen und das ohne grossartige Probleme.
Ja, sogar ein Fahrertürschloss welches ja aus der Gebrauchtfahrzeuggarantie ausgeschlossen ist, sogar das lief nach knapp 5 Monaten auf Gewährleistung. Mir ist es dann erst aufgefallen, weil mein Ersatzschlüssel schon leer war und ich mit diesem dann versucht habe das Schloss zu öffnen. Keine Funktion an der Fahrertür nicht mit meinem normalen Schlüssel und auch nicht mit meinem Ersatzschlüssel.
Das besondere ist ja bei der Sache eben, dass man normalerweise eher selten mit dem Schlüssel ans Schloss geht bzw nie in den heutigen Fernbedienungszeiten. Da benutzt man ja sogar eine Sitzheizung öfters als einen Schlüssel am Aussenschloss egal welchem!!! | Antworten
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 49
User seit 05.01.2006
| Geschrieben am 10.10.2006 um 08:47 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Christoph Peter am 10.10.2006 um 08:48 Uhr ]
Hallo zusammen,
für alle, die die Reparatur nicht auf Garantie kriegen oder es selbst machen wollen : Schaut mal ins Auktionshaus - ich habe einen *kompletten* Satz Heizmatten um 90,00 Euro ersteigern können, neu versteht sich.
Der Verkäufer hat öfter mal welche davon.
Link :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=200032817787&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=010
Ein- und Ausbau ist hervorragend hier in den Tips beschrieben, wenn man einem Sattler nen 50er in die Hand drückt, macht der das sicherlich auch gern.
Klar ist das auch eine Prinzipfrage, nach geltendem Recht hat DC hier die Pflicht, im Rahmen der geseztlichen Gewährleistung kostenlos zu reparieren.
Aber bei 130,00 Investition würde ich mir überlegen, ob sich der Streß mit Anwalt etc. lohnt.
Viele Grüße,
--
Christoph, ´99er SLK200 PFl | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 166
User seit 10.06.2006
| Geschrieben am 10.10.2006 um 15:08 Uhr  
| ja aber auch nur wenn man es selber macht in der NL wollen die mal eben 500 ,- Euronen dafuer haben.
Also waere der Streitwert nicht 130 Euronen sondern 500,- und das ist schon ein bissl Geld.
Ist es nicht auch noch so, dass fuer jedes in der Garantie bzw Gewaehrleistung gewechselte bzw reparierte Bauteil wiederum eine Art Garantie fuer dieses Bauteil gibt?
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 94
User seit 02.07.2006
| Geschrieben am 12.10.2006 um 23:10 Uhr  
| Hallo, nochmal.
DANKE für die vielen guten Ratschläge und Ermunterungen. Ich habe das 50/50 Angebot nun abgelehnt und die Angelegenheit dem Anwalt übergeben. Ich werde Euch sofort benachrichtigen wenn sich was neues ergibt. Es soll ja auch ausserdem eine Hilfe für die sein, die solch ein Ärgernis noch erwartet.........
mfg HaWe | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 94
User seit 02.07.2006
| Geschrieben am 21.10.2006 um 00:15 Uhr  
| Moinmoin,
hier nun das Ende der Geschichte......nach weiteren Telefonaten und der Drohung in letzter Konsequenz vor Gericht zu gehen, wird der Schaden übernommen ) Nicht auf Garantie, sondern im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
GEHT DOCH !!!
Danke an alle die mir die Tipps und Ratschläge gegeben haben!!!!!
mfg HaWe
--
Mit Meinungen ist es wie mit A****löchern, jeder hat eins...... | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 168
User seit 09.10.2005
| Geschrieben am 26.03.2007 um 00:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-Tom am 26.03.2007 um 00:43 Uhr ]
Hallo,
bei mir ist auch die Sitzheizung kaputt.
der Gebrauchtwagenhändler bei dem ich meinen SLK erstanden habe ist kein Mercedes Händler. Befinde mich noch in der ersten sechs Monaten der gesetzlichen Gewährleistung. (Im Kaufvertrag heißt es ausdrücklich 12 Monate Gewährleistung nicht Garantie)
Ich traue meinem Verkäufer nicht (mehr). Was kann ich tun, um sicherzustellen, dass die Sitzheizung ordnungsgemäß repariert wird. Will keinen Pfusch. Am liebsten wäre es würde direkt bei Mercedes repariert, habe ich Anspruch darauf? (Wohl kaum!)
Grüße,
Tom | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.03.2007 um 12:45 Uhr  
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HaWeP schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe meinen gebrauchten SLK seit 3,5 Monaten und konnte erst jetzt, bei kühler werdenden morgendlichen Temperaturen feststellen: die Sitzheizung der Rückenlehne ist defekt. (Fahrerseite)
Dieses üble Schundteil wurde ja bereits 100fach, bis zum erbrechen gepostet und besprochen. Ein Anruf bei MB Kunzmann in Aschaffenburg , wo ich den Wagen erstanden habe, brachte negative Antwort. : MB hat die Sitzheizung aus der Garantieleistung herausgenommen !! Aus betriebswirtschaftlicher/kaufmännischer Sicht wohl verständlich ( bei den etlichen Schadensmeldungen) .....aus kundenfreundlicher Sicht wohl eher ein Schlag ins Gesicht. Wozu habe ich denn 12 Monate Garantie?? Zudem die Sitzheizung definitiv kein Verschleissteil ist.
Es ist schlichtweg eine Frechheit, eine solche minderwertige Fehlkonstruktion zu verbauen, die offensichtlich eine kürzere Mindesthaltbarkeit hat als ein fettarmer Joghurt in praller Sonne und unglaubliche Ignoranz sich letztendlich so aus der Affäre zu ziehen. Pfui Mercedes.....
In einigen Artikeln zum Thema, war jedoch zu lesen dass die Kulanzfähigkeit von MB diesbezüglich aber immer noch unterschiedlich ist/war – im Sinne der Car-Garantie.
Lange Rede – kurzer Sinn :
- Wer hat versucht den Schaden über die Gebrauchtwagengarantie abzuwickeln ?
- Wer hat die Reparatur über die Garantie abgewickelt bekommen ?
- Bitte Zeitpunkt und Werkstatt mitteilen !
Ich lasse mich so nicht abspeisen und werde alle Mittel ausschöpfen um zu meinem Recht zu kommen. Natürlich werde ich Euch über den weiteren Verlauf auf dem laufenden halten.
http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=22209&forum=5&highlight=Sitzheizung%20Garantie
An Stevi3180 : wurde die Reparatur übernommen?
An morOnDaniel : kannst Du mir bitte das genaue Datum und die Anschrift der ausführenden Werkstatt zukommen lassen ?
An nilo : kannst Du mir bitte ebenfalls genaueres antworten ?
An MPMuench : Bitte gib mir die Adresse der Werkstatt/ MB Vertretung. Danke
Mit freundlichen Grüßen
HaWe
Dein Händler muß es machen, da noch keine 6 Monate nach Kauf vergangen sind!
--
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