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Tipps und Technik R171 » » Thema: Vergleich Dachsteuermodule Reinhold/MSpeed |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 23.11.2006 um 14:46 Uhr  
| Eine Kollegin von mir hatte dazu ja einen Beitrag verfasst, wurde aber leider
"wegadministriert". Es ging MSpeed darum endgültig zu klären was TÜV - Technisch möglich ist. So gab es klare Prüfergebnisse bez. der Geschwindigkeit (max. 40 Km/h) und einiger Zusatzfunktionen. Es ist somit auch klar, dass eine EG Typgenehmigung alleine nicht ausreicht. Weiterhin besteht entgegen anderer Meinungen somit auch eine Eintragungspflicht, wenn man die leidige Diskussion über das Erlöschen der Betriebserlaubnis beantwortet haben möchte. Jeder kann das natürlich für sich entscheiden wie das gehandhabt wird, aber die KBA Definition ist eindeutig. Was mich hier nur schon mehrfach an anderer Stelle geärgert hat ist die Tatsache, dass andere Anbieter den Leuten vorgaukeln es gäbe so etwas wie EG, EMV oder TÜV Konformität alleine schon wenn die Geräte theoretisch einer bestimmten Norm gleich kommen. Dem ist absolut nicht so. Ohne Verifizierung, Zertifizierung, Prüfzeichen und Teilegutachten ist das alles völlig
unzutreffend. Das ist jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar. Gemessen daran ist die Diskussion über den Stromverbrauch nun wirklich akademisch.
Es darf natürlich jeder sein eigenen Prioritäten setzen, kauft was und wo Ihr wollt.
Hier noch mal die ultimativen Fakten was vom TÜV und KBA erlaubt werden kann, nach eingehender Prüfung des TÜV:
Öffnen während der Fahrt bis max. 40 Km/h - bei Metalldächern erlaubt bei Stoffdächern nicht (z.B. CLK)
zusätzliche Fensterheber Funktionen - nicht erlaubt
Fernbedienung über den Schlüssel - nur bei Infrarotfunktion erlaubt, weil die Reichweite des Funkschlüssels zu groß ist und somit theoretisch auch ohne direkten Sichtkontakt eine Betätigung möglich ist (Einklemmschutz!).
Eintragung notwendig? - ja, nur das Mitführen des Gutachtens langt nicht aus.
Das ist nur eine Darstellung der aktuellen Ergebnisse nach eingehender Prüfung des TÜV und des KBA. Eine Klärung erschien mir nach langen Diskussionen hier im Forum (teilweise ohne jeden Prüfhintergrund der Autoren) unbedingt notwendig. Ich möchte hier niemandem Empfehlungen oder Ratschläge geben, es handelt sich nur um konkret ermittelte Fakten und Prüfergebnisse des TÜV.
Gruß G | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 233
User seit 22.05.2005
| Geschrieben am 26.11.2006 um 12:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Julian350 am 26.11.2006 um 12:03 Uhr ]
tbslk schrieb:
a) Wie funktioniert das mit dem Spiegel genau? Beim Einlegen des Rückwärtsganges klappt der Beifahrerspiegel herunter (auch ohne Werksfunktion) ? Da ohne Werksfunktion kein Positionsmemory vorhanden ist, würde ich erwarten, dass sich der Spiegel über die Zeit immer weiter verstellt. Hast Du mal ausprobiert den Rückwärtsgang 10x hintereinander ein und wieder auszulegen und danach die Spiegelposition kontrolliert?
Ja, Ja.
10xMal (Praxisbezug?) habe ich nun noch nicht probiert, aber schon mehrfach auf der Straße gewendet und da muß ich 1-4 Mal den Rückwärtsgang einlegen. Bisher habe ich den Spiegel noch nicht Nachjustieren müssen.
Wieso kommst Du auf 10x, hast Du auch ein Modul, das das kann oder wie? Oder ist bei Dir die ab-Werk-Absenkung beim Memory so mangelhaft? *grübel*
b) Heisst das, dass nur die vorderen Blinker angesteuert werden? Was ist mit den hinteren?
Nur die beiden vorderen und im Tacho die Leuchten dafür.
c) Werden bei Fernbedienung der Fenster (ohne Verdeck) alle 4 Fenster oder nur die vorderen angesteuert?
Normal alle 4.
d) Dein Werbetext zu der neuen Komfortfunktion ist ja ganz nett, aber erzähl uns doch mal was genau dahinter steckt, danke!
Geduld bitte, muß ja erst Serienreife erhalten, bevor es angeboten werden kann. Pfuschen können andere.
Außerdem darf ich darüber nichts sagen und daran möchte ich mich auch halten. Es ist aber -ohne nun blöd klingen zu wollen- echt ne praktische Funktion.
e) Welchen Stromverbrauch gibt Kufatec für die neue Steuerung an?
Also den im Betrieb weiß ich nicht, Ruhestrom liegt bei 37-38mA.
--
mfg
Julian | Antworten
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