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Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Einschreiben verloren gegangen |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 845
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 17.09.2003 um 14:08 Uhr  
| Moin, moin.
Ich weiß, das Thema ist so off topic, off topicer geht's gar nie nicht mehr.
Aber das o.g. Einschreiben enthielt eine bei Ebay ersteigerte EPC-CD für den SLK. Nicht wirklich billig. Aber wenn ich die gesparte Zeit für die fruchtlosen Diskussionen mit DC rechne, eben doch wieder günstig.
Und damit wäre die Überleitung zu diesem Forum evtl. doch wieder gefunden. (Hoffentlich sieht das Torsten genauso ) .
Nun zum Problem:
Die EPC-CD wurde vom Verkäufer per Einschreiben versendet. Es gab auch einen Zustellversuch an mich mit entsprechendem Benachrichtigungsschreiben.
Als ich 2 Tage später das Einschreiben mit Benachrichtungsschreiben und Personalausweis bewaffnet bei der Post abholen wollte, war mein Einschreiben nicht auffindbar.
Ich bin im Moment ziemlich ratlos.
Die Post sieht die Sache wohl als damit erledigt an. Ich sehe da aber vollkommen anders. Immerhin ist die CD bezahlt, der Verkäufer hat sie auch abgeschickt und sie war schon mal knapp vor meiner Haustür. Und danach soll sie spurlos verschwunden sein??? Irgendjemand schuldet mir nun meiner Meinung nach eine CD oder eine entsprechende Schadenswiedergutmachung.
So etwas ist mir noch nie passiert.
Verlorene normale Sendungen, Päckchen als Fußballersatz usw. - OK. Aber ein Einschreiben???
Wie könnte ich weiter vorgehen? Wer hat einen Tip bzw. Vorschlag?
Gruß
Jürgen
--
Programmers don't die.
They only GOSUB without RETURN.
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6888
User seit 20.06.1999
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 37
User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 17.09.2003 um 21:09 Uhr  
| Hallo Jürgen,
bei mir war's mal ein Paket, welches die Post nicht wieder auffinden konnte. Paket ist ja recht ähnlich zu Einschreiben.
Es gibt bei der Post dafür ein Formular namens "Nachforschungsauftrag". Angeblich "forscht" dann irgendeine Spezialabteilung nach der Sendung. Ich bezweifle aber, daß die was finden, denn die zuständige Filiale weiß ja eh schon Bescheid, daß die Sendung offenbar "verschludert" wurde.
Das Ergebnis, welches erst nach langer Wartezeit - nach Monaten - eintrifft, wäre - sofern negativ - die Grundlage für die Entschädigung.
Ein Einschreiben ist aber nur bis 25 EUR versichert, das war's.
Bei kritischen höherwertigen Sendungen in Zukunft entweder als Wertbrief oder als Paket (versichert bis 500 EUR) versenden.
Fehler können nie ausgeschlossen werden und so "darf" die Post auch mal eine Sendung verlieren. Sie ist dann nur zur Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme verpflichtet.
Tut mir leid, aber sieht ganz schlecht aus.
Gruß,
-Karsten
--
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." – Albert Einstein | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.09.2003 um 22:03 Uhr  
| Also, ich habe gute Erfahrungen mit dem Nachforschungsauftrag gemacht. Eine CD, die von mir als Warensendung (unversichert) verschickt wurde und beim Transport aus dem Umschlag gerutscht ist wurde tatsächlich nach ein paar Wochen wieder gefunden. Also lohnt sich ein Nachforschungsauftrag auf jeden Fall. | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.09.2003 um 22:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Joshua am 17.09.2003 um 22:13 Uhr ]
Hallo,
es ist ja auch Dir nicht passiert! Meiner Meinung nach kannst Du das Geld zurückfordern und der Versender soll sich mit der Post rumschlagen!
Ich mußte das auch schon einmal machen weil die Post ein Paket mit etwas das ich bei eBay versteigert habe verloren hat. Die Post hat es nicht mehr gefunden und hat mir dann den von mir natürlich sagen wir mal "großzugig" angegebenen Wert auf mein Bankkonto gutgeschrieben....
Gruß
Christoph | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1484
User seit 09.04.2003
| Geschrieben am 18.09.2003 um 11:14 Uhr  
|
Joshua schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Joshua am 17.09.2003 um 22:13 Uhr ]</font>
Hallo,
es ist ja auch Dir nicht passiert! Meiner Meinung nach kannst Du das Geld zurückfordern und der Versender soll sich mit der Post rumschlagen!
Ich mußte das auch schon einmal machen weil die Post ein Paket mit etwas das ich bei eBay versteigert habe verloren hat. Die Post hat es nicht mehr gefunden und hat mir dann den von mir natürlich sagen wir mal "großzugig" angegebenen Wert auf mein Bankkonto gutgeschrieben....
Vorsicht, kommt darauf an was man mit dem Verkäufer vereinbart hat.
Besser ist der Versand als Wertpaket oder Paket, da eben höher versichert.
Suchantrag auf jeden Fall ausfüllen, ist grundlegend für Schadensersatzansprüche. Oft liegen die kleinen, flachen Umschläge irgendwo im Wagen und werden wiedergefunden, oder Deine Postfiliale hat den Umschlag in irgendeiner ecke "rumliegen".
Grüsse,
mulaluma
--
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