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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wandlung...einen Schritt weiter |
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User seit 03.07.2004
| Geschrieben am 23.07.2006 um 22:03 Uhr  
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LuckySLK schrieb:
Olli,
sicher nur bei eine Wandlung, d.h. beim Kauf eines anderen MB. Da sind Verhandlungsspielräume gegeben
Bei einer Rückwandlung, also Aufhebung des Kaufvertrages und Auszahlung des Geldes ohne Neukauf, wird sich jeder Händler auf die gesetztliche Regelung zurückziehen und keinen Cent nachgeben. Grund: Der Wertverlust des rückgewandelten Fahrzeugs ist degressiv, die Abzugsrechnung linear. Nach Adam Riese bleibt dadurch bei der Verkaufsorganisation eine saftige Deckungslücke bei jungen Fahrzeugen.
Hi,
die gesetzliche Regelung geht aber von 0.3% bis 0.67%.
Und bei einem 350er würde ich mind. 0.5% geltend machen, auch wenn in diesem Autohaus/der Niederlassung kein Fahrzeug mehr gekauft werden würde.
Die Aussage von Oli mit dem feilschen kann ich bestätigen, allerdings würde ich das anders ausdrücken. Es ist nämlich eher eine Rumtrickserrei seitens DC, da wird alles versucht möglichst wenig abzudrücken.
Bei mir steht z.B. immernoch die Verzinsung des eingesetzten Kapitals aus und ich steh kurz vor eine Zahlungsklage Imoh, bin ich inzwischen dermassen genervt von der ganzen Geschichte das ich mich auf meinen neubestellten SLK nicht mehr wirklich freue und ich mich inzwischen echt frage, warum ich nochmal einen bestellt habe
Gruß
Kevin | Antworten
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User seit 08.04.2004
| Geschrieben am 23.07.2006 um 23:02 Uhr  
| Hi!
Also ich hab mein Auto ohne Probleme gewandelt !
Kein Anwalt nichts und mein neues Auto hab ich in 3 Wochen bekommen obwohl für das Model 1 Jahr Lieferzeit war. Mußte eben ein anderer etwas länger warten
Wobei es wie bei dem SLK auch Leute gibt die absolut zufrieden sind und andere nicht so ist es eben beim wandeln auch.
Glück oder pech kann man bei jedem Hersteller haben klar mal mehr oder weniger aber sicher ist man NIE!!!!!
Gruß Jh | Antworten
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Beiträge: 359
User seit 03.07.2004
| Geschrieben am 23.07.2006 um 23:59 Uhr  
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Deimos schrieb:
Was ich in anderen Foren über die Art und Weise wie Mercedes wandelt gelesen habe, könnt ihr froh sein.Das ihr so einfach euer Geld bekommen habt.Ich überlege auch schon.Ich warte noch ein paar Reparaturen ab,dann versuche ich es auch.
Deimos
Hi Deimos,
naja, es kommt einfach auf den Verhandlungspartner an, den der Konzern DC lässt das ja über die NL und Autohäuser abwickeln. Und wenn die sich Querstellen dann ist es alles andere als einfach. Ich für meinen Teil finde das alles andere als einfach. Die Wandlung läuft nun seit ca. Ende letzten Jahres. Seit Anfang des Jahres ist ein Anwalt zugeschaltet. Ein großteil vom Geld habe ich seit ein paar Wochen und den Rest will man mir scheinbar nicht zahlen und legt es hier ganz gezielt auf einen Rechtsstreit aus.
Bei anderen Marken siehts (vor allem in Kundenservice bereich) auch nicht wirklich besser aus. Ich habe da z.b. sehr 'tolle' Erfahrungen mit Audi (TT) und Lexus (SC430) gemacht. Letztendlich liegt hier aber vieles nicht am Konzern selbst (Qualitätsmängel mal ausgeschlossen) sondern am Verkäufer (NL/Autohaus). Weshalb ich darauf in Zukunft auch mehr Wert legen werde. Lieber ein paar Prozent weniger und ein 'Verkäufer' der sich für einen auch mal reinhängt. Und in der Hinsicht glaube ich ein vernünftiges Autohaus gefunden zu haben.
Ich wünsch allen die ähnliche Probleme hatten/haben viel Glück bei der Wandlung. Allen anderen eine sorgenfreie und vorallem spaßige Zeit mit dem 170/171er.
Gruß
Kevin
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 24.07.2006 um 09:54 Uhr  
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LuckySLK schrieb:
Jörg,
wahrscheinlich entsprechend der gesetzlichen Vorgabe:
Abzug vom Neupreis: 0,67% vom Kaufpreis x gefahrene Kilometer / 1000
Moin Lutz,
also mir ist kein "Gesetz" bekannt, in dem Rückabwicklungswerte stehen. Die Zahl ergibt sich doch sicher aus Gerichtsurteilen, die als Referenz herangezogen werden, oder?
Die 0,67% stammen ja aus der Annahme, dass ein Auto eine Lebenserwartung von 150.000km hat. Daher die 1.000km/150.000km=0,0067. Viele Autobesitzer haben aber tatsächlich schon bessere Werte herausgeholt, da heutzutage bei fast jedem Auto von einer Lebenserwartung von mind. 200.000km ausgegangen werden kann, entsprechend 0,5%/1.000km.
Auf 0,67% würde ich mich nicht einlassen. Das Hauptproblem liegt darin, dass die Zeit und die Mehrkilometer bis zum Prozess zu Lasten des Kunden gehen. Optimal wäre, sich den Wagen abgemeldet auf den Hof zu stellen bis es soweit ist, dann bekommen sie eben einen noch älteren Wagen zurüch. Das geht natürlich nur, wenn man nicht darauf angewiesen ist bzw. noch ein anderes Fahrzeug hat.
Spreche aus Erfahrung, da sich BMW bei mir mal quergestellt hat bzgl. einer Motorradwandlung. Zum Glück lief das damals über den Winter und die Verhandlung war Anfang März...
Gruß
Guido
--
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| Geschrieben am 24.07.2006 um 23:15 Uhr  
| Guido,
Du hast ja Recht, ich bin kein Jurist und habe die Rechtssprechung mal einfach verbal so umgesetzt
Es gibt tatsächlich unterschiedliche Berechnungen, aber die berücksichtigen auch Diesel- und Ottomotoren. Bei den Benzinern liegt sie bei einer (kaum verhandelbaren) Rückwandlung bei den besagten 0,67%, bei den Dieseln bei 0,5%. Was jeder Einzelne sich bei einer Wandlung heraushandelt, ist eine andere Sache.
Bei mir hat es sich rentiert, sowohl nach Kilometern, als auch nach Zustand
--
Grüße, Lutz
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