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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wurde euer SLK von der Polizei schon mal so richtig Kontrolliert ?
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Beitrag von:
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Schreiberlevel:
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Beiträge: 253
User seit 27.07.2003
 Geschrieben am 10.09.2003 um 09:31 Uhr   
Hi,
habe viele Autos gefahren, im Benz noch nie eine Kontrolle gehabt im 7er BMW ja. Der hatte aber Originalzustand und es gab nichts zu beanstanden

CU

Ewgeni

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   Calling Elvis

Schreiberlevel:
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Beiträge: 377
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 10.09.2003 um 12:11 Uhr   
Hallo zusammen,
hier noch etwas für alle kleinen und großen Verkehrssünder *grins* :

---------------------------------------

Merkblatt für Verkehrsteilnehmer

An den/die Fahrer/-in des ................, amtliches
Kennzeichen:................

Wie Sie vielleicht bemerkt haben, befindet sich an Ihrem Fahrzeug außer diesem Schreiben noch eine Benachrichtigung über

Ordnungswidrigkeit ( ) Mängelbericht ( )

Eventuell ist der Polizeibeamte, der Sie beanstandet hat, noch in der Nähe. Bevor Sie nun versuchen diesen in endlose Diskussionen zu verwickeln, um ihn dazu zu bewegen die Maßnahme rückgängig zu machen, sollten Sie sich die nachstehenden Punkte aufmerksam durchlesen.
Auf diese Weise können Sie sich und dem Beamten eine Menge Zeit sparen.

1. Sowohl die STVO, als auch die StVZO gelten jeden Tag des Jahres 24 Stunden lang.

2. Sie werden weder durch die Uhrzeit, Wochenenden, Feiertage, Witterung oder ähnliches außer Kraft gesetzt.

3. Weder mein Streifenpartner noch ich hegen Ängste gegenüber Rechtsanwälten.

4. Wir glauben auch nicht, dass unsere schillernde Karriere bei der Polizei durch die Einschaltung Ihres Rechtsanwaltes beendet wird.

5. Andererseits sind die Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei nicht so groß, wie Sie vielleicht denken mögen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, dass wir nun ein Sternchen mehr bekommen, nur weil wir einen Verwarnungszettel an Ihrem Fahrzeug angebracht haben.

6. Auch wir haben selbstverständlich Ehrfurcht vor dem Alter. Aber bitte verstehen Sie, dass wir nicht alles durchgehen lassen können. Wenn Sie beispielsweise Ihre kranke Oma nach Hause bringen oder diese mit Essen versorgen, ist das durchaus lobenswert. Es berechtigt Sie jedoch nicht zu zweistündigem Parken in der Fußgängerzone. (Ferner wird die kranke Oma derart oft als Ausrede benutzt, dass wir das langsam nicht mehr glauben können. So müssten - rein rechnerisch - z. B. in der Gegend um die ................. Straße, (100 m lang), ca. 8500 bettlägerige Senioren wohnen. Das erscheint uns ein wenig viel).

7. Es ist auch völlig egal, ob Sie ein hohes Tier im Polizeipräsidium kennen, oder ob Ihr Onkel einmal in der Woche mit dem Hausmeister der Stadtverwaltung kegeln geht. Gute Beziehungen nützen Ihnen überhaupt nichts, eher im Gegenteil: je höher das Tier, desto kleiner Ihre Chance.

8. Ihre Automarke spielt bei der Vergabe von Verwaltungszetteln keine Rolle. Wir suchen uns nicht nur Fahrzeuge der Marke Mercedes, BMW und Porsche aus, wir nehmen alles was kommt.

9. Auch Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihre religiöse Weltanschauung hat keinen Einfluß auf die Frage des polizeilichen Einschreitens.

10. Sie können sicher sein, dass wir auch lieber große Gangster fangen würden. Leider sind die Kapitalverbrecher an diesem Ort teilweise recht dünn gesät, so dass wir leider gezwungen sind die Zwischenräume mit Sachbehandlungen wie der Ihren zu überbrücken.

11. falls Sie anführen, dass Schild nicht gesehen zu haben, so ist das Ihre eigene Schuld. Die Dinger sind schließlich groß genug. Und bunt sind sie auch.

12. Die Tatsache, dass Sie eventuell fremd an diesem Ort sind, stellt eben keinen Freibrief für Falschparken, zu schnelles Fahren o. ä. aus. Die StVO gilt woanders genauso.

13. Die Ausrede "Arztbesuch" zieht ebenfalls nicht. Wenn Sie schon zu krank sind ein paar Meter zu Fuß zu gehen, wie wollen Sie es dann verantworten ein Kfz sicher durch den Straßenverkehr zu steuern?

14. Jetzt kommt ein Hinweis für die weiblichen Verkehrsteilnehmer: Der Einsatz von Tränen nützt überhaupt nichts. Der Anblick eines Menschen, der wegen ein paar Euro Bußgeld weinend auf der Straße steht, wirkt ebenso würdelos wie albern.

15. Sollten Sie eine Tätigkeit als Briefträger, Bundesbeamter, Verkehrsmeister, Hausmeister o. ä. ausüben und während der Arbeitszeit eine Mütze tragen, so sind Sie deshalb noch lange nicht berechtigt, den Polizeibeamten als Kollegen zu betrachten und ihn entsprechend anzureden. Wer in unseren Augen Kollege ist bestimmen wir selbst.
Das gilt auch für Taxifahrer.

16. Vermeiden Sie es, zum Polizeibeamten Körperkontakt zu suchen, indem Sie ihm auf die Schulter klopfen oder ihm am Ärmel ziehen. Eine Verwarnung oder Anzeige wird hierdurch nicht entgangen. Allerdings könnte sich der Beamte angegriffen fühlen, was wiederum böse Spuren in ihrem Gesicht hinterlassen kann.

17. Auch die kumpelhafte Anrede, wie z. B. "Chef", "Meister", "Herr Inspektor" u. a. hilft Ihnen in der Regel nichts. Wenn Sie den Dienstgrad nicht kennen unterlassen Sie es besser den Polizeibeamten mit irgend einem Dienstgrad anzusprechen. Spätestens wenn der Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde Sie zu Hause erreicht, können Sie ihn lesen.

18. Die Frage, ob ein Polizist kein Herz hat, können Sie sich sparen. Selbstverständlich hat er eines. Das Herz ist ein Muskel, der dazu dient, das Blut durch den Körper zu pumpen. Sonst nichts. Sollten Sie immer noch der Meinung sein dem Beamten die Maßnahme auszureden, versuchen Sie es ruhig, es wird nichts nützen.

Trotzdem wünschen wir ihnen noch einen schönen Tag/schöne Nacht!

----------------------------------


Ist zwar wieder ein ellenlanger Text, aber wer das liest, hat sich die Mühe gemacht, gell SLK-Junkine, ach nee, die ist ja in Urlaub.

--
Martin Zell

-- Freie Fahrt für Schlußfahrzeuge --

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   heavybroker

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Beiträge: 3430
User seit 05.04.2002
 Geschrieben am 10.09.2003 um 12:26 Uhr   
Ein Wort: Klasse.

--
*****************************************************
"Ich war oben, ich war unten und bald rundherum!"
Grüße vom Schwarzen aus der Pfalz
http://www.harald-schattner.de

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   Minchen

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 Geschrieben am 10.09.2003 um 21:34 Uhr   
Guten Abend !
Ich danke allen die geantwortet haben. Abschließend kann man so glaube ich behaupten, je teurer das Auto je weniger Interesse besteht zu sehen ob auch alles eingetragen ist.
Oder ob irgendwie manipuliert wurde.
Gepresste Federn, ausgeräumte Auspuffanlagen etc.

Alles gute Armin

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   charly

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Beiträge: 428
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 11.09.2003 um 11:47 Uhr   


Minchen 320 schrieb:

...... Abschließend kann man so glaube ich behaupten, je teurer das Auto je weniger Interesse besteht zu sehen ob auch alles eingetragen ist.
Oder ob irgendwie manipuliert wurde.
Gepresste Federn, ausgeräumte Auspuffanlagen etc.

Alles gute Armin



Ich glaube eher, dass es am Alter der Fahrer liegt. Ich habe schon mit 19 einen fast neuen BMW gefahren, der aber keine Umbauten oder sowas hatte. Frag nicht, in wieviel Kontrollen ich geraten bin. Ich wurde ganz sicher kontrolliert wenn ich noch meine Studienkollegen dabei hatte (Fahrgemeinschaft). Das war doch schon von vornherein verdächtig, 4 junge Typen in einem BMW.
Seitdem wurde ich nie mehr kontrolliert. Beinahe hätte es mich aber die letzten Tage erwischt. Ich bin etwas sportlich von Frankfurt aus nach Hause gefahren (170km) und bei Iffezheim (es war Rennwoche), hat mich ein Polizist ganz komisch angeschaut, am liebsten hätte der mich rausgeholt. Warum, der Serienauspuff machte einen höllenlärm, so laut war der noch nie.

Karl-Heinz



--
Jetzt ist mein SLK Teflon-beschichtet
und endlich die richtigen Koffer
Dunlop SP9000 montiert und dabei Auto verdallert

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