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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R171

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Tipps und Technik R171 » » Thema: Endlich! Das erste Dachmodul für den R171 ist da!
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 14.04.2006 um 05:23 Uhr   
Hallo Alfred (alfman),

wieder mal ein interessanter Aspekt, der zum Nachdenken anregt, da erscheint mir eine TÜV-Freigabe oder eine ABE, wie es hier schon öfter erwähnt wurde immer wichtiger - ehrlich gesagt, soweit, dass sich das Dach bei einer Autobahnfahrt öffnet, habe ich auch noch nicht gedacht.

Man stelle sich nur vor, die Funktion zur km/h-Begrenzung hat einen Aussetzer und der Beifahrer spielt bei über 200 am Glücksknopf

Es gab hier glaub' ich mal einen Juristen, aber der ist seit einigen Tagen nicht mehr hier, vielleicht meldet sich ja mal jemand mit fundierten Kenntnissen bezüglich Haftung, Versicherungsleistung o.ä. beim Fall der Fälle.

"4.2. Der Einbau und Betrieb unserer Produkte erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr." ob das ausreicht, wenn dieser Satz in der Produktbeschreibung steht? Also wenn bei meinem el. Garagentor ein Kind eingeklemmt und verletzt würde, weil die Sicherheitsabschaltung defekt war, würde ich auch mal den Hersteller des Toröffnungsmoduls zur Verantwortung ziehen wollen.

Ich will hier keineswegs den Teufel an die Wand malen, aber früher etwas an später zu denken, könnte m.E. nicht ganz verkehrt sein.

Jetzt mag vielleicht der eine oder andere sagen, dann lass es mit dem Modul, aber das wäre m.E. eine zu simple Lösung.

Schöne Osterfeiertage wünscht euch allen

Gunky

--
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   RichieK

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User seit 12.08.2004
 Geschrieben am 14.04.2006 um 07:17 Uhr   
finde auch, dass so etwas ein wichtiger aspekt ist/wäre.

in bezug auf die österr. rechtssprechung kann ich euch ver-
sichern, dass der beisatz "auf eigene gefahr" den hersteller
in keinster weise von schadenersatzansprüchen hinsichtlich
seiner produkthaftung bewahren würde. die betreffende
funktion wird ja sogar als eines der hauptfeatures gelistet
und mag für die meisten eines der(!) kaufkriterien darstellen...

meines wissens ist die letzte reform dieses gesetzes an die
deutsche rechtslehre angepasst worden - sollte also sinnge-
mäß auch in deutschland gelten.

richie

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Beiträge: 493
User seit 13.03.2005
 Geschrieben am 14.04.2006 um 11:02 Uhr   


flugbaerle schrieb:

Sachen gibt’s, hallo Alfred, ich war gerade noch bis jetzt im Chat und habe mich mit ein paar Freunden unterhalten. Was mich jetzt wirklich freut, und das möchte ich jetzt auch zum Ausdruck bringen, das es hier nicht nur zu 90% Auto- Polierer gibt sondern auch Menschen die etwas weiter denken. Wenn das so ist bleibe ich dem Forum treu, natürlich nur wenn man mich nicht löscht.

Allen ein schönes Osterfest

Werner ( flugbaerle ) der zweitliebste von allen



Danke, ich hatte fast schon befürchtet, hier von den Modul-Fans und Mitverdienenden zerrissen zu werden.

BTW. Bei unseren Sicherheitsdiskussionen für chemische Anlagen sind solche Annahmen die Regel (Einzelfehlertoleranzprinzip)

Gruß
Alfred

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   vk1952

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 14.04.2006 um 13:04 Uhr   
Hallo,
die Beiträge gewinnen noch immer am Qualität! Ich erinnert mich in Moment, wenn ich hier die Beiträge lese an einen Spruch von mir.

"Man kann nicht gleichzeitig Orgasmus haben und eine Jungfrau bleiben".

Ich frage mich was viele Beiträge an Infos zur Sache gebracht haben. Es wird wohl keine Person gezwungen das eine oder andere DSM zu erwerben oder einbauen und betreiben!
Liebe Grüße aus Altrip, Velimir

--
"Wer seine Schweißtropfen zählt, wird nie sein Geld zählen" (Friedrich Hebbel)

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Beiträge: 1097
User seit 16.01.2004
 Geschrieben am 14.04.2006 um 16:48 Uhr   


vk1952 schrieb:

Hallo,
die Beiträge gewinnen noch immer am Qualität! Ich erinnert mich in Moment, wenn ich hier die Beiträge lese an einen Spruch von mir.

"Man kann nicht gleichzeitig Orgasmus haben und eine Jungfrau bleiben".

Ich frage mich was viele Beiträge an Infos zur Sache gebracht haben. Es wird wohl keine Person gezwungen das eine oder andere DSM zu erwerben oder einbauen und betreiben!
Liebe Grüße aus Altrip, Velimir

--
"Wer seine Schweißtropfen zählt, wird nie sein Geld zählen" (Friedrich Hebbel)



Das ist wohl war. Aber gut das sich einige Leute ernsthaft mit dem Einbau und den Konsequenzen auseinandersetzen.
Gruß Uli

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Forensextaner
Beiträge: 64
User seit 23.12.2004
 Geschrieben am 14.04.2006 um 16:50 Uhr   


alfman schrieb:

<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von alfman am 14.04.2006 um 00:34 Uhr ]</font>

Eine Frage zu den Geschäftsbedingungen von diesem Reinhold:

"4.2. Der Einbau und Betrieb unserer Produkte erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr."

Wie sieht es denn im Falle einer Fehlfunktion mit grossem Folgeschaden aus? Beispiel: Durch einen Defekt (CPU, Flash-Speicher, EMV oder sonstwas) öffnet das Dach auf der Autobahn bei hoher Geschwindigkeit und es kommt zu einem Unfall.
Wer haftet?
(Ich gehe mal davon aus, daß die Module CE-konform sind, ansonsten dürften diese gar nicht hier verkauft werden)

Wer ist Jurist und kennt die Antwort?

Gruß
Alfred

Nachtrag:
------------------
Seit dem 1.1.1996 dürfen nur noch Geräte in den Verkehr gebracht werden, die ein CE-Zeichen tragen. Näheres ist im Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkten und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz-ProdSG) geregelt. Das ProdSG regelt im einzelnen, wer Hersteller und Händler ist, welche Pflichten Hersteller und Händler haben, sowie die Voraussetzungen, unter denen ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen werden kann/darf.




Hallo Zusammen,

ich will zumindest mal als angesprochene Berufsgruppe meine Meinung - ohne Gewähr - mitteilen:

Vorweg: Ich finde die Funktionen des Moduls super und könnte eigentlich die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, dass wir in D in einer Vorschriftenflut ertrinken und daher eben nicht mal eben ein Autodach mit dem Schlüsselklick öffnen können, jedenfalls nicht so sicher sind, ob wir es dürfen.

1. Einer der Vorschreiber hat auch seine Erfahrung berichtet, dass das Thema "ABE" bzw. Teilegutachten oder Wegfall der Betriebszulassung wohl nicht eine Großbaustelle ist. Ich habe auch mit einem DEKRA-Prüfer gesprochen, der mir bestätigte, dass eine Modifikation einer Dachsteuerung grundsätzlich den TÜV bzw. DEKRA nichts anginge. O-TON: wer meint per Klatschzeichen sein Schiebedach öffnen zu müssen, bitte". Es ist kein prüfungsrelevates Bauteil. Solange also im Stand das Dach betätigt wird, ist hier kein Erlöschen der ABE des Fahrzeugs zu befürchten. Insbesondere auch dann nicht, wenn man den Geschwindigkeitsbegrenzer auf 10 km/h einstellt, da das Dach ja auch im Werkszustand bis 8 Km/h funtioniert. Ergo: Wer im fließenden Straßenverkehr die Finger davon läßt und das Ding auch so einstellt, hat wohl keine Probleme.

2. Größer sind die möglichen Probleme mit Garantie/Gewährleistung. Ich bin technisch volllkommen blind, befürchte aber, dass DC bei einem Elek.-problem sofort merkt, wenn ein Modul eingebaut ist. Die lesen hier mit. Unabhängig ob das Modul dann für einen Schaden an anderen Teilen verantwortlich ist, wird man zumindest eine Beweislastumkehr dahingehend haben, dass man beweisen muss, dass das Modul nicht für einen Schaden an anderen Teilen verantwortlich ist. Das gilt i.Ü. auch die Dachmechanik, wenn da etwas nicht mehr funktionieren sollte, weil aufgrund des Moduls die Vermutung im Raum steht, das Dach wurde bei fahrendem Fahreug geöffnet, wofür es DC eben nicht freigegeben hat. Die Chancen, einen solchen Beweis zu führen sind gleich null.
Ein besonderes Problem haben natürlich die (wie ich) Leasingfahrer. Wenn man auch nach Ausbau des Moduls und Änderung der Kabel hinterher einen neuen Kabelbaum nebst Verlegung in der Endabrechnung findet, hat man erst mal viel Freude. Das sind sicher alles nur theoretische Risiken, aber je nach dem, wie die individuelle Stimmungslage mit DC halt ist, kann man Ärger bekommen und hat erst mal die schlechteren Karten.

3. Produkthaftung: Funktioniert das Modul selbst nicht, habe ich meine "normalen" Rechte, Nachbesserung usw. Geht es um den darüber hinaus gehenden Schaden (weil das Dach zb auf der Autobahn plötzlich aufgeht und ein Schaden entsteht), gilt das Produkthaftungsgesetz, wonach der Hersteller eben nur ein "sicheres" Produkt auf den Markt bringen darf. Jetzt mal alle Details außen vor gelassen sind zwei Punkte wichtig: a) der Hersteller kann sich nicht freizeichnen (der Haftungssauschluss hilft also überhaupt nicht und b) es gilt aber § 254 BGB, also Mitverschulden des Geschädigten. Selbst wenn also ein vermeidbarer Herstellerfehler des Moduls zu einem Schaden führt, hat der Verbraucher hier sicher ein Mitverschulden, weil er weiß, dass er ein nicht von DC freigegebenes Modul eingebaut hat und nutzt. (mal abgesehen von dem Plötzlich-Dach-auf-bei-voller-Fahrt-Fall entspricht das auch meinem persönlichen Gerechtigkeitsgefühl. Wer bis 50 km/h das Dach öffnet und das verzieht sich - Bitte persönliches Pech! und so dürften es auch die Gerichte sehen. Den im zweifel golffahrenden Richter sollte man mit dem Luxusproblem nicht behelligen, der wird wohl kein Mitgefühl haben)

4. CE - Falls CE-Kennzeichnung fehlt, liegt eine OWIG vor, die entsprechend Bussgeldbewährt ist. DAzu kommen noch einige andere Dinge wie Rückrufpflicht usw....

Meine Meinung: ich will mein Dach dennoch mit dem Schlüsselklick öffnen. Ich zögere nur, weil ich das Ding nicht völlig rückstandslos rückbauen kann (Leasing). Alles andere halte ich für mich persönlich für überschaubar.

Gruß und schöne Ostern
Torsten

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   Vossi

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Beiträge: 535
User seit 27.01.2004
 Geschrieben am 14.04.2006 um 17:29 Uhr   
Hi Torsten,

Vielen Dank für Deine ausführliche Sicht der Dinge.
Im großen und ganzen liegen die bisherigen, im Forum geäußerten Meinungen, da ja gar nicht so falsch.
Ich denke auch: Wer das Modul verbaut sollte bei einem Dachschaden (was für ein Wort! ) die Kosten wie ein Mann tragen (sofern sie vom Aufmachen bei 50 km/h mit Schlagloch *g* kommen).

Prima Beitrag! *Thumbs Up!*

read you...
Vossi


--
Gelb, Gelber - YELLOWSTONE!
nur Original mit gelbem Wurzelholz.

SO sieht ein Unikat aus:

http://www.mbslk.de/modules.php?name=fahrerverzeichnis&file=fahrer_info&userid=13827

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   disk

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Beiträge: 109
User seit 12.02.2006
 Geschrieben am 14.04.2006 um 17:48 Uhr   
Etwas verstehe ich hier nicht so ganz. Alle haben auf ein Modul gewartet und anstatt sich zu freuen, muß das Modul unbedingt noch ABE, CE, TÜV, Überspannungsschutz und imun gegen Hünergrippe sein. Was wäre, wenn man sich das Modul für 50 Euro selber zusammen basteln könnte? Keinen würde irgendeine ABE interessieren und jeder hätte es. Das nur meine Meinung dazu.

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 15.04.2006 um 07:26 Uhr   
Es ist keine Frage des Geldes, sondern des Verantwortungsbewusstseins wobei ein Gedankenaustausch auch nicht schädlich sein muss.

Auch wenn man in einem Restaurant über eine Stunde auf sein Essen wartet, dann soll es doch zumindest schmecken, ansonsten würde man es zurückgehen lassen und hätte umsonst gewartet.

--
Allen allzeit knitterfreie Fahrt

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   tho_schmitz

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Beiträge: 252
User seit 04.10.2004
 Geschrieben am 15.04.2006 um 14:29 Uhr   

Duesseldorfer schrieb:

Meine Meinung: ich will mein Dach dennoch mit dem Schlüsselklick öffnen. Ich zögere nur, weil ich das Ding nicht völlig rückstandslos rückbauen kann (Leasing). Alles andere halte ich für mich persönlich für überschaubar.

Gruß und schöne Ostern
Torsten


Dankeschön, Dir auch frohe Ostern. Und noch mehr Dank für Deine ausführliche und vor allem bemerkenswert pragmatisch beschriebene Sicht der Dinge. Deine Einschätzung teile ich (als Techniker) vollkommen.

Ein Hinweis: es hat hier bereits mehrere Beiträge gegeben, die sich mit dem Rückbau auseinander setzten. Wenn die Sammelbestellung abgewickelt ist, wird es sicherlich auch Erfahrungsberichte von Tüftlern geben, die statt der "Kabel zerschneiden"- die "Steckverbinder weiterbenutzen"-Methode verwendet haben. Diese Lösung dürfte auch kritische Leasingunternehmen zufriedenstellen.

Greeetz, Thomas

--
Ich glaube an das Pferd.
Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung
[Kaiser Wilhelm II.]

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