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Tipps und Technik R170 » » Thema: Fabrikatsbindung bei BBS-Felgen |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 13.08.2003 um 19:17 Uhr  
| Hallo Leute,
habe ein Problem wg. der eingetragenen Fabrikatsbindung meiner BBS-RK-Felgen, weil die vom TÜV eingetragenen Reifentypen teilw. veraltet sind. Nun soll ich lt. BBS bei neuen Reifentypen die Freigabe des Reifenherstellers besorgen und dann wieder zum TÜV rennen, obwohl bei der eingetragenen Größe alles beim Alten bleiben soll (V215-40-17,H235-45-17). Ganz gerne würde ich den neuen Bridgestone montieren.Muss ich da wirklich wieder zum TÜV rennen?
Grüße vom B´See und schönen Feierabend noch! | Antworten
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Beitrag von:
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Beiträge: 837
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.08.2003 um 19:37 Uhr  
| Moin!
Die Reifenbindung ist größtenteils aufgehoben. Nur noch bei sicherheitsrelevanten Gründen kann der Reifentyp vorgegeben werden.
Wie zum Beispiel bei der V/max Aufhebung vom 32er wo Pirelli P Zero
Rosso oder Michelin Pilot Sport vorgeschrieben sind.
Bei mir hat der TÜV alle eingetragenen Reifentypen bei der Bereiningung
des Fahrzeugscheins gelöscht.
Ich wüßte aber auch gerne wo man Näheres nachlesen aknn.
Die Freigabe bekommst du kostenlos bei jedem Reifenhersteller. Normalerweise ist diese aber nur bei Änderung in der Reifengröße erforderlich.
Schöne Grüße
Malte
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 894
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.08.2003 um 19:50 Uhr  
| Hallo,
die Fabrikatsbindungen sind zwar Grundsätzlich aufgehoben, es handelt sich hier jedoch um die Angaben ( bezüglich der Serienbereifung ) der Fahrzeughersteller im Fahrzeugschein...
Bei Tuning-Grössen ist es zum Teil immer noch üblich, dass der TÜV eine Fabrikatsbindung einträgt, weil die Reifen in der Breite sehr unterschiedlich ausfallen, und nicht jeder Reifenhersteller seine Reifen auf "ultrabreiten" Felgen freigibt. Der Toyo fällt beispielsweise sehr schmal aus, und wenn der zum Zeitpunkt der Eintragung montiert ist, und die Abstände zu Fahrzeugteilen hier bereits relativ knapp ausfallen, wird der TÜV die Eintragung auf Toyo-Reifen einschränken, und andere Reifenfabrikate erst nach erneuter Begutachtung freigeben. Auch gibt Toyo z. B. den 205/40-17 auf 9-Zoll Felgen frei, andere Hersteller geben hier nur eine Freigabe bis 8 oder 8.5 Zoll. Auch hier wird der TÜV eine Einschränkung auf Toyo-Reifen in die Papiere eintragen...
Am Besten Du klärst Dein Vorhaben vorher mit dem zuständigen TÜV ab, dann gibt es auch nachher keine Probleme.
Gruss, Werner
framati schrieb:
Hallo Leute,
habe ein Problem wg. der eingetragenen Fabrikatsbindung meiner BBS-RK-Felgen, weil die vom TÜV eingetragenen Reifentypen teilw. veraltet sind. Nun soll ich lt. BBS bei neuen Reifentypen die Freigabe des Reifenherstellers besorgen und dann wieder zum TÜV rennen, obwohl bei der eingetragenen Größe alles beim Alten bleiben soll (V215-40-17,H235-45-17). Ganz gerne würde ich den neuen Bridgestone montieren.Muss ich da wirklich wieder zum TÜV rennen?
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