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User seit 29.12.2003
| Geschrieben am 30.12.2005 um 19:53 Uhr  
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Micha aus Heidelberg schrieb:
Vorteil SLK200 preFL: der braucht mit 'H'-Winterreifen diesen Aufkleber nicht.
Gruss
Micha
Hallo Micha,
ich hatte mal einen 60 PS Polo mt "T" Winterreifen, ich musste trotzdem den
unnötigen 190 Km/h Aufkleber anbringen
Meine Frau fährt einen 75 PS Golf, der Aufkleber musste ebenfalls angebracht
werden.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass in Verbindung mit M+S-Reifen solche
Aufkleber verwendet werden müssen.
Im SLK gibt es relativ wenig Platz für Aufkleber aller Art.
Der Aufkleber passte gerade noch neben die Schaltkulisse und sieht wirklich
nicht besonders aus.
Gruß Peter | Antworten
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User seit 01.01.2008
| Geschrieben am 30.12.2005 um 22:09 Uhr  
| Hallo Peter,
die Auflösung ist in diesem Fall ganz einfach: der 200er läuft lt. Schein nur 208km/h, Index 'H' auf den Winterreifen bedeutet aber 'bis 210km/h zugelassen'.
Daher entfällt die Aufkleberpflicht in diesem Fall.
Beim o.a. Polo lag dank des niedrigen 'T'-Indexes auf den Winterreifen die erzielbare Höchstgeschwindigkeit des Wagens wohl auch oberhalb dessen, was die Reifen leisten konnten.
Innerstädtischen Gruss,
Micha | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 30.12.2005 um 23:17 Uhr  
| Moin Heidelberger,
aber ein 60-PS-Polo, der schneller als 190 km/h ist - nie und nimmer!
Selbst der 75-PS-Golf benötigt dafür einen seeehr langen Anlauf und erhebliches Gefälle auf der Autobahn, um das mit viel Wohlwollen und erheblicher Tachovoreilung eventuell annährungsweise zu schaffen.
Und somit wären wir bei dem absurden Punkt dieser Thematik:
Winterreifen montiert = Aufkleber anpappen !
Grüße
Bernd
P.S.: @ SLK-Andy: Mir geht es nur um eine Argumentation im Fall der Fälle. ... und klagen wegen solchem Pippifax.
--
Der Mensch ist für 6 km/h konstruiert. | Antworten
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User seit 29.12.2003
| Geschrieben am 31.12.2005 um 10:27 Uhr  
|
Micha aus Heidelberg schrieb:
Hallo Peter,
die Auflösung ist in diesem Fall ganz einfach: der 200er läuft lt. Schein nur 208km/h, Index 'H' auf den Winterreifen bedeutet aber 'bis 210km/h zugelassen'.
Daher entfällt die Aufkleberpflicht in diesem Fall.
Beim o.a. Polo lag dank des niedrigen 'T'-Indexes auf den Winterreifen die erzielbare Höchstgeschwindigkeit des Wagens wohl auch oberhalb dessen, was die Reifen leisten konnten.
Innerstädtischen Gruss,
Micha
Sorry Micha,
der Polo war selbst Berg ab Vollgas nicht schneller als 170 Km/h
Der Golf meiner Frau ist fast doppelt so schwer wie der Polo und
leistet gerade 15 Pferdchen mehr (Höchstgeschw. laut Fzgschein 171Km/h).
Da müsste sie wahrscheinlich den Mont Blanc herunter fahren um
auf 190 zu kommen
Gruß Peter | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 31.12.2005 um 13:25 Uhr  
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SLK-Andy schrieb:
@ Bernd:
Naja, wie möchtest du denn argumentieren?! Es ist vorgeschrieben und bei dir fehlt der Aufkleber (im Bsp.). Da gibts eigentlich nichts mehr zum argumentieren.
Hallo Andy,
in etwa so:
Anlernschwabe schrieb:
Ist denn meine Argumentation für den 171er o.k.? Bei korrekter Einstellung der Winterreifenbegrenzung kann man gar nicht schneller als -in diesem Fall- 210 km/h fahren. Wenn man über 200 km/h fährt erscheint diese Angabe sowieso "sinnfällig im Blickfeld des Fahrers".
mit dieser Bestätigung:
jürschu schrieb:
Auch der eingestellte Limiter (muß dem Prüfer so vorgeführt werden)
reicht aus, da der km/h - Wert "sinnfällig im Blickfeld des Fahrers" liegt.
Guten Rutsch und Frohes Neues Jahr!
Bernd
--
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