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| Geschrieben am 13.10.2005 um 14:03 Uhr  
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guterrat schrieb:
Hallo,
bei deinem Pech, hast du wenigstens das Glück dich umfassend durch einen guten Anwalt vertreten zu lassen. Hör bitte nicht auf die selbsternatten Thekenanwälte. Da ist zwar der eine oder andere gute Rat dabei, aber umfassend hilft dir nur ein guter Rechtsanwalt. Betonung lag auf Guter.
Ich wünsche Dir viel Glück.
Gruß Jupp
--
E-Mail: josefh.jung@web.de
Hallo Jupp,
und wie erkennt man einen guten Anwalt . . . ?
Gruß
Paule
--
Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann. | Antworten
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| Geschrieben am 13.10.2005 um 23:50 Uhr  
| GONZO schrieb: Eine Entscheidung ob ich dem Wagen jetzt verkaufe oder nicht, habe ich erst einmal bis nach der Reparatur vertagt.
Im jetzigen Zustand würde ich eh nur Geld verlieren.
Hallo Gonzo,
das würde ich so nicht unbedingt grundsätzlich unterschreiben wollen!
Nehme nicht ein etwaiges Begutachtungsangebot seitens der gegnerischen Versicherung wahr, sondern wähle selbst einen anerkannten Sachverständigen (es kann helfen dbz. in Werkstätten nach Empfehlungen zu fragen). Verzichte nicht auf einen Rechtsanwalt! Es ist möglich, sich auch ohne Reparatur die gutachterlich festgestellte Schadenssumme - dann allerdings v.a. ohne Mehrwertsteueranteil - auszahlen zu lassen. Wenn alles geschickt angestellt wird, ist durchaus nicht auszuschließen, dass diese Summe (trotz fehlenden Steueranteils) zusammen mit dem Erlös des im Unfallzustand verkauften Fahrzeuges einen höheren Betrag ergeben kann als der erzielbare Verkaufspreis des reparierten Unfallwagens...
Gruß Peter
--
Hony soit qui mal y pense | Antworten
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| Geschrieben am 14.10.2005 um 00:49 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ariboy am 14.10.2005 um 00:54 Uhr ]
Noch ein Hinweis zu 2 denkbaren Varianten, falls du unbedingt reparieren lassen willst:
Mal angenommen, du fährst mit dem Unfallwagen zur (Mercedes-)Werkstatt und sagst, dass der SLK zu reparieren ist, nachdem dir ein anderer schuldhaft hinten auffuhr und alles die gegnerische Versicherung voll bezahlt. Man wird dir dann womöglich anbieten, das Fahrzeug gleich dazulassen, als Service einen Gutachter herzubeordern und sich vielleicht gleich in puncto Leihwagen umtun - freundlicherweise nimmt man dir noch allen Kram mit der Versicherung etc.pp. ab, wenn du gleich bereit bist eine Abtretungserklärung zugunsten der Werkstatt zu unterschreiben. (Eine Idealkonstellation für den versierten Auftragnehmer).
Nehmen wir nun aber stattdessen einmal an, du fragst in der gleichen Werkstatt mit betroffener Miene nach den Kosten einer fachgerechten Reparatur, nachdem du mitgeteilt hast, dass du leider nicht mehr vollkaskoversichert bist, aber unglücklicherweise unachtsam warst und alleinverschuldet beim Rückwärtsfahren ein anderes Auto ordentlich gerammt hast, so dass zu allem Unglück jetzt auch noch deine Haftpflichtprämie ab Januar steigen wird...
Man wird häufig davon ausgehen dürfen, dass beim Betrachten solcher Fälle eine vergleichbare Reparaturarbeit erbracht wird - die dafür präsentierten Rechnungen können aber dennoch äußerst unterschiedlich ausfallen...! Gerade in größeren Schadensfällen ist hier durchaus denkbar, dass die Vorgehensweise beim Berechnen derart auseinanderdriftet, dass bei einer üppigen Sachverständigenkalkulation ein gutachtenbasierter Schadenersatz (trotz fehlender Mehrwertsteuer) höher ausfallen kann als die Werkstattkosten incl. Steuer bei einer Auftragserteilung unter der Maßgabe des Alternativfalles! Selbstverständlich wäre eine auf diese Weise erreichte Besserstellung völlig legal.
Sicher kannst du dir denken, dass eine erfolgreiche Vorgehensweise von verschiedenen individuellen Faktoren abhängt, die ich von hier aus nur schwer beurteilen kann...
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 19.10.2005 um 13:44 Uhr  
| Hallo Leute,
danke noch einmal für eure Tipps und eueren Zuspruch
Hier jetzt ein kurzer Zwischenbericht.
Der von mir beauftragte Gutachter war am Freitag letzter Woche in der DC-Niederlassung.
Die "Dachmimik" hat nichts abbekommen. Ein öffnen / schliessen war nur durch den verspannten Kofferraumdeckel nicht mehr möglich.
Laut dem Gutachten beträgt der Schaden "nur" 5.000,- Euro zzg MwSt.
Der Wertverlust wurde mit 500 Euro angegeben.
Da DC mir auf die Reparatur eine Garantie gewährt, werde ich den Wagen weiterfahren und erst einmal nicht veräussern.
Roadsterlosen Gruss aus HH
-GONZO-
PS. am Freitag soll er rechtzeitig zum NiNo-Stammtisch fertig sein....
--
Diskriminierende Fussnoten sind der Zensur zum Opfer gefallen........ | Antworten
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