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Klatsch und Tratsch » » Thema: EBAY, es wrid mit harten Bandagen gekämpft oder was meint ihr? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 155
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 06.09.2005 um 17:19 Uhr  
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Würde den Artikel einem unterlegenen Bieter anbieten. Ist ja möglich.
Hallo Gonzo!
Nicht ärgern. Das ist der Typ gar nicht wert.
Trotzdem vorsicht beim weiteren Vorgehen. Du hast einen Kaufvertrag mit dem. Das heißt, er ist verpflichtet zu bezahlen und die Ware abzunehmen und Du bist verpflichtet ihm das Eigentum daran zu verschaffen (alle Anwälte dieser Welt, vergebt mir die simple Ausdrucksweise). Ob bereits Geld geflossen ist, ist zunächst nebensächlich.
Ich würde dem Herren eine letzte Mail schreiben und ihn auffordern seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen und die Ware innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen und zu bezahlen. Sollte dies nicht geschehen siehst Du den Vertrag als nichtig an und behältst Dir, wie er, weitere Schritte vor (kann man sich ja mal vorbehalten). Dann bist Du imho raus aus der Sache und kannst Dir einen neuen Käufer suchen. Basta.
Grüße
GeWe
P.S. I´m not a lawyer!
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10870
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 06.09.2005 um 18:21 Uhr  
| Also wenn in der Auktion geschrieben wurde das nur Abholung möglich ist - kein Versand (!), dann soll er das Teil abholen.
Ähnliches Problem hatte ich auch schon einmal das einer aus dem Süden ein 35kg schweren Monitor von mir per Versand haben wollte ich aber ganz klar geschrieben habe "KEIN Versand, nur Abholung!"
Der hat mich dann auch ein paar mal mit mails nerven wollen, habe ihn aber sehr schnell als "Spam" deklariert und er wanderte in den Filter.
Somit war das Ding für mich durch - nie wieder generve von den Typen!
Nebenbei: Hunde die bellen beissen nicht - der Typ scheint halt ein notorischer Nerver zu sein und macht halt per "virtuell" auf dicke Hose.
Ich würde da gar nichts machen - hau seine Addy in den Spamfilter und Ruhe ist - und Du kannst Dir in Ruhe einen feixen.
Gruß
Olaf
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 06.09.2005 um 19:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von scrumpy-jack am 06.09.2005 um 19:46 Uhr ]
GeWe schrieb:
Hallo Gonzo!
Nicht ärgern. Das ist der Typ gar nicht wert.
Trotzdem vorsicht beim weiteren Vorgehen. Du hast einen Kaufvertrag mit dem. Das heißt, er ist verpflichtet zu bezahlen und die Ware abzunehmen und Du bist verpflichtet ihm das Eigentum daran zu verschaffen (alle Anwälte dieser Welt, vergebt mir die simple Ausdrucksweise). Ob bereits Geld geflossen ist, ist zunächst nebensächlich.
Ich würde dem Herren eine letzte Mail schreiben und ihn auffordern seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen und die Ware innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen und zu bezahlen. Sollte dies nicht geschehen siehst Du den Vertrag als nichtig an und behältst Dir, wie er, weitere Schritte vor (kann man sich ja mal vorbehalten). Dann bist Du imho raus aus der Sache und kannst Dir einen neuen Käufer suchen. Basta.
Grüße
GeWe
P.S. I´m not a lawyer!
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Mit dem Mofa ist es weiter als nach München...
Genau GeWe,
so sehe ich das auch. Ist auch gängige Praxis bei solchen Geschichten in meiner Branche:
Erst auf Erfüllung pochen mit Fristsetztung, Nachfrist geben und dann den Vertrag kündigen. Dann Entschädigung fordern (Spieß umdrehen...)
Das sind genau die Typen, mit denen man nicht zusammenarbeiten kann. Sie werden zum Glück in der Baubranche immer seltener und damit wird auch das Ansehen der Branche wieder steigen.
--
Grüße aus Braunschweig
Michael
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Beiträge: 2349
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| Geschrieben am 07.09.2005 um 06:45 Uhr  
| So, jetzt hat es mich auch erwischt. Erst zwei Wochen für eine Überweisung brauchen und sich dann beschweren, dass das Handy nicht funktioniert. *kopfschüttel*.
Also manchmal frage ich mich echt.... Statt in der Mail mal mit einer Begrüßund zu beginnen schreibt der 'nette' Käufer aus Ost-Anatolien doch gleich mal, dass er sein Geld haben möchte, er mich bei ebay abmahnen möchte und eine Anzeige erstattet. Noch einmal *kopfschüttel*
mfgANDY
--
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Ich rase nicht, ich fliege nur tief !! | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 07.09.2005 um 08:04 Uhr  
| Moin Gonzo
That's ebay......eine Geschichte brachte mich auch schon zu meinem Rechtsanwalt und fast vor Gericht- die Sache entpuppte sich dann aber kurz davor als "Fehldiagnose bei DC".
Ha, ha, ha...lachen kann man darüber dann schon nicht mehr
Sammeln und Ignorieren....bis du keine Post von seinem Anwalt bekommst ist das kein Thema--- wobei der Sachverhalt für mich eindeutig ist
Gruß Andreas
--
...auf Schloßsuche...
Bitte keine Mohnsamen in den Sarg streuen !
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2562
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.09.2005 um 09:02 Uhr  
| Also,
ich höre immer nur Anwalt; was passiert denn, wenn Dir der Anwalt von dem Käufer schreibt, außer, daß der Käufer dafür bezahlen muß?
Wenn das Amtsgericht schreibt, dann wird es erst interessant. Dazu muß es aber erst mal kommen.
Briefe von Anwälten habe ich schon einige bekommen - die interessieren aber nur den Anwalt, seinen Klienten und das Zeilenhonorar...
Und bevor man jemandem rät, zum Anwalt zu gehen, sollte man ihm schon sagen, daß der nicht für ein Butterbrot arbeitet.
Nix für Ungut:
Aber man sollte nicht immer gleich panisch werden, wenn da mal so ein Brief mit 1,5fachem Zeilenabstand ins Haus wedelt...
--
Grüße aus Braunschweig
Michael
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2562
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.09.2005 um 09:09 Uhr  
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scrumpy-jack schrieb:
Und bevor man jemandem rät, zum Anwalt zu gehen, sollte man ihm schon sagen, daß der nicht für ein Butterbrot arbeitet.
Nix für Ungut:
Aber man sollte nicht immer gleich panisch werden, wenn da mal so ein Brief mit 1,5fachem Zeilenabstand ins Haus wedelt...
--
Grüße aus Braunschweig
Michael
http://www.ij-online.de
Okok, eine Scheibe Wurst gehört da schon auf´s (Butter-)Brot
--
Sol lucet omnibus !!!
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Michael | Antworten
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