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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erwischt - vielleicht bald 4 Wochen ohne Fahrvergnügen... |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.08.2005 um 21:59 Uhr  
| Komisch. Seit ich seit 1 Jahr und 2 Monaten meinen SLK fahre bin ich "ruhiger" geworden.
Ich bin vorher mit meinem knallroten Audi A3 deutlich agressiver gefahren. Ergebniss: 28km/h zu schnell in der Ortschaft, 3 Pkte, einen Haufen Kohle und mit dem Ergebnis, daß ich 1 Jahr lang mit dem roten Flitzer lahm durch die Gegend gekrochen bin um kein Fahrverbot mehr zu riskieren.
Mit dem SLK "cruise" ich einfach lieber... falls jemand versteht wie ich das meine... Ergebniss: Mit 40kmh in der 30er Zone geblitzt. Hübsch mit Bild und allem drum und dran, 15 Euronen, naja das geht ja noch und ich fahre die Strecke nochmal ab und suche das 30er Schild
Will damit sagen, Unachtsamkeiten passieren immer mal wieder. Wir sind Menschen, keine Automaten. Vorsatz ist schlimm, aber den unterstelle ich Tom nicht
LG
Katja | Antworten
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User seit 17.07.2004
| Geschrieben am 17.11.2005 um 23:36 Uhr  
| Hallo alles zusammen,
so, jetzt muss ich es doch nochmal ausgraben, denn so wie aussieht scheine ich an 4 Wochen Fahrpause doch nochmal vorbei gekommen zu sein. Verjährung endete am 05.10.2005.
Und da ich bis heute nichts mehr von den Behörden gehört habe gehe ich davon aus, dass nix mehr kommt. Definitiv wissen werde ich es jedoch erst am 05.12., denn dann wäre es endgültig verjährt.
Mein RA versicherte mir das dies gilt nur dann gilt, wenn die 1. Verjährung unterbrochen wurde (z.B. durch Anordnung einer Beschuldigtenvernehmung spätestens am 05.10.).
Dies ist jedoch nicht bekannt, jedoch wäre ich dann wohl schon längst angehört worden.
Manchmal muss man auch mal Glück haben.
--
Grüße aus Deutschlands Toskana
Tom
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Sie will es und so ist es Brauch - was sie will bekommt sie auch! Till Lindemann (RAMMSTEIN)
http://www.kuba-slk-stammtisch.de | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 21.03.2004
| Geschrieben am 17.11.2005 um 23:46 Uhr  
| hab jetzt grad nicht alles gelesen...
kenn das aber auch, dass es verjähren kann...
aber oft der halter des fahrzeugs dann verpflichtet wird ein fahrtenbuch zu führen.
hoffe du hast glück...bei uns in der firma mußten wir sowas dann mal führen zeitweise für nen firmenwagen der allen zugänglich war.
--
dont let your fears stand in the way of your dreams | Antworten
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