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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erwischt - vielleicht bald 4 Wochen ohne Fahrvergnügen... |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
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User seit 17.07.2004
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1737
User seit 03.07.2004
| Geschrieben am 10.08.2005 um 21:48 Uhr  
|
logan schrieb:
Escape99 schrieb:
...Ich wurde geblitzt mit 43 above limit....
Hallo Tom,
kannst du das Foto nicht noch für den Wandkalenderwettbewerb einschicken?
Vielleicht drückt die Jury wegen der verspäteten Eingabe ein Auge zu.
Grüße
LOGAN
Hallo Logan,
glaube nicht, daß das gehen wird, hat bestimmt keine 3 Megapixel !
--
Viele Grüße
Ron
... der einzigste SLK mit 15 Zoll Schmiederad auf dem Event 2005 in Speyer ! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 213
User seit 09.10.2003
| Geschrieben am 11.08.2005 um 19:25 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Martino am 11.08.2005 um 19:28 Uhr ]
Escape99 schrieb:
elmer schrieb:
Da hat Dein RA absolut Recht. Solange die Polizei bzw. die Bußgeldbehörde nicht konkret gegen eine Person ermittelt, läuft die Frist nicht.
Gruß
Elmer
--
z.Zt. noch E 320 CDI in tealit, so bald wie möglich SLK 350 oder SLK 55 AMG
Hi Elmer,
also Du meinst die Verjährung hat begonnen, oder?
--
Grüße aus Deutschlands Toskana
Tom
___________________________________________________
Wer andern eine Bratwurst brät hat ein Bratwurstbratgerät.
http://www.kuba-slk-stammtisch.de
Hallo Tom,
habe gerade den Thread überflogen.
Kurz meine Sicht: Du hast am Anfang des Thrads Dein Vergehen "gestanden" und das in einem öffentlichen Forum. Mit Datum und all Deinen Gedanken, der Strafe zu entgehen. Über das Fahrerverzeichnis kann jeder Deine persönlichen Daten einsehen.
Wenn die Jungs auf der Bußgeldbehörde oder die Polizei nicht dumm sind, finden sie über Google (bzw. deren firmeninternen Suchmaschinen) schnell zu diesen Thread. Oder umgekehrt: villeicht ist Dein Sachbearbeiter auch SLK-Fahrer und Mitglied in der Community. Dann kommst Du wahrscheinlich nicht um Deine Strafe drumrum.
Vielleicht wäre es manchmal besser, solche Gedanken im stillen Kämmerchen zu spinnen statt gleich an die große Internet-Glocke zu hängen?
Viele Grüße
Martin
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.08.2005 um 10:16 Uhr  
| An alle Theoretiker: Ich wurde mit 67 km/h in einer 30er-Zone geblitzt und habe keinen Cent bezahlt, keine Punkte bekommen und meinen Führerschein behalten, weil das Auto auf meinen Bruder angemeldet ist.
Als klar war, dass ich "befreit" bin, habe ich übrigens freiwillig an eine wohltätige Organisation für Kinder gespendet um mir selbst einen "Denkzettel" zu verpassen.
Und so funktioniert der Trick mit der Verjährung:
1. Bleibe Anonym!
Ab dem Tattag darf innerhalb von drei Monaten nicht der Name des tatsächlichen Fahrers bekannt sein. Das heißt die Korrespondenz mit den Behörden sollte deine Mutter führen.
2. "Schweige" so viel wie möglich!
Der Angeschriebene sollte so wenig Angaben wie möglich machen. Den ersten Anhörungsbogen muss er zwar zurück schicken, aber er muss lediglich unterschreiben, dass alle Daten (Anschrift, Geburtsdatum, ...) korrekt sind. Er solte nicht einmal ankreuzen dass er nicht gefahren ist, dadurch steht der Angeschriebene weiter im Verdacht. Und die Behörden ermitteln in die falsche Richtung.
Egal wie gefährlich die Briefe der Behörden formuliert sind: Deine Mutter muss keine Angst haben dass sie am Ende deine Strafe bekommt. Spätestens das Foto beweist ihre Unschuld.
3. Reize alle Fristen aus!
Wenn also im Schreiben steht, dass du innerhalb von zwei Wochen antworten sollst, dann sollte das Schreiben auch erst 14 Tage nach Erhalt zurück geschickt werden.
4. Lasse dich nicht verunsichern!
Die Sachbearbeiter haben mit Sicherheit keine Zeit und Lust deine Daten im Internet zu suchen. Es war also kein Fehler hier ins Forum zu schreiben.
5. Zeugnisverweigerungsrecht erst bei Bedarf!
Deine Mutter sollte erst wenn ihr das Foto gezeigt wird von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Denn ab diesem Zeitpunkt ist klar, dass sie nicht mehr verdächtigt wird und sie darf nicht mehr schweigen - außer es ist jemand aus ihrer Familie.
Das heißt wenn sie vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht, weiß "der Gegener" dass es jemand aus der Familie war.
Deshalb ist es auch nicht sinnvoll es schon im ersten Anhörungsbogen zu schreiben. Es schränkt nämlich den Personenkreis der möglichen "Täter" (=Familie) stark ein.
6. Sei kreativ!
Der Angeschriebene kann den Behörden zum Beispiel schriftlich mitteilen, dass er in den nächsten vier Wochen leider nicht erreichbar ist, da er Urlaub macht.
Für weitere Tipps stehe ich gerne zur Verfügung. | Antworten
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| Geschrieben am 19.08.2005 um 11:11 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Nikos am 19.08.2005 um 11:12 Uhr ]
Escape99 schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Escape99 am 09.08.2005 um 17:41 Uhr ]</font>
@ Nikos
Tatort war übrigens MA auf der Luzenbergstr. in Richtung stadtauswärts. Quasi bei Dir umme Ecke.
@Escape99
War nicht Luzenbergstraße stadtauswärts. Das war wenn Du von der Autobahn MA-Sandofen kommst und Richtung Stadtmitte bzw. MA-Käfertal/Gartenstadt fährst.
Unter der Brücke wo sich sich die Straße teilt und aus 2 Spuren jeweils 1 in jede Richtung führt!
Aber ist auch bei mir um in der Nähe!!!!
Echt - ne Mistbaustelle - und das Abends um halb 10. ts ts ts ts
Tja, so ist das, wenn man in Gedanken ist ..... !
--
Griechisch-Olympische Grüsse
Euer Nikos
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| Geschrieben am 19.08.2005 um 20:32 Uhr  
|
Perlico schrieb:
Hallo,
verjährt ist es, wenn innerhalb von drei Monaten nach Ereignis der Bußgeldbescheid bzw. der Anhörungsbogen nicht zugestellt ist ...
Wenn Du Manns genug warst zu rasen, dann sei auch Manns genug die Strafe anzutreten ...
Gruss
Perlico
Hallo Perlico,
ich bin manns genug die Strafe anzutreten, werd's aber trotzdem versuchen es zu vermeiden, natürlich nur mit Deinem Einverständnis.
--
Grüße aus Deutschlands Toskana
Tom
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| Geschrieben am 19.08.2005 um 21:19 Uhr  
| ... gibt es eigentlich einen kleinen und gut funktionierenden Radarwarner?
Ich befürchte mal, das ich mit meinem neuen SLK demnächst auch gefährdeter bin. Ist halt der Spaßfaktor. Damit meine ich jetzt nicht völlig irre zu rasen
Gruß
Karsten
--
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