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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erwischt - vielleicht bald 4 Wochen ohne Fahrvergnügen... |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 401
User seit 25.08.2004
| Geschrieben am 09.08.2005 um 12:24 Uhr  
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MM schrieb:
Steh doch einfach dazu wenn du Mist gebaut hast.
So eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist doch schon ordentlich.
Diese dumme Rausrederei find ich nicht in Ordnung!
Gruß
Michael
Zitat:
... Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein ...
Zitat ende
--
Die meisten Computerstörungen haben ihren Ursprung zwischen Tastatur und Stuhllehne...
-- Grüße aus Bielefeld, Krister -- | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2349
User seit 21.01.2004
| Geschrieben am 09.08.2005 um 12:27 Uhr  
| Hallo.
Wer jetzt wie schnell gefahren oder wann, wo erwischt wurde, ist im Moment doch völlig unrelevant.
@ Tom: Ich würde an der Stelle von deiner Mutter auch nur angeben, dass sie es nicht war. Zudem, wie schon geschrieben, natürlich die Nachbarschaft informieren, dass sie dich nicht wiedererkennen. Ein Fahrtenbuch wird deiner Mutter beim ersten mal natürlich auch nicht auferlegt.
Probier es einfach einmal so. Deine Mutter muss ja, da sie mit dir in erster Linie verwandt ist, nicht sagen, dass sie dich kennt.
Mal sehn, was raus kommt.
mfgANDY
--
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Grüße von http://www.slks.de
Ich rase nicht, ich fliege nur tief !! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 84
User seit 13.04.2005
| Geschrieben am 09.08.2005 um 12:37 Uhr  
| Es geht doch nicht darum wie schnell er war , sondern das er um die Strafe drum herum gekommen ist . halt einfach Glück gehabt .
Zum anderen ist das eine Dreispurige Autobahn wo sie am Rand eine kleine Tagesbaustelle gemacht hatten und danach direkt geblitzt haben . Wenn man den Weg jeden Tag fährt , kann es glaube ich mal passieren das man das 80Km/h Schild auf einer Autobahn übersieht. Ich denke auch das die darauf Spekuliert haben .
Um es nochmal deutlich zu sagen . Es ist falsch zu schnell zu fahren , noch schlimmer so viel zu schnell zu fahren , aber es ist passiert . Wer von euch fährt nicht 145Km/h auf der Autobahn , wenn alles frei ist .
Dev | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 84
User seit 13.04.2005
| Geschrieben am 09.08.2005 um 13:24 Uhr  
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man das ist ja schon alla 007 und zur Not durch den Garten von hinten robben
--
ciao Marco
"Silberpfeil"
das wäre ne Möglichkeit . und nur im dunkeln nachhause kommen .
Nee , Dramatisier das doch nicht so . Es hat funktioniert und gut is.
Sollte auf Deutsch auch nur heißen nicht direkt zu sagen , Jawohl ich war es , ich gebe die Pappe ab und was darf ich bezahlen . | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.08.2005 um 13:31 Uhr  
| Manche Geschwindigkeitsbegrenzungen machen Sinn, manche nicht. Es kann mir niemand erzählen, dass er/sie sich noch nie über eine völlig unsinnige Beschränkung geärgert hat. Wird man dan an dieser Stelle auch noch geblitzt, kann man es schon als Abzocke betrachten.
Selbstverständlich ist jeder für sein Tun verantwortlich und muß im Zweifel, wenn etwas pasisiert, für die Folgen gerade stehen. Bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung triftt einen schnell - auch bei einem an sich unverschuldeten Unfall - die Betriebsgefahr mit 25% oder gar ein Mitverschulden von 50% und mehr. Kommen Menschen körperlich zu schaden, droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperveletzung oder Tötung mit z.T. erheblichen Sanktionen, von der Frage, wie man sein eigenes Leben mit der Tatsache, jemanden zum Krüppel oder gar tot gefahren zu haben, unbelastet weiter leben will, mal ganz abgesehen.
Nichts desto trotz gilt jedoch, dass der Staat dem Beschuldigten einer Straftat bzw. Betroffenen eines Bußgeldverfahrens die Tat nachweisen muß und dabei auch die Verfahrensregeln (z.B. Verjährungsregeln) einzuhalten sind. Gelingt dem Staat der Nachweis nicht mit der erforderlichen Sicherheit, ist der Betroffene zu Recht freizusprechen. So ist (zum Glück) unser Rechtssystem.
Gruß
Elmer
--
z.Zt. noch E 320 CDI in tealit, so bald wie möglich SLK 350 oder SLK 55 AMG | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4669
User seit 31.03.2004
| Geschrieben am 09.08.2005 um 15:07 Uhr  
| sorry Tom, mein Beileid hast du nicht, auch wenn du Reue zeigst. Die Konsequenzen deines Tuns möchtest du umgehen, das ist menschlich wirkt auf mich aber nicht sehr "erwachsen". Was hätten die Strafen für einen Sinn, wenn jeder sie umgehen würde?
Naja, ich will hier nicht der Obermorali sein, aber wir diskutieren in anderen Threads über den Verlust von Disziplin und Moral auf der Strasse und brüsten uns hier mit Austricksungsrekorden und Versteckspielen aus dem Kindesalter.
Sei ein Mann, zahl die Zeche und ruhe dich 4 Wochen im warmen Süden aus.
Stefan | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2562
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 09.08.2005 um 15:10 Uhr  
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Taunusboy schrieb:
sorry Tom, mein Beileid hast du nicht, auch wenn du Reue zeigst. Die Konsequenzen deines Tuns möchtest du umgehen, das ist menschlich wirkt auf mich aber nicht sehr "erwachsen". Was hätten die Strafen für einen Sinn, wenn jeder sie umgehen würde?
Naja, ich will hier nicht der Obermorali sein, aber wir diskutieren in anderen Threads über den Verlust von Disziplin und Moral auf der Strasse und brüsten uns hier mit Austricksungsrekorden und Versteckspielen aus dem Kindesalter.
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Stefan
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Michael | Antworten
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