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... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 11519
User seit 13.07.2004
 | Geschrieben am 09.08.2005 um 18:52 Uhr  
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primaTyp schrieb:
Martin,
genau wie oben beschrieben mit Eintragung im Brief.
(direkt beim Örtlichen TÜV, war sozusagen Voraussetzung beim Kauf. Ich glaube es wurde das Gutachten der 8,5“ Felge zum Vergleich angenommen).
Gruß
Heinz
Nabenz !
Genauso einfach muss das auch sein- beim "richtigen" TÜV-Prüfer...
-aber wieso im Brief ???
Gerd
--
...quarz - Gruss aus Celle... | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
 Beiträge: 333
User seit 29.02.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
 Beiträge: 85
User seit 07.07.2005
| Geschrieben am 09.08.2005 um 19:02 Uhr  
| Mh wieso im Brief?
Na dann bin ich mal gespannt wie mein TÜV das hier handhaben wird.
Zum Glück ist das ein Guter Bekannter eines Bekannten und da hoffe ich, dass das ohne weitere Probleme von statten geht.
Hab ausserdem eine Kopie einer Eintragung für die gleichen Felgen nur mit 265er Reifen hinten und demzufolge müsste der TÜV bundesweit diese Eintragung anhand der Eintragungsnummer in ihrer Datenbank abrufen können. So wurde mir das zumindest mal gesagt. Und im Normalfall geht das ja dann nicht, dass der eine das einträgt und ein anderer nicht. Das wäre ja ein Wiederspruch ansich. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
 Beiträge: 693
User seit 01.05.2005
| Geschrieben am 09.08.2005 um 19:20 Uhr  
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Hotpassion schrieb:
Mh wieso im Brief?
Na dann bin ich mal gespannt wie mein TÜV das hier handhaben wird.
Zum Glück ist das ein Guter Bekannter eines Bekannten und da hoffe ich, dass das ohne weitere Probleme von statten geht.
Hab ausserdem eine Kopie einer Eintragung für die gleichen Felgen nur mit 265er Reifen hinten und demzufolge müsste der TÜV bundesweit diese Eintragung anhand der Eintragungsnummer in ihrer Datenbank abrufen können. So wurde mir das zumindest mal gesagt. Und im Normalfall geht das ja dann nicht, dass der eine das einträgt und ein anderer nicht. Das wäre ja ein Wiederspruch ansich.
Falls jemand die Felgen wie ich auch in 9.5 x 18 besitzt und sie schon eingetragen hat,dann wäre ich für ein kopie der Eintragung dankbar.
--
MfG Martin
R171 SLK 200 Iridium-silber
"Die Axt im Haus erspart den Zimmermann" | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
 Beiträge: 333
User seit 29.02.2004
 | Geschrieben am 09.08.2005 um 19:29 Uhr  
| Hallo,
der Bekannte vom Bekannten wird´s schon richten.
@Romy, im Normalfall geht das ja dann nicht, dass der eine das einträgt und ein anderer nicht. Das wäre ja ein Wiederspruch ansich.
Das mit dem Widerspruch an sich ist richtig, aber du kannst nun mal nicht verlangen das ein TÜV-Prüfer etwas prüft und im Zweifelsfall dafür gerade steht wofür es keine ordentlichen Papiere (Gutachten) gibt.
Und nur weil der Prüfer „X“ einen Fehler macht, muss der Prüfer „Y“ sich nicht daran halten.
Aber zum Glück gibt es viele Prüfer der Kategorie „X“. In diesem Sinne viel Spaß beim suchen.
--
Gruß
Heinz
Wir sind auf Erden um das Glück zu suchen, nicht um es zu finden.
Sidonie-Gabrielle Colette
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
 Beiträge: 85
User seit 07.07.2005
| Geschrieben am 09.08.2005 um 21:01 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Hotpassion am 09.08.2005 um 21:03 Uhr ]
Glaub ich nicht, dass die einen Fehler machen. Oder denkst du, dass die Felgen auseinanderfallen nach paar Kilometern?
Dann dürfte es von dieser Firma für die 18 Zoller ja auch kein Gutachten geben wenn das alles Mist ist was die bauen.
Und wenns eine Einzelabnahme ist dann dürfte es ja wirklich keine Probleme geben. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 19148
User seit 26.07.2000

 | Geschrieben am 10.08.2005 um 08:43 Uhr  
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Hotpassion schrieb:
Und im Normalfall geht das ja dann nicht, dass der eine das einträgt und ein anderer nicht. Das wäre ja ein Wiederspruch ansich.
Das ist sogar der "Regelfall". Was ein TÜV einträgt, macht der andere noch lange nicht. Die meisten Gutachten sind so ausgelegt, das dem Prüfer ein Spielraum gegeben ist, den nahezu jeder Prüfer individuell auslegt. Ausserdem hast du bei so einer Rad/Reifenkombination auch mit Fahrwerk/Karosserie- und Reifentolleranzen zu tun. Hier ist nicht jedes Fahrzeug gleich, auch wenn überall SLK draufsteht .
Viel Erfolg, Olli.
--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst. | Antworten
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Beitrag von:
 User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 10.08.2005 um 08:57 Uhr  
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Olli aus Mainhattan schrieb:
Das ist sogar der "Regelfall". Was ein TÜV einträgt, macht der andere noch lange nicht. Die meisten Gutachten sind so ausgelegt, das dem Prüfer ein Spielraum gegeben ist, den nahezu jeder Prüfer individuell auslegt. Ausserdem hast du bei so einer Rad/Reifenkombination auch mit Fahrwerk/Karosserie- und Reifentolleranzen zu tun. Hier ist nicht jedes Fahrzeug gleich, auch wenn überall SLK draufsteht .
Viel Erfolg, Olli.
--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.
Moin,
kann ich nur absolut bestätigen... und zwar sowohl was den Freiraum der Prüfer angeht als auch die Unterschiede zwischen den Autos bzw bei einem Wagen zwischen linker und rechter Seite. Wir haben jetzt schon bei 2 SLKs Achsversätze links/rechts in der Grössenordnung von 8mm festgestellt...
Gruss,
Mark | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 10.08.2005 um 10:11 Uhr  
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Himura_Shinta schrieb:
Hotpassion schrieb:
Mh wieso im Brief?
Na dann bin ich mal gespannt wie mein TÜV das hier handhaben wird.
Zum Glück ist das ein Guter Bekannter eines Bekannten und da hoffe ich, dass das ohne weitere Probleme von statten geht.
Hab ausserdem eine Kopie einer Eintragung für die gleichen Felgen nur mit 265er Reifen hinten und demzufolge müsste der TÜV bundesweit diese Eintragung anhand der Eintragungsnummer in ihrer Datenbank abrufen können. So wurde mir das zumindest mal gesagt. Und im Normalfall geht das ja dann nicht, dass der eine das einträgt und ein anderer nicht. Das wäre ja ein Wiederspruch ansich.
Falls jemand die Felgen wie ich auch in 9.5 x 18 besitzt und sie schon eingetragen hat,dann wäre ich für ein kopie der Eintragung dankbar.
--
MfG Martin
R171 SLK 200 Iridium-silber
"Die Axt im Haus erspart den Zimmermann"
Moin...
Diese Problematik, die von einigen Usern gern als Nichtigkeit und Lächerlichkeit abgetan wird, ist hier in den Turbinenrad Beiträgen schon mehrfach diskutiert worden. Bitte checkt mal die Suchmaschine mit Schlüsselwörtern wie "Lorinser Nachbau" oder "Turbinenfelge" und ihr werdet die angesprochende Thematik finden.
Möchte mich nicht wiederholen da ich die entscheidenden Hinweise und Tatsachen dort bereits gepostet habe.
Ein Gutachten gibt es nur für die 8,5x18..der Rest der Felgengrößen ist (und wird wohl auch zu 99%) papierlos bleiben !
Wie Olli aus M. schon schrieb..TÜV ist nicht gleich TÜV..und Prüfer ist nicht gleich Prüfer...eine Kopie des Briefes auch kein Garant für eine Eintragung.
Ich persönlich gebe derart Dokumente auch als Kopie nicht aus der Hand, da diese Kopien aus Erfahrung dann die interessantesten Wege gehen und nicht selten als Bumerang zurückfinden
Gruß Andreas
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...Greets from Gifhorn Castle...
Bitte keine Mohnsamen in den Sarg streuen !
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Beitrag von:
 User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 10.08.2005 um 10:42 Uhr  
| per Email am 10.08.2005, auf meine Anfrage an Alustar.nl:
Guten Tag,
Wegen Musterschutz liefern wir seit einige Zeit T845 NICHT mehr nach Deutschland.
Ausserhalb Deutschland kein Problem.
Fur Info 0031-74-2505948 . kontakt..Harold
m.fr.gr.
r. platenburg
--
Schöne Grüße aus Minden
Gero
Wenn dich nichts bewegt, bewegt dich nichts! | Antworten
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