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Klatsch und Tratsch » » Thema: Heute um 21.45Uhr in der ARD: Der Tag, als ich zum "Todes-Raser" wurde |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 152
User seit 05.06.2005
| Geschrieben am 26.07.2005 um 13:41 Uhr  
| Hallo,
habe leider die Fernsehsendung nicht gesehen und jetzt erst diese Forumsbeiträge gelesen. Bei manchen Beiträge wird mir himmelangst, was sich auf unseren Straßen alles bewegt.
Es ist phantastisch, wieviele Richter und Sachverständige sich unter den Usern hier befinden. Gott sei Dank, dass die wirklichen Richtern nicht nach ihrem Vorstellungsvermögen urteilen, wie in einem früheren Beitrag hier steht:
Zitat: Desweiteren mag ich es mir nicht vorstellen, dass jemand so kalt ist und vor der Kamera so beharrlich lügt - denn nichts anderes hätte er getan, wenn er schuldig wäre. - Sorry lieber Krister, Täter lügen halt oft, sogar Mörder, die ihre Frau oder eigene Kinder umgebracht haben, haben schon vor laufender Kamera aufgerufen, dass ihre Angehörigen doch zurückkommen sollen. Es gibt noch Grausigeres, was du dir bislang noch nicht vorstellen kannst....
Viele vergessen wohl, dass Mercedes, auch nicht der SLK, keine eingebaute Vorfahrt hat, obwohl dieses Gerücht doch so gerne verbreitet wird, mir nun aber angesichts - auch anderer Beiträge - mir gar nicht mehr so abwegig erscheint.
Vergessen wird wohl aber auch, dass es eine StVO (ausgeschrieben Straßenverkehrsordnung, für diejenigen, die es schon vergessen haben) gibt. Da steht auch gleich anfangs im § 1:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Und auf Autobahnen gilt nunmal die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Bei deren Überschreitung sind auch Folgen zu erwarten, wie z.B.
Auffahrunfall - Mithaftung bei höherer Geschwindigkeit
Wer bei höherem Tempo in einen Unfall verwickelt wird, erhält, auch wenn er ordentlich gefahren ist, eine Mitschuld. Beispiel: Der Vordermann schert auf der Autobahn nach links aus, ohne den Verkehr zu beobachten. Sie kommen auf der linken Spur mit 160 km/h herangefahren und können nicht mehr rechtzeitig bremsen. Es kommt zu einem Unfall, bei dem Sie eine Teilschuld bekommen, da die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen 130 km/h beträgt. (OLG Hamm, Az.: 6 U 191/99).
In diesem Sinne
etwas nachdenklich
Manfred | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4053
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 26.07.2005 um 13:43 Uhr  
| Hi,
wir hatten schon damals in einem Thread festgestellt, dass es ziemlich abweichende Meinungen gab. Ich bin immer noch der Meinung, dass ein Showprozess geführt wurde. Und zum Thema erschrecken: Wenn das Martinshorn genau neben einem los geht und ich verreiss mein Lenkrad, bin ich mir nicht wirklich sicher, dass die Jungs in weiß, rot oder grün Schuld haben...
Ich habe selber schon üble Sachen erlebt, die glücklicherweise ohne Crash abliefen. Wenn man mir unterstellen würde Schuld zuhaben, nur weil ich evtl schnell und im Benz unterwegs war, na dann Mahlzeit... Wäre der Wagen definitiv berührt worden, sehe das alles natürlich ganz anders aus...
Grüße aus N
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4053
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 26.07.2005 um 13:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Duke am 26.07.2005 um 13:56 Uhr ]
@ omega: Es mag ja stimmen, dass wir keine Richter oder Sachverständige sind, aber mal trotzdem ehrlich: mir geht es mal hier nur um die Ursache. Und das schien eine schreckhafte Reaktion zu sein, kein rammen. Wann erschrickt man? Wenn man überrascht ist. Meine logische Folgerung wäre, dass man nicht aufgepaßt hat, sei es vom Kind, Telefon, Radio abgelenkt oder einfach nur geistige Abwesenheit. Und ich würde mich wehren, wenn man mir dafür eine Schuld zusprechen würde. Wir waren alle nicht dabei, daher können wir hier eh nur Mutmaßungen anstellen. Und dafür einen Menschen zu verurteilen, dem man eigentlich nicht wirklich etwas nachweisen kann...
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 334
User seit vor Apr. 03
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 401
User seit 25.08.2004
| Geschrieben am 26.07.2005 um 14:03 Uhr  
|
omega schrieb:
...
Zitat: Desweiteren mag ich es mir nicht vorstellen, dass jemand so kalt ist und vor der Kamera so beharrlich lügt - denn nichts anderes hätte er getan, wenn er schuldig wäre. - Sorry lieber Krister, Täter lügen halt oft, sogar Mörder, die ihre Frau oder eigene Kinder umgebracht haben, haben schon vor laufender Kamera aufgerufen, dass ihre Angehörigen doch zurückkommen sollen. Es gibt noch Grausigeres, was du dir bislang noch nicht vorstellen kannst....
...
In diesem Sinne
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Manfred
moin,
halte mich ruhig für naiv - hättest du die Sendung gesehen würderst du verstehen was ich meine...
--
Die meisten Computerstörungen haben ihren Ursprung zwischen Tastatur und Stuhllehne...
-- Grüße aus Bielefeld, Krister -- | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4053
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 26.07.2005 um 14:11 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Duke am 26.07.2005 um 14:12 Uhr ]
Hallo Michael,
mir persönlich ist es passiert, dass jemand ohne zu schauen mit seiner Möhre nach links fuhr, mich sah, erschrak und das Steuer herum riß und fast in einen Lastwagen gerauscht wäre. Er schlingerte einige Zeit hin und her. Ich hatte dabei keine 160 drauf und war noch ewig weit weg. Zudem hatte ich schon gebremst, so dass er ruhig auf der linken Spur hätte bleiben können. Angenommen er wäre in den Laster gerauscht, hätte ich mir also dann die Schuld zu weisen lassen müssen? Laut mancher Aussagen hier ja. Und das weise ich einfach von mir.
Bei dem "Autobahnraser" gab es keinen Beweis. Nicht einmal dafür, dass er überhaupt an der Stelle war! Man soll mich bitte nicht falsch verstehen, ich bin kein Raser und fahre sehr selten schnell. Zudem nur, wenn es wirklich geht. Mir geht es hier um die pauschale Verurteilung...
Viele Grüße aus N
--
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8594
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 26.07.2005 um 14:21 Uhr  
|
Duke schrieb:
Bei dem "Autobahnraser" gab es keinen Beweis. Nicht einmal dafür, dass er überhaupt an der Stelle war!
Meiner Meinung ein ganz klarer Anwendungsfall von 'in dubio pro reo'. Wie kann man jemanden verurteilen, wenn man nicht mal beweisen kann, dass er am Tatort war?
Und dann die Zitate von der Richterin:
1) Ich haette mir stichhaltige Beweise gewuenscht
2) Das Gericht musste die Indizien wie ein Puzzlespiel zusammensetzen
Ich denke, dazu kann man sich jeglichen Kommentar sparen.
Gestern beim Anschauen der Dokumentation fragte ich mich, was wohl die ominoese dritte Person so denkt, wenn sie das alles so liest und sieht, wenn es denn eine dritte Person wirklich gegeben hat....
Gruesse,
Achim
--
R171 280 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Tasten,
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.07.2005 um 14:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Achim S aus H am 26.07.2005 um 14:29 Uhr ]
Hello again,
@ Michael
Ich denke es geht hier weniger um eine Grundsatzdiskussion als explizit um diese Verurteilung. Um einen Indizienprozess, wo die Indizien aus wagen Erinnerungen bestehen, die unter Druck unserer grün/weißen Executiven, ich will jetzt nicht erzwungen sagen, den "Unfallzeugen" abgerungen wurde.
Andererseits frage ich mich, ob die Wahl des Rechtsvertreters richtig war?
Ein sog. "Staranwalt", mit einer vergleichbaren Öffentlichkeitsarbeit wie die Yellowpress, hätte hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Freispruch erwirkt.
Achim
--
Vinum, femina, musica et SLK laetificant cor. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 128
User seit 21.06.2004
| Geschrieben am 26.07.2005 um 14:23 Uhr  
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MM schrieb:
Hallo,
ich frage mich doch ob einige hier noch dieselben Statements
abgeben würden, wenn es die eigene Frau oder das Kind getroffen hätte.
Da würde sich bei manchen aber die Sichtweise ändern.
Es gibt noch was anderes im Leben als das Gaspedal durchzudrücken.
Gruß
Michael
Gruß von Michael zu Michael!
Aber darum geht es doch gar nicht in der Diskussion. Das ein Verhalten, wie es dem Testfahrer vorgeworfen(!) wird absolut daneben ist und abgestraft gehört streitet hier denke ich niemand ab. ABER: Genau diese Art Statements wie "Und wenn es Deine Frau und Kind gewesen wäre...", ja was? Schnapp ich mir dann den nächstbesten, der es gewesen sein KÖNNTE und knüpfe ihn am nächsten Baum auf? Das ist BILD Niveau.
Oder andersherum: Wenn Du durch eine absolut alltägliche Verkehrssituation, wie ich sie z.B. mit dieser E-Klasse erlebt habe, also definitiv durch den Fehler eines anderen, in die gleiche Situation wie der Testfahrer kommst, würdest Du Dich da glücklich schätzen wenn Du um die Begleitumstände dieses Prozesses wüßtest?
Es heißt zwar immer auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, aber manchmal sollte ER da schon etwas genauer hinschauen. Und deshalb hätte ich gerne den Text der Urteilsbegründung. Ansonsten gleitet die Sache hier in die üblichen Tiraden zwischen Schnellfahrer- und Langsamfahrerfraktion ab...
Nix für ungut, Michael | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
| Geschrieben am 26.07.2005 um 14:24 Uhr  
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MM schrieb:
Hallo,
ich frage mich doch ob einige hier noch dieselben Statements
abgeben würden, wenn es die eigene Frau oder das Kind getroffen hätte.
Da würde sich bei manchen aber die Sichtweise ändern.
Es gibt noch was anderes im Leben als das Gaspedal durchzudrücken.
Gruß
Michael
in welcher Hinsicht das wohl ein unschuldiger in den Knast kommt.
--
ciao Marco
SLK "Silberpfeil"
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