| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R171
Tipps und Technik R171 » » Thema: Dachöffnung während der Fahrt mit Automatikgetriebe |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 ) |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 25.07.2005 um 21:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von gilbert am 25.07.2005 um 21:18 Uhr ]
GE-RD 350 schrieb:
Denn ich kann mit meinem (Handschalter) sogar während der Fahrt das
Dach öffnen/schliessen - zumindest bis ca. 10 km/h.
greetz Gerd
Hallo Gerd , das kann ich bestätigen, ich tu's regelmässig sowohl beim Anfahren als auch beim Einparken und zwar im 1sten oder Rückwärtsgang.
Zu den Hirnverrenkungen die hier aufgezählt werden : Hallo Leute, ist es nicht einfacher stehen zu bleiben (oder eben fast wie oben beschrieben) anstatt was kaputt zu experimentieren ??
Gruss an Jugend forscht
Gilbert
--
SLK 280, obsidianschwarz, Leder rot, AMG 18"+Sportfahrwerk, Carlsson Tieferlegung + Heckspoiler
| Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 25.07.2005 um 21:25 Uhr  
| Was wäre die Menschheit ohne Phantasie und Erfindungsreichtum? Dann gäbe es unter anderem den Bären auch nicht.
Sicherlich gibt es wichtigeres als ein Dach während der fahrt gefahrlos öffnen zu können, aber es inspiriert....anscheinend nicht nur mich.
Allzeit feste Strasse unter dem Nasenbären wünscht
Frank
--
Entweder man mag mich oder Bin so wie ich bin und freue mich auf meinen 280er nach meinem Geschmack. | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1535
User seit 31.03.2004
| Geschrieben am 26.07.2005 um 06:33 Uhr  
| Hallo,
ich glaube, technisch gesehen wäre es überhaupt kein Problem, das Dach bis zu einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h zu öffnen bzw. zu schließen. Der Grund, warum das von DC verhindert wird, liegt meiner Meinung nach in der StVZO.
Darin steht in § 60 unter anderem:
...
(2) Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein.
...
(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m -; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m lesbar macht.
...
Während der Öffnungsphase ist das Kennzeichen aber genau falsch herum geneigt und zwar so stark, dass es trotz Beleuchtung von hinten nicht mehr ausreichend lesbar ist.
Andererseits ist in § 18 Abs(1) geregelt, dass nur Fahrzeuge, die schneller als 6km/h fahren können, der Zulassungspflicht unterliegen.
Damit ist es bis zu 6 km/h auch egal, wenn das Kennzeichen nicht lesbar ist. Bei höheren Geschwindigkeiten würden wir uns allerdings während der ca. 30 Sekunden, in denen die Heckklappe geöffnet ist, stafbar machen.
Gruß
Günther | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an gl171slk350 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 185
User seit 05.07.2004
| Geschrieben am 26.07.2005 um 08:04 Uhr  
| Hi Günther,
gl171slk350 schrieb:
ich glaube, technisch gesehen wäre es überhaupt kein Problem, das Dach bis zu einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h zu öffnen bzw. zu schließen. Der Grund, warum das von DC verhindert wird, liegt meiner Meinung nach in der StVZO.
Andererseits ist in § 18 Abs(1) geregelt, dass nur Fahrzeuge, die schneller als 6km/h fahren können, der Zulassungspflicht unterliegen.
Damit ist es bis zu 6 km/h auch egal, wenn das Kennzeichen nicht lesbar ist. Bei höheren Geschwindigkeiten würden wir uns allerdings während der ca. 30 Sekunden, in denen die Heckklappe geöffnet ist, stafbar machen.
Wichtig ist das "können". Ich habe den Paragraphen nicht vor mir und bin juristisch nicht wirklich informiert. Aber das müsste dann ja bedeuten ich bräuchte keinen Zulassung für meinen Wagen wenn ich immer nur mit Schrittgeschwindigkeit zur nächsten Tankstelle fahre oder auch nicht wenn ich den Wagen z.B. ohne Motor auf die Strasse stelle. Aber soweit ich weiss brauch ich ja dafür eine Zulassung. Sonst ist er in ein paar Wochen weg
Ich will mir gar nicht vorstellen was mit dem Dachgestänge passiert, wenn ich mit 40 Sachen durch eine Bodenwelle fahre, kurz bevor das Dach in der vorderen Halterung einrastet. Das ist für mich schon ein Grund das Modul nicht einzubauen. So richtig stabil sieht das Gestänge nicht aus.
Viele Grüsse,
Kai | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an chip75 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7678
User seit 13.04.2003
| | |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1090 Mitglieder: 7 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|