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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Service bei Fremdwerkstatt |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
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User seit 28.06.2004
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 64
User seit 23.12.2004
| Geschrieben am 11.07.2005 um 11:37 Uhr  
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MarkLatour schrieb:
mrporsch schrieb:
Hallo,
ich hab mich jetzt noch mal schlau gemacht. Sowie es aussieht, kann der Service in jeder Werkstatt durchgeführt werden, ohne dass die Garantie darunter leidet...
Gruß
Marco
--
SLK 350
Wow, hätt ich nicht erwartet.
Gruss,
Mark
Das ist richtig. Der (gesetzliche) "Garantieanspruch" in den ersten 6 Monaten ab Übergabe kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Vertragswerkstatt aufgesucht wird. Werden alle vorgeschriebenen Servicedienste fachgerecht durchgeführt, bleiben alle Ansprüche bestehen.
ABER: nach 6 Monaten dreht die Beweislast bis zum Ende der 24 Monate (jedenfalls in bei DC in Deutschland). Ich möchte mich nicht auf die Diskussion einlassen müssen, ob jetzt der Fremdservice für dies und jenes verantwortlich war. Und nach den 24 Monaten muss man sich den Aufwand mit einem Kulanzantrag gar nicht machen, wenn der Wagen einen "Fremdstempel" im Heft hat. Der Kulanzaufwand ist ja bei den Inspektionen mit "eingepreist".
ergo: ich kann schon zu Fremdwerkstätten gehen, bezahl das aber vielleicht an anderer Stelle,,
Gruß
Torsten | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.07.2005 um 11:50 Uhr  
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Duesseldorfer schrieb:
Das ist richtig. Der (gesetzliche) "Garantieanspruch" in den ersten 6 Monaten ab Übergabe kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Vertragswerkstatt aufgesucht wird. Werden alle vorgeschriebenen Servicedienste fachgerecht durchgeführt, bleiben alle Ansprüche bestehen.
ABER: nach 6 Monaten dreht die Beweislast bis zum Ende der 24 Monate (jedenfalls in bei DC in Deutschland). Ich möchte mich nicht auf die Diskussion einlassen müssen, ob jetzt der Fremdservice für dies und jenes verantwortlich war. Und nach den 24 Monaten muss man sich den Aufwand mit einem Kulanzantrag gar nicht machen, wenn der Wagen einen "Fremdstempel" im Heft hat. Der Kulanzaufwand ist ja bei den Inspektionen mit "eingepreist".
ergo: ich kann schon zu Fremdwerkstätten gehen, bezahl das aber vielleicht an anderer Stelle,,
Gruß
Torsten
Hallo Torsten,
das kann ich schon eher nachvollziehen. Merci für die Klarstellung.
Gruss,
Mark | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 186
User seit 28.06.2004
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Beiträge: 8594
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 11.07.2005 um 12:54 Uhr  
|
mrporsch schrieb:
ich dachte laut EU-Recht muss jeder Automobilherrsteller min. 2 Jahre Garantie geben?!
Gewaehrleistung, aber nicht Garantie und das ist letztlich ein grosser Unterschied, da die Beweislast bei der Gewaehrleistung beim Kaeufer liegt und nicht beim Verkaeufer. Mir wurde allerdings in meiner NL gesagt, dass DC angeblich die 2 Jahre Gewaehrleistung wie 2 Jahre Garantie behandeln wuerde. Ich glaub, das haette ich mir aber wohl schriftlich geben lassen sollen, denn so wirklich daran glauben kann ich nicht
Gruesse,
Achim | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 64
User seit 23.12.2004
| Geschrieben am 11.07.2005 um 14:00 Uhr  
|
QT schrieb:
mrporsch schrieb:
ich dachte laut EU-Recht muss jeder Automobilherrsteller min. 2 Jahre Garantie geben?!
Gewaehrleistung, aber nicht Garantie und das ist letztlich ein grosser Unterschied, da die Beweislast bei der Gewaehrleistung beim Kaeufer liegt und nicht beim Verkaeufer. Mir wurde allerdings in meiner NL gesagt, dass DC angeblich die 2 Jahre Gewaehrleistung wie 2 Jahre Garantie behandeln wuerde. Ich glaub, das haette ich mir aber wohl schriftlich geben lassen sollen, denn so wirklich daran glauben kann ich nicht
Gruesse,
Achim
Jep, in der Regel ist auch in Deutschland die 24 Monate Gewährleistung = Garantie. Allerdings ist das wieder (nur) eine Kulanzregelung. Da gilt auch kein Gewohnheitsrecht, auf das man sich berufen könnte. Und gerade für die "ich-hab-da-manchmal-hinten-links-ein-leichtes-knacken-fraktion" könnte es mit "Fremdstempel" dann auch mal Schluß sein mit der Garantie.
Ich denke die Inspektionskosten bei der ersten 3 Jahre sollte man schon mitkalkulieren. So läuft das Spiel nunmal...
Grüße
Torsten | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 22.10.2008 um 22:27 Uhr  
| Hallo,
und was kommt nach den 2 Jahren wenn ich in eine andere Werkstatt gehe, behalte ich dann die Mobilitätsgarantie ??Glaube nicht, kann mir nicht vorstellen, dass die Schwaben mich abschleppen , wenn ich Ölwechsel beim ATU machen würde.....oda ?
gruß
Andreas
--
Wenn ich mein Geld in meinen SLK investiere, kann ich an der Börse nichts verlieren........... | Antworten
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User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 23.10.2008 um 08:54 Uhr  
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andy67 schrieb:
und was kommt nach den 2 Jahren wenn ich in eine andere Werkstatt gehe, behalte ich dann die Mobilitätsgarantie ??Glaube nicht, kann mir nicht vorstellen, dass die Schwaben mich abschleppen , wenn ich Ölwechsel beim ATU machen würde.....oda ?
Moin!
Die Mobilitaetsgarantie hast Du nur dann, wenn Du den Service (innerhalb des angezeigten ASSYST Systems) bei MB machen laesst. Du wuerdest diese also auch in den ersten 2 Jahren verlieren, solltest Du den Service woanders machen lassen.
Gruesse,
Achim
--
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