Habe also tatsäglich vor etwa 4 Wochen den 171-er gekauft.
Die französische Behörde, als auch die deutsche Strassenzulassungsstelle Bremen hat uns versichert, das in meinem Fall ein deutsches Kurzzeitkennzeichen ungültig ist ausserhalb Deutschland.
Mann darf ein Fahrzeug innerhalb Europa mit einem Kurzzeitkennzeichen überführen, wenn es noch in Deutschland registriert ist.
Da der Verkaufer das Fahrzeug an dem Tag abgemeldet hat, müsste ich ein internationales Kennzeichen (ausführkennzeichen) beantragen.
Mehr info dazu findet ihr auf folgende Website: