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Klatsch und Tratsch » » Thema: Heute hat es meinen Kleinen erwischt !!! |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 539
User seit 26.08.2004
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1858
User seit 07.11.2003
| Geschrieben am 20.04.2005 um 19:22 Uhr  
| Hallo Heike,
du hast auch mein Mitleid - also Unfall wünscht man wirklich keinem ... Schreck - Zeitaufwand - Warterei bis das Auto wieder repariert ist. Gott sei Dank war ich bisher immer nur mit Blechschaden beteiligt, keine Personen verletzt oder schlimmer und der letzte Unfall liegt schon über 10 Jahre zurück. Aber Unfallgelegenheiten haben schon etliche wieder heraufbeschworen - erst dieses Jahre wieder ... einer aus dem Gegenverkehr schwupp durch die wartenden Autos auf der Geradeaus-Fahrbahn hindurch quer über meine freie Rechtsabbiegerspur ab in den Parkplatz und das auf verschneiter Straße ohne zu bremsen ... das musste ich dann übernehmen und mit rutschen gerade noch um haaresbreite kein Blechsalat ... Herzklopfen lass nach war angesagt.
Du hast nicht geschrieben, ob der Motorradfahrer sich nur verschätzt hat und dein stehendes Auto getroffen hat und wie es ihm geht - Unfall ist immer Streiterei und Schuldzuweisungen nehmen manchmal seltsame Ergebnisse an - hoffe du bleibst nicht auf deinem Schaden sitzen.
Schöne Grüße aus dem verregneten München
Peter
--
... nicht überall wo man stehenbleiben muss hilft einem ein STOP-Schild | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1348
User seit 22.08.2003
| Geschrieben am 20.04.2005 um 22:13 Uhr  
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DEG schrieb:
Hoheluft schrieb:
vollkasko muß heike in diesem fall gar nicht sein, da die schuldfrage so wie dargestellt ja wohl eindeutig ist.
auf jeden fall alles gute bei der schadensabwicklung - und dass du bald wieder das dach über dir öffnen kannst ...
kopf hoch
gruß aus hamburg,
björn
sei dir da mal nicht so sicher, folgender fall:
eine fahrspur und eine fahrspur gegenverkehr. eine frau will links abbiegen, blinker gesetzt, sie muß stehen bleiben, da gegenverkehr. hinter ihr 10-15 autos, motoradfahrer überholt alle autos links. in dem moment fährt die frau vorne um die ecke erwischt den motrradfahrer, es knallt.
der motorradfahrer hatte keine schuld, nur eine geringe teilschuld. die frau hätte nochmals sich vergewissern müssen ob von links keiner kommt.
soviel zum thema unschuldig und schuldig.
mir wäre das wohl auch passiert, wer rechnet schon mit solchen bekloppten.
jetzt bitte nicht falsch verstehen, bin selber jahrelang bike gefahren
Da kann ich DEG nur zustimmen. In diesem Fall ist laut Bußgeldkatalog wenigstens beiden ein Vorwurf zu machen. Der Motorradfahrer hat bei unklarer Verkehrslage überholt und Heike ist ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr abgebogen bzw. gewendet.
Anders verhält es sich natürlich, wenn Heike gestanden ist, was aber wohl eher weniger der Fall gewesen sein dürfte...
Und wenn der Motorradfahrer hierbei zudem noch verletzt wurde, steht gegen Heike sogar noch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ins Haus, wobei das bei geringem Verletzungsgrad in aller Regel eingestellt werden dürfte.
Wie es jetzt natürlich mit der Schadensregulierung aussieht, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt...
War allerdings 'ne blöde Situation, die einfach mal passieren kann. Das Wichtigste ist dabei wohl primär, dass kein (bleibender) Personenschaden eintritt. Alles andere regeln die Versicherungen - sollten sie jedenfalls *grr*.
Wünsch dir Heike jedenfalls schon mal viel Glück und eine unkomplizierte Schadensregulierung!
VG, Alex
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1098
User seit 19.04.2003
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 172
User seit 07.10.2004
| Geschrieben am 21.04.2005 um 12:46 Uhr  
| Hallo zusammen,
im Prinzip hat Alex (axk0815) völlig recht.
Bis auf einem Punkt, für den Motorradfahrer stellt sich keine unklare Verkehrslage da.
Der Motorradfahrer darf überholen, wenn dies nicht durch Verkehrzeichen untersagt ist.
Der SLK muss warten.
Folglich ist die Verkehrslage klar.
Als Pkw-Fahrer hast du beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (und auch beim Türaufreißen) eine besondere Sorgfaltspflicht.
Das heißt, dass `neben dir, hinter dir, über dir und unter dir` alles frei ist und du gefahrlos dein Vorhaben durchführen kannst.
Andernfalls hast du die Torte im Auge.
--
Schöne Güße
Pody | Antworten
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 372
User seit 29.09.2004
| Geschrieben am 21.04.2005 um 12:59 Uhr  
| Hallo,
@ all
DEG hat leider /zum Glück recht!
Hatte vor 3 Jahren im Sommer absolut selben Unfall. Allerdings war ich der Motorradfahrer...
zum Ablauf... selbe Straße, eine Auto (POLO) will links über die Straßenseite des Gegenverkehrs in eine Tankstelle einbiegen. Hab das Auto gesehen und bin wie immer in so einer Situation vorbeigefahren. Da es meist so ist das man trotz des Gegenverkehrs mit Motorrad gut zwischendurch kommt. Ja, die POLO Fahrerin hat dann aber eine kurze kleine Lücke im Gegenverkehr genützt und ist losgefahren und hat mich dann am linken Kotflügel und Motorhaube zu Fall gebracht. Es war 5.30Uhr am Morgen! Zeugen gab es leider keine. Nachdem die Polizei alles aufgenommen hatte ging das gezetere mit der Schuldfrage los... schließlich endete das ganze nach fast einem Jahr vor Gericht. Mit dem Ergebniss das die Polofahrerin definitief den Unfall hätte vermeiden können (hätte sie obwohl sie den Blinker gesetzt hat nochmal zur Seite geschaut, hätte sie mich gesehen) selbst ob sie geblinkt hatte oder nicht hatte die Richterin nicht interessiert. Dennoch war es so das ich hätte langsamer oder garnicht vorbeifahren sollen da sie ja blinkte... Im endefekt war es bei der Schadensregelung so: vom Gesamtschaden an meiner Kleidung und Motorrad wurden mir 87% zugesprochen. Bekam also 87%bezahlt. Zudem musste sie an mich Schmerzensgeld bezahlen. (war 4 Tage krank). Bis auf das das ich die restlichen 13% selbst bezahlen musste kamen auf mich keine Kosten zu.
Es schmerz mich doch etwas... wenn ich da lesen mein SLK... An den Motorradfahrer sollte man auch denken, egal wer anfangs schuld!
Dennoch muss ich feststellen da ich sehr viel im Jahr fahr (ca 14000Km pro Jahr, mit Motorrad) das von 100 Autofahrer 99 schlafend fahren. Wenn de als Motorradfahrer nicht für die Autofahrer mit denkst hast verloren. Das selbe Beispiel wie oben hatte ich auch mit beinahe Unfall beim überholen. Fahren auf Landstraße mehrer Autos hintereinander her und man überholt die Kolonne mit Motorrad muss man Angst haben das einem keiner in die Seite rein fährt weil die meisten beim Ausscheren nichtmal Blinken oder zu Seite Schauen. Selbe Spiel auf Autobahn interessiert doch keinen ob da ein Motorrad fahrer von hinten kommt... egal man zieht einfach ohne groß zu überlegen von der rechten auf die mittlere oder linken Spur.
dennoch ist es schade um jeden Unfall. sei froh das keiner Tot ist.
Grüßle | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4912
User seit 23.03.2004
| Geschrieben am 21.04.2005 um 13:42 Uhr  
| Sorry, da bin ich aber anderer Meinung. Klar, wenn jemand verletzt wurde, dann ist das immer übel. Egal, wer, wo und wie.
Aber genau dieses Verhalten ist es doch, was zum schlechten Ruf der Motorradfahrer beiträgt. Du bist doch auf dem Motorrad genauso motorisierter Verkehrsteilnehmer, wie mit dem Auto. Von daher gelten doch dieselben Regeln, was gewisse Grundregeln(http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_01.php) und das allgemeine Verhalten angeht. Wenn irgendwo eine Lücke ist, durch die zwar kein Auto paßt, aber (vermutlich) noch das eigene Motorrad, dann muß man da doch nicht auf Teufel komm raus durchzischen, nur um ein paar Minuten zu sparen.
Im geschilderten Fall braucht doch der abbiegende Autofahrer lediglich noch einen Meter näher zur Mittellinie zu rollen, um hinten wartende Autos rechts besser an einem durchzulassen. Und dann fehlen da halt ein paar Zentimeter und man landet als Motorradfahrer im Gegenverkehr...
Das Grundproblem scheint zu sein, daß sich viele Motorradfahrer einfach über-/verschätzen. Ob das jetzt in einer Kurve ist, beim Vorbeidrängeln auf der Autobahn (Motorrad + Auto auf der linken Spur) oder eben hier beim "Lückenzischen". Man hat wohl ein irres Leistungspotential mit so einer Maschine - da setzt wohl manchmal der gesunde Menschenverstand aus. Anders kann ich mir das nicht erklären - schließlich macht (fast) keiner solche Aktionen mit einem Auto - selbst wenn da viel Platz ist.
Und last but not least: Wenn man lediglich ca. zwei Handinnenflächen Bodenkontakt hat und keinerlei Knautschzone...vielleicht sollte man da besonders vorsichtig sein. Denn egal, ob man selbst Schuld hat oder der Autofahrer - es trifft immer massiv einen selbst als Motorradfahrer.
Vielleicht mal was zum drüber nachdenken.
Gruß,
Harald
--
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 160
User seit 26.03.2004
| Geschrieben am 21.04.2005 um 13:47 Uhr  
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Micha230 schrieb:
... selbe Straße, eine Auto (POLO) will links über die Straßenseite des Gegenverkehrs in eine Tankstelle einbiegen. Hab das Auto gesehen und bin wie immer in so einer Situation vorbeigefahren. Da es meist so ist das man trotz des Gegenverkehrs mit Motorrad gut zwischendurch kommt.
Hallo,
na, dazu fällt mir nicht mehr viel ein. Motorradfahrer meinen oft, sich noch irgendwo zwischendrängeln zu müssen, wenn es so gerade noch reichen könnte. Sorry, aber wenn's dann mal nicht mehr reicht, habe ich nicht viel Mitleid. Darf ich mal (auszugsweise) aus der STVO zitieren?
(1) Es ist links zu überholen.
3) Das Überholen ist unzulässig bei unklarar Verkehrslage.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
Also, für mich bedeutet das: ein stehendes, links blinkendes Fahrzeug darf keinesfalls links überholt werden. Und sollte der linke Blinker nicht klar erkennbar sein, dann ist ein stehendes Auto in jedem Fall eine unklare Verkehrssituation - auch dann darf nicht überholt werden.
Zurück zum Unfall von Heike, um den es hier eigentlich geht: ich hoffe, niemand kam ernsthaft zu Schaden! Blech kann man immer reparieren. Und ich hoffe und wünsche, dass es genug Zeugen gibt und die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann.
Viele Grüße
Norbert | Antworten
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| Geschrieben am 21.04.2005 um 14:38 Uhr  
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jonny007 schrieb:
@Micha320:
Uhm... vielleicht blöde Frage, aber wie kommt man auf die Idee ein stehendes, links blinkendes Auto links mit dem Motorrad zu überholen ?
- oder hab ich da was falsch verstanden ??
... vielleicht nicht unbedingt Vorsatz, sondern "stehendes Auto zu spät bemerkt - Ausweichen versucht - beim Einscheren Kotflügel gestreift"?
Unfälle passieren nun mal durch Unachtsamkeit oder unvorsichtiges Verhalten (egal ob Auto- oder Motorradfahrer!). Wenn Euch einer ins Heck rauscht, weil er die Bremslichter oder den Blinker nicht gesehen hat, wird ja auch nicht die grosse Debatte anfangen, ob dieser Fahrer im Allgemeinen ein Verkehrsrowdy ist ...
ciao
Andy
--
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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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