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Tipps und Technik R171 » » Thema: Wandlung Kontaktadresse gesucht |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 207
User seit 03.02.2004
| Geschrieben am 19.04.2005 um 13:33 Uhr  
| hallo, eigentlich möchte ich meinen 350er ja gerne behalten und wenn man dem händler den vorschlag macht, eine summe xy an mich wegen der 15 werkstattaufenthalte - nicht funktionierendes soundsystem, ausfall command eben alle unannehmlichkeiten wie in meinem ersten beitrag beschrieben, zu zahlen? meines erachtens würde er doch damit besser fahren.
mfg
dina3009
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 19.04.2005 um 14:41 Uhr  
| Hallo Dina,
das wird Dein Händler nicht machen, da er dafür keinerlei Verrechnungsbasis hat. Wenn Du den SLK lieber behalten willst, dann mußt Du die Zähne zusammenbeißen ob all der Macken. Ansonsten bleibt Dir nur der vom Gesetzgeber während der Gewährleistungszeit vorgezeigte Weg, danach geht nichts mehr. Wenn Du wandeln willst, dann möglichst schnell, damit nur wenige Kilometer auf dem Tacho den Nutzungsanteil schön niedrig halten, bei höherer Kilometerleistung lohnt sich das (Rück-)Wandeln immer weniger.
--
Grüße, Lutz
Nobody is perfect, first of all my SLK! | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16793
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 19.04.2005 um 14:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK171 am 19.04.2005 um 15:31 Uhr ]
Hallo Dina,
der Händler müsste die Rückzahlung aus eigener Tasche bezahlen so wie von Lutz beschrieben, deshalb wird er das nicht machen. Das Werk sagt nur Wandlung ja oder nein, theoretisch könnte es auch einer "Minderung" zustimmen und diese ausgleichen, wird aber in der Praxis selten gemacht. Die Frage ist, ob das Werk und/oder Händler gewillt sind, bei einer Neubestellung großzügigen Rabatt zu gewähren, denn da haben sie ja ein gewisses Spiel (zusätzliche Bestellung).
Ich habe selbst vor zwei Jahren mal ein BMW Motorrad wandeln wollen, aber vor Gericht nur einen Vergleich erzielen können. Wir haben uns dann auf die Mitte zwischen gesetzlichem Abzug und Rückkaufangebot getroffen bei gleichzeitigem Abschluss einer Neubestellung.
Dies hat dann allerdings voll die lokale BMW Niederlassung getroffen (weil es eben keine "Werkswandlung" war), so dass die mein Motorrad dann eine Woche später bei den gebrauchten wieder angeboten haben...der arme, der das Ding gekauft hat ;-(
Wenn solche vom Werk aus gewandelten Fahrzeuge tatsächlich wieder in den Verkehr kommen - wie von euch beschreiben - sehe ich noch ein Problem: auch auf diese Fahrzeuge muss mind. 1 Jahr Sachmangelhaftung gegeben werden. Mein Bruder hatte mal einen gebrauchten CLK320 bei einer NL gekauft, der in den ersten 4 Wochen Reparaturen i.H.v. 12.000 DM verursacht hat. Die hat DC einigermaßen anstandslos wohl über die Versicherung abgerechnet. Kann aber auch kein gutes Geschäft (für die Versicherung bzw. den DC Händler) sein....insbeondere wenn gewandelte Wagen dann Versicherungsschutz zu "normalen" Konditionen bekommen.
Ich würde an deiner Stelle jedenfalls versuchen, einen Neuwagen zu Zuzahlungskonditionen zu bekommen, die unterhalb der gesetzlichen Werte liegen. Und das Auto sollte dann sehr schnell kommen, damit es nicht noch teurer wird....
Viele Grüße + viel Erfolg
Guido | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16793
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 19.04.2005 um 15:28 Uhr  
|
Dina3009 schrieb:
hallo, eigentlich möchte ich meinen 350er ja gerne behalten und wenn man dem händler den vorschlag macht, eine summe xy an mich wegen der 15 werkstattaufenthalte - nicht funktionierendes soundsystem, ausfall command eben alle unannehmlichkeiten wie in meinem ersten beitrag beschrieben, zu zahlen? meines erachtens würde er doch damit besser fahren.
mfg
dina3009
Wichtig ist natürlich auch noch, dass jeder einzelne Werkstattaufenthalt mit Mangelangabe dokumentiert wurde und dass kein einzelner Fehler nach zweimaligem Reparaturbesuch weiterbesteht.
Gruß
Guido | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.04.2005 um 17:44 Uhr  
| Hallo Diana,
was die anderen so schreiben stimmt nicht ganz. Deine NL kann mit DC einen Preisnachlaß aushandeln. Zwar muß die NL sich auch dran beteiligen aber nur zum Teil - ich spreche/schreibe aus Erfahrung.
Zudem ist dies gesetzlich festgelegt, das ein Käufer dessen Ware nicht o.k. ist dem Verkäufer zunächst angemessene Reparaturversuche zugstehen muß und dann Preisnachlaß oder Vertragsrückabwicklung verlangen kann.
Ich habe DC da ganz o.k. empfunden, ist aber sehr NL abhängig.
Viel Glück Albert | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 86
User seit 15.11.2004
| Geschrieben am 19.04.2005 um 17:47 Uhr  
| Hallo,
wir haben letztes Jahr ein Wandlung mitgemacht, war aber kein DC.
Diese wollte natürlich das Recht auf Nachbesserung haben ( 2 x ist muß
lt. Gesetztgeber), diee hatte er auch gehabt.
leider ohne Erfolg.......
Bei Wandlung bekommst Du entweder einen neuen oder wie schon beschrieben Nutzungentg. ...mit den 0,67 % pro 1000 km.
Kommt alles auf die Kulanz des Händlers an.
Wir wollten defentiv v. Vertrag zurück treten,
Die wollten uns aber ein neues Auto anbieten, wir nicht.
Die Verhandlung lief mit: Vertriebsleiter, Werkstattmeister u. Betriebsleitung)
Nach langem Hin u. Her wollten die gern nochmal einen Werkstatttermin gezügl. Nachbeserung.
Den hab ich natürlich nicht zugesagt u. wollte nochmal darüber schlafen.
Nach Rücksprache mit mein Freund (Anwalt) teilte der mir dann mit das es sich in unserem Fall um ein Mängelpacket handelt (Zitronenauto)
Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil .....(Schreiben kann ich die aber gern zukommen lassen)
Als mein Freund ein Schreiben aufgesetzt hat u. es dann an die NL gefaxt hat, haben wir 4 Tage später einen Rückruf erhalten.....das mit dem rücktritt v. Kaufvertrag geht klar.
Die ganze Abwicklung hat dann nur 20 min. gedauert, das Geld hatten wird dann 5 Tage später auf dem Konto.
und jetzt fahren wir ein A-Klasse (A150) u. ich einen SLK 200
Wenn Du aber v. dem Wagen so begeistert bist, würde ich mir einen neuen
bestellen, natürlich zu Deinen Konditions......
Bis dann u. viel Erfolg. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 172
User seit 04.06.2004
| Geschrieben am 29.04.2005 um 19:27 Uhr  
| Und wie mache ich dass mit einem Wagen den ich in Bremen im Werk als Jahreswagen abgeholt habe und der nun in Hamburg zum zweiten Mal in der Werkstatt steht? (innerhalb von zwei Wochen, zwei Mal der gleiche Fehler)
Hat man da überhaupt Anspruch auf einen adäquaten Leihwagen oder muss ich mit der alten A-Klasse vorlieb nehmen, die der Händler mir gegeben hat? | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 207
User seit 03.02.2004
| Geschrieben am 10.05.2005 um 17:32 Uhr  
| hallo, nachdem mein NEUFAHRZEUG Ez 3.1.2005 17 mal in der werkstatt war, habe ich heute über meine niederlassung mit dem autohausbesitzer, meinem verkäufer und dem werkstattleiter die wandlung meines 350er beantragt. die entscheidung hierüber obliegt nach deren aussage aber ausschliesslich der konzernleitung in berlin. nach deren aussage dürft die wandlung aber kein problem darstellen. bei dieser gelegenheit wurde natürlich auch über eine neubestellung gesprochen. ich möchte auf jeden fall weiter einen slk fahren und würde auch ebenfalls wieder einen 350er bestellen, dann kam folgender vorschlag seitens des verkäufers: rückabwicklung meines alten 350er und ich muss sagen, der verlust hält sich absolut in grenzen, da vom listenpreis die eigennutzung abgezogen wird und nicht was ich damals bezahlt habe - abzgl. 6 prozent barzahlungsrabatt, die ich übrigens auch bei neubestellung erhalten würde. Das neue angebot sieht folgendermassen aus: 350er zurück und erhalten würde ich einen vorführwagen und zwar einen slk 55 amg mit nahezu vollausstattung, was mein 350er eigentlich auch hatte bei einer zuzahlung die sich bei ca. 8000 euro bewegen dürfte. der 55er hat momentan eine laufleistung von 3200 kilometer, mein 350er von 4200 kilomtern. was meint ihr: zuschlagen und den 55er nehmen - ist leider silber - oder doch lieber einen 350er als neufahrzeug bestellen, schlimmer als mit meinem alten kann es ja nicht kommen.
mfg
dina3009 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 10.05.2005 um 17:48 Uhr  
| Der Preisunterschied zwischen 350 und 55 ist gewaltig, ich würde auf jeden Fall den AMG nehmen, war schon immer mein Traum (Ich sage nur 360PS)... Du wirst es zumindest auf der Straße nicht bereuen zumal er mit 3200 KM meines Erachtens NEU ist, 8000€ sind da nicht wirklich viel als draufzahlung...
Ach und zum Silber, meiner ist auch Silber, allerdings ein 200K
--
Realität ist eine Illusion die durch den Mangel von Alkohol hervorgerufen wird.
--- SLK 200 Kompressor R171 Iridiumsilber --- | Antworten
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