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| Geschrieben am 21.03.2005 um 16:25 Uhr  
| Ich war eben beim Tüv (Iserlohn) und habe eine Pleite erlebt.Der Prüfer will alles haargenau aus dem Gutachten umgesetzt haben.Kanten vorne und hinten umlegen und die Falz am hinteren Radübergang soll abgeschliffen werden,damit das Rad weit genug eintauchen kann.Dann drehte er noch eine enge Kreisbahn und meinte ,das würde vorne und hinten schleifen.
Ich habe hier schon in reichlich anderen Postings gelesen,dass es mit der Kombination 8+9x18 auf 225/40 R18 und 245/35 R 18 mit ET35 eigentlich keine Probleme gibt.Habe auch Eibachfedern mit einer Gummis drin(sind aber schon eingetragen). | Antworten
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| Geschrieben am 21.03.2005 um 19:56 Uhr  
| Hi ,
nun mal im Ernst : wenn die Auflagen im Gutachten drin stehen hat das auch seinen Grund, und wenn da etwas schleift ist das auch nicht in Ordnung !!!
Solche Mißstände durch einen lausigen TÜV-Prüfer zu lösen ist meines Erachtens der falsche Weg. Das Gutachten hast Du doch seit dem Kauf der Felgen und konntest Dir im Vorfeld schon mal Gedanken machen. Ich habe für so etwas kein Verständnis
--
Harzliche Grüße vom Rolf
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| Geschrieben am 22.03.2005 um 08:59 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von accpralle am 22.03.2005 um 09:02 Uhr ]
Moin !
@rolf: du hast ja meistens recht, aber in diesem Fall...in den Gutachten steht doch normalerweise nicht "muss gebördelt werden", dann hättest du Recht, sondern "gegebenenfalls" und diese Gegebenheiten sehen nunmal von TÜV zu TÜV LEIDER unterschiedlich aus. Sicher wäre es andersrum für alle einfacher, wenn es ein klares GEHT oder GEHT NICHT gäbe, ist aber nunmal nicht so....deswegen ist der eine TÜV doch nicht "besser" oder "lausiger" als der andere, sondern macht weniger Arbeit und spart Geld...
Frohes Schaffen !
Gerd
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| Geschrieben am 22.03.2005 um 10:04 Uhr  
| @ Gerd :
Bin völlig deiner Meinung.Ohne eine Tieferlegung hätte man bei den Rädern eher ein Geländewagen.Die Räder würden weit entfernt vom Radauschnitt stehen.Deswegen ist das Gutachten differenziert zu sehen.
Der Prüfer regte sich schon auf,weil ich ihn beim Abschreiben der Reifengrössen angesprochen habe.Er könnte nicht beides,Schreiben und Reden.Da war mir schon klar, wie die die Eintragung enden würde.
Nun heisst es einen gescheiten Tüv-Prüfer zu finden (Raum Hagen). | Antworten
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| Geschrieben am 22.03.2005 um 19:39 Uhr  
| Hi,
nochmal : Du schreibst doch selbst, daß etwas schleift...... also muß doch etwas nicht hinhauen, da ändert doch auch ein anderer Prüfer nichts ???
--
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| Geschrieben am 22.03.2005 um 19:52 Uhr  
| Moin..
Rolf, geschliffen hat doch nur etwas in der engen Kreisbahn...auch bei meinen Serien AMG's in 17" habe ich die Räder zum schleifen gebracht wenn ich es gewollt hätte...
Sicher muss noch ausreichend Freigängigkeit vorhanden sein...im normalen Fahrbetrieb ist das ja auch meist der Fall....wenn ich es natürlich darauf anlege kann ich so etwas provozieren.
Würde auch einmal einen anderen TÜV kontaktieren....
Rolf, wir können das Thema ja mal beim Stammtisch diskutieren
Gruß Andreas
--
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