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Klatsch und Tratsch » » Thema: Halten auf der Autobahn?
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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 14.06.2003 um 19:27 Uhr   
Hallo,

heute Nachmittag fing es im wilden Süden ja heftigst an zu regnen. Und da sah man sie wieder: SLKs, TTs, Boxter etc. wie sie mit Warnblinker auf dem Seitenstreifen standen und das Dach zu gemacht haben. Darf man das? Ich mußte auch schon zwei mal mit mulmigem Gefühl rechts ran.

Es gibt ja beamtete Ordnungshüter in der Community, wäre mal auf eine klärende Antwort gespannt.

Trockene Grüße,

Martin.

--
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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 14.06.2003 um 20:06 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Leahcim am 14.06.2003 um 20:08 Uhr ]

qoute
STVO Paragraf 18 Abs 8

8. Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.
/quote

Ziemlich eindeutig, oder?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du nicht anhalten darfst solange deine Fahrtuechtigkeit nicht beeinträchtigt wird.


--
---
Leahcim <-> michaeL
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   Malte mit Anna K

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Beiträge: 837
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 14.06.2003 um 20:13 Uhr   
Das ist zum Glück falsch.
Bei Regen darf das Dach auch auf dem Standstreifen der BAB
geschlossen werden.

CU Malte

--
Living my dream ...

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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 14.06.2003 um 20:34 Uhr   
Wo kann man das nachlesen?

--
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   Malte mit Anna K

Schreiberlevel:
Forenabiturient
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Beiträge: 837
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 14.06.2003 um 21:58 Uhr   
In der STVO steht natürlich nichts vom Cabriodach schließen.
Das läuft darauf hinaus, daß man durch ein nicht verschuldetes
Vorkommnis (wie hier der Regen) Schaden vom Auto abwenden
darf. Hinzu kommt auch noch die Verkehrssicherheit.
Frag mich nicht in welchen Paragraphan das genau festgelegt ist.
Da können dir bestimmt die Juristen unter uns helfen.
Jedenfalls muß man sich keine Sorgen machen.

Schöne Grüße

Malte

--
Living my dream ...

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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 14.06.2003 um 22:01 Uhr   
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du nicht anhalten darfst solange deine Fahrtuechtigkeit nicht beeinträchtigt wird.

Also meine Fahrtüchtigkeit wird bei plötzlich einsetzendem Gewitterschauer und offenem Dach doch erheblich beeinträchtigt.

--
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   Markus N

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Forendoppeldoktor
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Beiträge: 2119
User seit 22.05.2002
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 14.06.2003 um 22:43 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Markus N am 14.06.2003 um 22:43 Uhr ]

Also meine Fahrtüchtigkeit wird bei plötzlich einsetzendem Gewitterschauer und offenem Dach vorrangig durch meine schimpfende Beifahrerin beeinträchtigt.

Viel Spaß dem Gesetzeshüter der Sie dann trifft! Der würde schon aus Mitleid und Eigenschutz auf eine Verwarnung verzichten.

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   Calling Elvis

Schreiberlevel:
Forenobersekundaner
Forenobersekundaner
Beiträge: 377
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 15.06.2003 um 09:00 Uhr   
Hi @ all,
werde mich nächste Woche mal genauestens kundig machen;
ich befürchte allerdings, daß bei genauester Rechtsauslegung das Halten zu diesem Zweck nicht gestattet ist, weil man erwartet, daß ein verantwortungsvoller Fahrzeugführer auch die Wetterlage so weit beurteilen kann, daß mit Regen gerechnet werden kann und zwecks Vorbeugung einen der vielen Rastplätze anfährt und dort sein Dach verschließt. Des weiteren gibt es ja noch die Wetterberichte.

Ob der Verstoß, sollte es denn einer sein, letztendlich geahndet wird, hängt wiederrum viel von dem einschreitenden Kollegen ab.
Problematisch und eventuell richtig teuer wird es sowieso erst dann, wenn aufgrund dieses Verhaltens ein Schadensereignis eintritt und die Versicherung versagt die Leistung.

Etwas anderes wäre es, wenn ein § besagen würde, daß mit Roadster bei Trockenheit und Temperaturen ab 15 ° C offen zu fahren ist, erst bei einsetzendem Regen ist das Dach zu schließen ;
aber so eine Anordung gibt es nicht (kleiner Scherz am Rande)

--
Martin Zell

-- Ordnung ist der Trumph der Phantasielosen --

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   ebi230

Schreiberlevel:
Forenoberprimaner
Forenoberprimaner
Beiträge: 519
User seit 14.04.2003
 Geschrieben am 15.06.2003 um 10:46 Uhr   
Es ist erlaubt!

Es gab da vor einiger Zeit einen Präzedenzfall in Deutschland - habe ich irgendwo mal gelesen.

In Österreich gilt dies übrigens auch:
"Die ARBÖ-Verkehrsjuristen informieren darüber. [...]
Der einzig legale Grund auf dem Pannenstreifen zu halten, wäre für Karin S. und Mario E. ein plötzliches Unwetter: "Denn sowohl Cabrio- als auch Motorradfahrer dürfen am Pannenstreifen halten und das Verdeck schließen oder den Regenanzug anziehen, denn durch das Unwetter wäre die Verkehrssicherheit beeinträchtigt," erklärt Mag. Göppert die Ausnahmebestimmung. Schließlich gelten auf dem Pannenstreifen normierte Verhaltensregeln für den Fall, daß ein Fahrzeug aufgrund eines Gebrechens oder aus einem anderen Grund anhalten muß. Unter einem Gebrechen versteht der Gesetzgeber beispielsweise einen Motorschaden oder eine Reifenpanne. Andere Gründe, um auf einem Pannenstreifen das Fahrzeug abzustellen, wären eine plötzlich auftretende Übelkeit des Fahrers oder eben ein Unwetter."

Nachzulesen unter http://www.bikerwelt.at/sicherheit/tip8.htm

Gruss

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   S - FP 230

Schreiberlevel:
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Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 15.06.2003 um 11:39 Uhr   
Habe erst die letzten 14 Tage, glaube war ADAC-Zeitung, gelesen, daß das Halten auf dem Seiten- bzw Pannenstreifen nur dann erlaubt ist, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist.

Also 3 oder 4 Tropfen und präventiv das Dach zu -> nicht erlaubt, dafür starker Regen, keine Sicht -> erlaubt.

Sicherlich eine recht unbefriedigende Situation, welche auch Motorradfahrer betrifft.

Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, daß es einen Polizisten gibt, der hier völlig verständnislos ist, wenn man bei stärkerem und vor allem überraschend auftretendem Regen und ohne halb auf der Autobahn zu stehen, mal eine kleine "Regenpause" macht.

Gruß

Frank Peter

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