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Klatsch und Tratsch » » Thema: Verhalten bei einer Polizeikontrolle |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 04.02.2005 um 21:17 Uhr  
| uiiiiiiiii.....mir ist es kürzlich selber passiert leicht angetrunken wurde ich nachts von der Polizei (dein Freund und Helfer!) angehalten und musste pusten das die netten Herren von vorn herein alles taten was in ihrer Macht stand um mir eins rein zu würgen ist wohl klar hab dann das ganze auch brav über mich ergehen lassen, weil ich mir ja dachte es ist nun eh zu spät folgen: 250 € Strafe, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte in Entenhausen als ich dann in der folgenden Nacht meinen Rausch ausschlief (nee, so schlimm wars ja gar nicht) ist mir eingefallen, das ich irgendwann, irgendwo mal was gelesen habe, wo einem das gleiche passiert ist und der sich einfach so lange in seinem Auto eingeschlossen hat bis man ihm den Alkohol nicht mehr nachweisen konnte! hab jetzt schon ein bischen nach vergleichbarem gesucht an Artikeln, aber nichts ähnliches finden können! Würde gerne wissen ob von euch jemand auch schon davon gehört hat oder näheres zur rechtlichen Lage und ihren Folgen weiss!!!
Grüsse aus Göttingen
Richard | Antworten
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Beitrag von:
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 04.02.2005 um 22:12 Uhr  
| Also bei der Strafe hattest du zwischen 0,5 und 1,09 Promille und 0,1 Promille wird pro Stunde etwa abgebaut. Das bedeutet, du müßtest dich 5 Stunden einschließen und das weißt du vorher ja noch nichtmal ...
Jetzt fragst du dich bestimmt, wieso 5 Stunden? Der Alkohol müßte restlos abgebaut sein, da das zurückrechnen (0,1 Promille pro Stunde) von Gerichten anerkannt ist.
IMHO holen sie dich aber vorher aus deinem Auto ... je nach Bundesland ...
Read you
Thorsten
--
Live long and prosper! | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 04.02.2005 um 22:52 Uhr  
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silentassassin schrieb:
uiiiiiiiii.....mir ist es kürzlich selber passiert leicht angetrunken wurde ich nachts von der Polizei (dein Freund und Helfer!) angehalten und musste pusten das die netten Herren von vorn herein alles taten was in ihrer Macht stand um mir eins rein zu würgen ist wohl klar hab dann das ganze auch brav über mich ergehen lassen, weil ich mir ja dachte es ist nun eh zu spät folgen: 250 € Strafe, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte in Entenhausen als ich dann in der folgenden Nacht meinen Rausch ausschlief (nee, so schlimm wars ja gar nicht) ist mir eingefallen, das ich irgendwann, irgendwo mal was gelesen habe, wo einem das gleiche passiert ist und der sich einfach so lange in seinem Auto eingeschlossen hat bis man ihm den Alkohol nicht mehr nachweisen konnte! hab jetzt schon ein bischen nach vergleichbarem gesucht an Artikeln, aber nichts ähnliches finden können! Würde gerne wissen ob von euch jemand auch schon davon gehört hat oder näheres zur rechtlichen Lage und ihren Folgen weiss!!!
Grüsse aus Göttingen
Richard
Lieber Richard Weigand,
Dein Posting ist zumindest ehrlich, aber leider nicht sozial.
Dir ist erkennbar gar nicht klar, dass "die Polizei" nicht beauftragt ist, Dir "eins reinzuwürgen", sondern Dich (vor Dir selbst) und andere vor besoffenen Autofahrern zu schützen. Es wäre der Polizei bestimmt viel lieber, sich erst gar nicht mit Trunkenheitsfahrern beschäftigen zu müssen.
Du hast offenbar keine Ahnung, welche Tragödien besoffene Autofahrer bei Ihren Opfern und deren Familien auslösen. Du hast nicht die geringste Ahnung.
Richtig ist es allerdings, sich so lange einzuschließen, bis der Rausch verflogen und das Verantwortungsgefühl - wenn man es denn jemals hatte - zurückgekehrt ist.
Gute Fahrt - der Willy
--
Open your mind! | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 13.04.2003
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 05.02.2005 um 07:35 Uhr  
| Moin...
Ich weise in dem Fall immer darauf hin sich einmal selbst als Opfer eines alkoholisierten Unfallverursachers zu sehen.
Ein Leben zerstört, unendliches Leid zugefügt und das nur wegen dem Einsparen wenigen Euros für das Taxi ?
Wir sind alle nur Menschen, Fehler passieren, du in deinem Fall solltest dich freuen das nichts passiert ist, dein SLK noch heil' in der Garage steht und du nur einen Monat darauf verzichten musst... !!!
Gruß Andreas
--
...I can count-Greetz from Gifhorn Castle !
Bitte keine Mohnsamen in den Sarg streuen !
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Beitrag von:
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 05.02.2005 um 07:42 Uhr  
| Moin !
Wenn ich jetzt schreibe was ich denke würde ich von Torsten nicht nur ein Schreibverbot bekommen sondern wäre der Erste der auch ein Leseverbot bekommen würde.
Nur soviel. Ich finde es sehr gut das die Polizei solche Menschen aus dem Verkehr zieht die meinen mit Alkohol im Blut noch Auto fahren zu müssen.
Selber schuld
Armin ! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 410
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 05.02.2005 um 08:27 Uhr  
| Hallo,
das ist typisch. Erst saufen bis zum umfallen, über die Polizeikontrolle aufregen und sich dann noch rauswinden wollen. Sei froh, daß Du keinen Unfall mit Personenschaden verursacht hast!!!
Vielleicht einfach dazu stehen und aus den Fehlern lernen ...
Aus meiner Sicht sind die Strafen noch viel zu gering. Meinetwegen können die Strafen mit dem Faktor 10 multipliziert werden.
Gruss
Perlico | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1096
User seit 23.11.2004
| Geschrieben am 05.02.2005 um 08:43 Uhr  
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Minchen 320 schrieb:
Moin !
Wenn ich jetzt schreibe was ich denke würde ich von Torsten nicht nur ein Schreibverbot bekommen sondern wäre der Erste der auch ein Leseverbot bekommen würde.
Nur soviel. Ich finde es sehr gut das die Polizei solche Menschen aus dem Verkehr zieht die meinen mit Alkohol im Blut noch Auto fahren zu müssen.
Selber schuld
Armin !
Genau Armin,
deshalb habe ich dann auch gleich alles niedergeschriebene in meinem posting wieder gelöscht
--
*Pain is temporary ... Glory is forever !*
Beste Grüße
Jörg | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 05.02.2005 um 10:11 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ossi am 05.02.2005 um 10:13 Uhr ]
Hallo zusammen!
Nun seid nicht so hart! Es kann tatsächlich jedem einmal passieren. Ich selbst trinke kaum Alkohol und darum bin ich nicht gefährdet. Selbstverständlich gehört Alkohol nicht zum Autofahren. Aber dem Bundesbürger werden doch immer mehr die Daumenschrauben angelegt. Zuerst 0,8, dann 0.5, dann 0,1, dann eine Praline mit einem kitzekleinen Alkoholgehalt. Irgendwann wird ein Riechen an einer Flasche schon mit 0,0001 Promille geandet.
Wer denn ohne Fehler ist werfe den ersten Stein.
Also Kopf hoch, laß es Dir eine Lehre sein. Von mir hast Du mein Mitgefühl. Das heißt aber nicht, daß ich Dich entschuldige.
mfg Ossi
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