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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 09.06.2003 um 10:11 Uhr  
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Joshua schrieb:
Hallo,
Informationsupdate: Kredit wurde nicht bei der Bank des Autoherstellers sondern bei der Hausbank der Frau aufgenommen. Die Hausbank wollte angeblich keine Sicherheit wie den KFZ-Brief. Direkte Zeugen für den mündlichen Vertrag gibt es keine!
Gruß
Christoph
Ja, wo die Liebe hinhällt, jetzt wirds eng.
Falls sie jetzt nicht im Kfz-Brief als Besitzerin eingetragen ist hat sie keine Chance. Der Kredit der Bank ist dann eben ein ganz normaler Konsumentenkredit, den muss sie dann auch abbezahlen.
Vielleicht ist da noch ein Rest von Anstand beim "Ehemaligen" und er rückt das Auto oder das Geld raus.
Karl-Heinz
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User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 09.06.2003 um 12:53 Uhr  
| Hallo,
schön, eure Ausführungen so zu verfolgen. Es geht doch nix über das Rechtsgefühl der billig und gerecht denkenden Nicht-Juristen.
Zwischen den Parteien ist entweder ein Schenkungs- oder ein Darlehnsvertrag zustande gekommen.
Im Fall der Schenkung könnte man das Bestehen der Partnerschaft als Geschäftsgrundlage ansehen. Mit Wegfall der Partnerschafts-Geschäftsgrundlage könnte die dusselige Dame den Schenkungsvertrag versuchen anfechten und sodann Herausgabe der Schenkungssumme verlangen. Das ist eine recht wackelige Konstruktion und der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens läßt sich nicht voraussagen.
Sollte ein Darlehnsvertrag zwischen den Parteien (nachweislich) gewollt gewesen und dieser Vertrag nicht schriftlich abgefaßt worden sein, gelten die gesetzlichen Darlehns-Bedingungen. In diesem Fall müsste das Darlehn vor Rückzahlung zunächst einmal von der gutgläubigen Dame gegenüber dem Herrn gekündigt werden. Zugang der Kündigung ist nachzuweisen!
Einen Anspruch auf das Auto in natura hat die Dame nach derzeitigen Infos jedenfalls nicht, denn im Kfz-Brief dürfte als Eigentümer der Halter, also derjenige eingetragen sein, der auch im Kfz-Schein steht. Dies ist mit Sicherheit nicht die junge Dame, sonst hätten wir den Fall hier gar nicht. Selbst wenn der Brief bei der Bank läge, so wäre als Eigentümer wohl der ungetreue Liebhaber dort eingetragen.
Der SLK könnte im Rahmen einer Pfändung (theoretisch) von Bedeutung sein. Praktisch wird der Wagen vor der Pfändung verkauft oder gestohlen....
Der Fall ist nur a) mit Bodyguard oder b) mit anwaltlicher Hilfe zu lösen. Lösung a) ist illegal aber effektiv. Lösung b) ist keine Garantie auf Erfolg.
Wie kann man nur sooo vertrauensseelig sein!
Der Willy
obsimet schrieb:
Tja, Deine Bekannte war ja wohl, sorry, selten dämlich.
So wie ich das sehe, hat sie auf normalem Weg sehr schlechte Karten, ich glaube da hilft jetzt wirklich nur noch die "Brechstange".
Gruss Rainer
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>Highway to Hell<
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 09.06.2003 um 13:04 Uhr  
| Moin Rainer,
das sind nicht die Wege des Herren. Das waren eher hormonelle Verwirrungen. Zeig' das Fällchen halt einmal Deiner Tochter. Ist was zum Lernen für's Leben.
Herrliche Grüße - der Willy
obsimet schrieb:
Tja Willy:" die Wege des Herrn sind unergründlich" Amen
Gruss Rainer
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>Highway to Hell<
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.06.2003 um 13:14 Uhr  
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Wiesel schrieb:
Moin Rainer,
das sind nicht die Wege des Herren. Das waren eher hormonelle Verwirrungen. Zeig' das Fällchen halt einmal Deiner Tochter. Ist was zum Lernen für's Leben.
Herrliche Grüße - der Willy
--
Open your mind!
Hi Willy,
das würd meiner Tochter nicht passieren, die ist schon clever.
Selbst wenn so was wäre, Vadder würde das schon "regeln".
In diesem Sinne noch nen schönen Pfingstmontag
Gruss Rainer
--
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 10.06.2003 um 08:51 Uhr  
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Zwischen den Parteien ist entweder ein Schenkungs- oder ein Darlehnsvertrag zustande gekommen.
Im Fall der Schenkung könnte man das Bestehen der Partnerschaft als Geschäftsgrundlage ansehen. Mit Wegfall der Partnerschafts-Geschäftsgrundlage könnte die dusselige Dame den Schenkungsvertrag versuchen anfechten und sodann Herausgabe der Schenkungssumme verlangen. Das ist eine recht wackelige Konstruktion und der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens läßt sich nicht voraussagen.
Sollte ein Darlehnsvertrag zwischen den Parteien (nachweislich) gewollt gewesen und dieser Vertrag nicht schriftlich abgefaßt worden sein, gelten die gesetzlichen Darlehns-Bedingungen. In diesem Fall müsste das Darlehn vor Rückzahlung zunächst einmal von der gutgläubigen Dame gegenüber dem Herrn gekündigt werden. Zugang der Kündigung ist nachzuweisen!
Einen Anspruch auf das Auto in natura hat die Dame nach derzeitigen Infos jedenfalls nicht, denn im Kfz-Brief dürfte als Eigentümer der Halter, also derjenige eingetragen sein, der auch im Kfz-Schein steht. Dies ist mit Sicherheit nicht die junge Dame, sonst hätten wir den Fall hier gar nicht. Selbst wenn der Brief bei der Bank läge, so wäre als Eigentümer wohl der ungetreue Liebhaber dort eingetragen.
Der SLK könnte im Rahmen einer Pfändung (theoretisch) von Bedeutung sein. Praktisch wird der Wagen vor der Pfändung verkauft oder gestohlen....
Der Fall ist nur a) mit Bodyguard oder b) mit anwaltlicher Hilfe zu lösen. Lösung a) ist illegal aber effektiv. Lösung b) ist keine Garantie auf Erfolg.
Hallo,
danke für die Tipps! Das mit dem mündlichen Darlehensvertrag könnte evt. klappen. Evt. reicht ja auch schon ein anwaltliches Schreiben in dem man dem Typen ein paar Fachbegriffe um die Ohren haut um ihn einzuschüchtern und ihn dazu zu bringen wieder zu zahlen.
Gruß
Christoph | Antworten
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User seit 16.04.2003
| Geschrieben am 10.06.2003 um 09:05 Uhr  
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Joshua schrieb:
und vereinbart mit ihrem Freund dass er das Geld regelmäßig überweist. Das funktioniert auch ca. 16 Monate sehr gut.
Da sind doch Deine Beweise. Kopiere die Bankauszüge mit dem Überweisungseingang. Wäre natürlich hilfreich, wenn der Betrag übereinstimmt. Vielleicht ist auch im Betreff der Überweisung noch was nützliches genannt.
Ansonsten soll er doch mal erklären, wofür er sonst das Geld an das Mädel regelmäßig überwiesen hat!
--
Gruss
Etha | Antworten
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