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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.06.2003 um 11:44 Uhr  
| Hallo,
ich hätte eine juristische Frage an die Rechtsanwälte unter uns, bitte antwortet darauf aber NICHT mit dem für Rechtsanwälte so typischen „Das kommt darauf an….":
Frau lernt Mann kennen, sie verlieben sich und ziehen nach kurzer Zeit zusammen. Alles ist wunderbar. Der Mann möchte ein relativ teures Auto kaufen hat aber das Geld nicht. Die Bank gibt ihm das Geld nicht. Die Frau nimmt das Geld über eine Finanzierung beim Automobilhersteller auf (ca. 22000,- Euro auf 48 Monate) und vereinbart mit ihrem Freund dass er das Geld regelmäßig überweist. Das funktioniert auch ca. 16 Monate sehr gut. Plötzlich trennen sich die beiden und der Mann zahlt ab sofort keinen einzigen Euro mehr. Die Frau steht jetzt im Prinzip mit dem Rücken zur Wand und muss jetzt das Auto abzahlen. Sie hat auch keinerlei Zugriff auf das Auto. Schlüssel, Papiere und Fahrzeugbrief laufen auf den Mann und er meldet sich seit einiger Zeit auch nicht mehr (Adresse ist aber bekannt). Schriftliche Vereinbarungen gibt es natürlich nicht. Jetzt meine Frage: Kann man der Frau irgendwie helfen? Kann man dem Mann das Auto wegnehmen oder ihm irgendetwas androhen (das würde meiner Meinung schon reichen, weil er ziemlich leicht einzuschüchtern ist) wenn er weiterhin nicht zahlt? Mir tut die arme Frau halt sehr leid weil sie jetzt im Prinzip noch über zwei Jahre für etwas zahlt von dem sie definitiv nichts hat…
Gruß
Christoph Eckert
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.06.2003 um 12:34 Uhr  
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obsimet schrieb:
Hi,
also ich bin kein RA, aber ich würd mir den Jungen schnappen, zur Zulassung schleifen und alle Papiere umschreiben lassen.
Gruss Rainer
Hallo,
ich würde ganz andere Sachen mit dem machen aber ich darf es nicht!
Ich bräuchte nur eine Info oder gleich einen Präzedenzfall damit wir ihm ordentlich "drohen" könnten. Das würde ja evt. schon reichen!
Gruß
Christoph | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.06.2003 um 12:40 Uhr  
| Hi,
wenn das Auto finanziert ist kann er eigentlich keinen Brief haben, da den die Bank hat bis zur entgültigen Bezahlung.
Vielleicht könnte man über diese Schiene an eine Umschreibung des Briefs kommen. Sie zahlt ja die Raten, vielleicht kann sie von der Bank das verlangen.
Gruss Rainer
--
>Highway to Hell< | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.06.2003 um 12:55 Uhr  
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obsimet schrieb:
Hi,
wenn das Auto finanziert ist kann er eigentlich keinen Brief haben, da den die Bank hat bis zur entgültigen Bezahlung.
Vielleicht könnte man über diese Schiene an eine Umschreibung des Briefs kommen. Sie zahlt ja die Raten, vielleicht kann sie von der Bank das verlangen.
Gruss Rainer
--
>Highway to Hell<
Stimmt, muß ich noch mal genau nachfragen! Das wäre was!
Gruß
Christoph | Antworten
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Beitrag von:
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.06.2003 um 14:00 Uhr  
| bin auch kein RA, aber die Vereinbarung zwischen der Frau und dem Mann ist auch mündlich ein Vertrag. Es stellt sich nur die Frage der Beweisbarkeit in einem Rechtsstreit (Zeugen etc.).
Wenn es Zeugen für die Abmachung zwischen der Frau und dem Mann gibt, kann man das Geld einklagen.
Die Chancen selber kann ich nicht abschätzen.
Ansonsten der Tipp mit dem Brief bei der Bank ist der richtige Weg.
Alternativ:
Wenn die Raten nicht mehr gezahlt werden, dann wird das Auto gepfändet. Das wäre doch auch noch eine Variante, oder?
ciao
sealpin
(Mist, ich muss das Dach zumachen, gleich gibt es hier ein Gewitter....)
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.06.2003 um 14:24 Uhr  
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bin auch kein RA, aber die Vereinbarung zwischen der Frau und dem Mann ist auch mündlich ein Vertrag. Es stellt sich nur die Frage der Beweisbarkeit in einem Rechtsstreit (Zeugen etc.).
Wenn es Zeugen für die Abmachung zwischen der Frau und dem Mann gibt, kann man das Geld einklagen.
Die Chancen selber kann ich nicht abschätzen.
Ansonsten der Tipp mit dem Brief bei der Bank ist der richtige Weg.
Alternativ:
Wenn die Raten nicht mehr gezahlt werden, dann wird das Auto gepfändet. Das wäre doch auch noch eine Variante, oder?
ciao
sealpin
Hallo,
also das mit dem Brief muss ich erst noch abklären! Ich denke mal es wird keine Zeugen gegeben haben die bei "Vertragsabschluß" dabei waren.
Wenn die Raten nicht gezahlt werden wird ihr Gehalt gepfändet... Bzw. es kommt von der Bank eine Androhung das zu tun...
Gruß
Christoph | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.06.2003 um 15:39 Uhr  
| Hallo, da die Frau den Kreditvertrag bei dem Autohaus unterschrieben hat und das Fzg auf den Mann zugelassen ist, müsse er bzw. Sie eigentlich eine Drittbenutzererklärung unterschrieben haben, d.h. er darf auf Zustimmung der Frau das Fzg. benutzen und auf seinen Namen versichern, wenn sie sich an die Bank wendet und denen erklärt, das sie die Erklärung widerrufen will, wird sich die Bank an den Mann wenden und ihn auffordern das Fzg. bis zum Datum X beim Autohaus oder bei der Frau abzustellen. Nicht mehr den Kredit bezahlen wäre sicherlich nicht so gut, da die Bank ihr Geld immer bekommt, sei es mit einer Gehaltspfändung oder aber einer Sicherstellung des Fahrzeugs und der Vermarktung des Autos den Mindererlös zum offenstehenden Bertrag müsste die Frau dann auch zahlen. Damit wäre ihr auch nicht geholfen. Also ich würde das Autohaus bzw. die Bank ansprechen und den Fall erklären und es wird sicher einen Weg geben dem Mann das Autos weg zu nehmen.
Gruss Det | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.06.2003 um 00:28 Uhr  
| Hallo,
Informationsupdate: Kredit wurde nicht bei der Bank des Autoherstellers sondern bei der Hausbank der Frau aufgenommen. Die Hausbank wollte angeblich keine Sicherheit wie den KFZ-Brief. Direkte Zeugen für den mündlichen Vertrag gibt es keine!
Gruß
Christoph | Antworten
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