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HiFi und Telecom » » Thema: Comand freischalten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 13.05.2005 um 13:59 Uhr   


Joshua schrieb:
Sag einfach Du hättest für Deine Freischaltung einen Haufen Geld bezahlt und Dich hätte bei der Firma keiner auf irgendwleche Paragraphen hingewiesen usw...
Gruß
Christoph


Dann aber viel Glück bei der Beantwortung der mit Sicherheit folgenden Frage:
"Bei welcher Firma? Name? Adresse?...."

Also: Märchen erzählen ist sicher nicht angebracht

--
Roadstergrüsse vom Genfersee
Martin

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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 13.05.2005 um 14:20 Uhr   


Tintin schrieb:

Dann aber viel Glück bei der Beantwortung der mit Sicherheit folgenden Frage:
"Bei welcher Firma? Name? Adresse?...."

Also: Märchen erzählen ist sicher nicht angebracht

--
Roadstergrüsse vom Genfersee
Martin



Also ich würde halt im Zweifelsfall halt eine bekannte Adresse wie z.B. Brabus nennen!

Gruß

Christoph

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   QT

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 Geschrieben am 13.05.2005 um 14:23 Uhr   


Tintin schrieb:

Dann aber viel Glück bei der Beantwortung der mit Sicherheit folgenden Frage:
"Bei welcher Firma? Name? Adresse?...."

Also: Märchen erzählen ist sicher nicht angebracht

Ich glaube kaum, dass man verpflichtet ist, bei einem Vorfuehrtermin hierzu eine Aussage zu machen. Einfach Aussage hierzu verweigern und gut ist.

Die sollen erstmal den Paragraphen nennen und darlegen, bevor sie weitere Fragen stellen....

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 Geschrieben am 15.05.2005 um 21:18 Uhr   
Hallo
Ich glaube da an ein schlechten Witz. Ich habe das Comand nicht freigeschaltet, aber setzt euch mal in ein VW Bus und versucht mal was zu sehen. Ich habe fast immer das Navi an und das bewegt sich auch ein wenig, aber ob da ein Film läuft oder das Navi kann ich nicht unterscheiden und dann kommt noch folgendes, ich mus bis auf 2 Meter auffahren um überhaubt was zu sehen. Nach Auskunft der Polizei Re haben die keine Handhabe und das Intressiert sie überhaubt nicht was vorne im Comand läuft. Bei einem Unfall sieht die Sache anders aus und selbst da muß noch bewiesen werden das der Fahrer DVD geschaut hat.
Also ich glaube an ein Scherz was der SLK Fahrer da geschrieben hat.
Bitte keine Scherze und die Polizei fährt wahrscheinlich nicht so nah auf um was zu sehen was man nicht GENAU sieht ( Navi oder DVD )
mfG Peter

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   coco

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 16.05.2005 um 01:55 Uhr   
Hey Peter,

ich wünschte es wär ein Scherz! Ist aber leider keiner!
Das ist mein voller Ernst!
Und im übrigen standen die hinter mir an der Ampel.

Aber ich werde ja morgen hören was Sache ist.
(Muss morgen vorführen)

--
Grüsse
Matthias (Coco)


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 Geschrieben am 16.05.2005 um 07:36 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von R171 200 am 16.05.2005 um 07:38 Uhr ]

Hey COCO
Du bist doch bestimmt nicht Dumm. Dein DVD ist doch im Kofferraum
CD rein zum vorführen und nichts geht und wenn die frage kommt ,was ist das über den Comand, das ist das CD fach für Musik und nicht für DVD"s die sind dicker und das CD laufwerk kann beim einlegen defekt gehen. Die kennen bestimmt nicht die Technik von DB. Aber wie gesagt die Polizei hat eigendlich KEINE Handhabe da es KEIN Gesetz gibt ( Noch nicht )
die es verbietet. Die sollen dir mal die Grundlage zeigen wo das steht ( DVD wärend der Fahrt schauen verboten) oder kam da der Neid durch
viel Erfolg Morgen
Peter



coco schrieb:

Hey Peter,

ich wünschte es wär ein Scherz! Ist aber leider keiner!
Das ist mein voller Ernst!
Und im übrigen standen die hinter mir an der Ampel.

Aber ich werde ja morgen hören was Sache ist.
(Muss morgen vorführen)

--
Grüsse
Matthias (Coco)




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   coco

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 16.05.2005 um 13:06 Uhr   
Hey Peter und @all,

ich war ja nun gerade bei den grünen Männchen und habe mein abgeschaltetes DVD Comand vorgeführt. Danke Modo nochmals für den Tip (s.a weiter oben im Thread), mit der temporären Umschaltung hat das funktioniert. Insofern alles i.O.

Auf die Frage nach der rechtlichen Grundlage sagte er mir etwas von einer
Strassen.verkehrs.zulassungs.ordnung wo ich wohl gegen Paragraf 19 Abs 2
Satz 2 und gegen den STVO Paragraf 1 verstossen habe. In seinen Augen liegt eine allgemeine Gefaehrdung meinerseits fuer den allgemeinen Verkehr vor. Ausserdem sei wohl vor ein paar Wochen ein kleines Kind bei einem VU schwer verletzt worden, weil ein Fahrer eines beteiligten Autos Zeitung gelesen habe. Auf meine Frage, was die Fahrt mit dem angeblichen Fahren ohne Versicherungsschutz bedeutet, sagte er mir, dass das wohl nur im Falle eines VUs zum Tragen kaeme.
Im Uebrigen erwaehnte er noch, dass sein Vater wohl bei DC arbeitet.
Die Chance ist hier im Stuttgarter Raum leider immer sehr gross, dass irgendeiner aus der Verwandtschaft bei DC angestellt ist

Also, fuer mich ist die Sache erledigt und ich geniesse jetzt die Oben Ohne Fahrt.

P.S. Weiss zufaelllig jemand wie man per Tatsatur am PC den Zeichensatz wieder vom Englischen auf den Deutschen umstellt. Ich hab mir den gerade beim Tippen des Beitrags irgendwie verstellt .....Danke fuer Euere Hilfe.

--
Grüsse
Matthias (Coco)


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   Silberpfeil

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 Geschrieben am 16.05.2005 um 13:27 Uhr   
hallo,
haben die grünen dich beim fahren oder beim stehen mit dem dvd erwischt?
mfg, claus

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   QT

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 Geschrieben am 16.05.2005 um 13:42 Uhr   


coco schrieb:

Auf die Frage nach der rechtlichen Grundlage sagte er mir etwas von einer
Strassen.verkehrs.zulassungs.ordnung wo ich wohl gegen Paragraf 19 Abs 2
Satz 2 und gegen den STVO Paragraf 1 verstossen habe.

Nachzulesen ist das im Detail auf [1]. Ich zitiere mal die entsprechende Stelle aus der StVZO:


2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs [....] Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. [...],
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
3. [...].

Ich nehme an, er erwartet in der gegebenen Situation hierdurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (womit er vermutlich nicht ganz falsch liegt) und dürfte durch diesen Absatz auch Recht haben bzw. bekommen.

Ist natürlich weiterhin die Frage, inwieweit das Bedienen eines Radios/Navis, das Stöbern in Menus des Boardcomputers, das Rauchen etcpp nicht auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Der einzige Unterschied hiervon zu einer Comand-Freischaltung ist wohl die Passage über vorgenomme Änderungen. All die anderen Dinge sind ja ab Werk/Kauf im Auto und sind demnach von §19 ausgenommen, jedoch fällt eine Freischaltung vermutlich darunter.

[1] http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

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   QT

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 Geschrieben am 16.05.2005 um 13:47 Uhr   


coco schrieb:
Und im übrigen standen die hinter mir an der Ampel.

Beim Stehen an der Ampel, ist es aber normal, daß DVD Video angezeigt wird, denn da bist Du ja unterhalb der 6km/h Grenze

Wie haben die denn mitbekommen, daß auch während der Fahrt etwas angezeigt wurde und wie sollte dies bewiesen werden?

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