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Tipps und Technik R170 » » Thema: versichert bei Saisonkennzeichen im Winter????
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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 25.11.2004 um 13:58 Uhr   
Hi,

du fährst dann am ersten Tag, an dem das Kennzeichen wieder gilt zum TÜV und bekommst dort den Stempel zurückdatiert.

--
Gruß Ozzy

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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 25.11.2004 um 15:28 Uhr   


Ozzy schrieb:

Hi,

du fährst dann am ersten Tag, an dem das Kennzeichen wieder gilt zum TÜV und bekommst dort den Stempel zurückdatiert.

--
Gruß Ozzy




Hallo Ozzy, nein das ist nicht richtig. Das schöne am Saisonkennzeichen
ist, dass der TÜV Stempel nicht wie bei ganzjährig angemeldeten Fahrzeugen
rückdatiert wird ,sondern ab TÜV Vorfahrt für 2 Jahre gültig ist. Denn ohne
Versicherungsschutz wäre eine TÜV-Prüfung nur mit roten Kennzeichen
möglich und der TÜV will dies offensichtlich niemanden zumuten.

Abgesehen davon, geht dies eh nur einmalig, denn der nächste TÜV Termin in
2 jahren ist dann ja dem Saisonkennzeichen angepasst.

Grüsse aus dem eisigen München

Richy

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   Catweazle

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Beiträge: 160
User seit 26.03.2004
 Geschrieben am 25.11.2004 um 15:34 Uhr   


Richy schrieb:



Ozzy schrieb:

Hi,

du fährst dann am ersten Tag, an dem das Kennzeichen wieder gilt zum TÜV und bekommst dort den Stempel zurückdatiert.

--
Gruß Ozzy




Hallo Ozzy, nein das ist nicht richtig. Das schöne am Saisonkennzeichen
ist, dass der TÜV Stempel nicht wie bei ganzjährig angemeldeten Fahrzeugen
rückdatiert wird ,sondern ab TÜV Vorfahrt für 2 Jahre gültig ist. Denn ohne
Versicherungsschutz wäre eine TÜV-Prüfung nur mit roten Kennzeichen
möglich und der TÜV will dies offensichtlich niemanden zumuten.

Abgesehen davon, geht dies eh nur einmalig, denn der nächste TÜV Termin in
2 jahren ist dann ja dem Saisonkennzeichen angepasst.

Grüsse aus dem eisigen München

Richy



Hallo,

super, Danke für die Auskünfte!

Grüße aus dem ebenfalls kalten aber super-sonnigem Köln!

Norbert

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 25.11.2004 um 15:34 Uhr   
Jep, stimmt, Richy

--
Gruß Ozzy

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Beiträge: 42
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 25.11.2004 um 18:40 Uhr   


Richy schrieb:



Ozzy schrieb:

Hi,

du fährst dann am ersten Tag, an dem das Kennzeichen wieder gilt zum TÜV und bekommst dort den Stempel zurückdatiert.

--
Gruß Ozzy




Hallo Ozzy, nein das ist nicht richtig. Das schöne am Saisonkennzeichen
ist, dass der TÜV Stempel nicht wie bei ganzjährig angemeldeten Fahrzeugen
rückdatiert wird ,sondern ab TÜV Vorfahrt für 2 Jahre gültig ist. Denn ohne
Versicherungsschutz wäre eine TÜV-Prüfung nur mit roten Kennzeichen
möglich und der TÜV will dies offensichtlich niemanden zumuten.

Abgesehen davon, geht dies eh nur einmalig, denn der nächste TÜV Termin in
2 jahren ist dann ja dem Saisonkennzeichen angepasst.

Grüsse aus dem eisigen München

Richy



Hallo Richy,

leider muss ich Dir da widersprechen. Mein Fahrzeug für die Winterperiode ist von November bis März angemeldet. TÜF fällig war im März. Diesen Termin habe ich versäumt und bin erst im November vorgefahren. Der TÜF Stempel wurde rückdatiert auf März.

Gruss
Dieter

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 25.11.2004 um 18:53 Uhr   


Frankman01 schrieb:

Hallo Dieter,

dann müsstest Du andere Bedingungen haben, was ich aber nicht glaube.
Zur Prämie mach ich mal folgenede Rechnung als Beispiel auf:

600 Euro Prämie, wenn das Auto 12 Monate angemeldet war. War das Auto jedoch nur 8 Monate zugelassen, zahle ich nur 400 Euro. Also 8x50 €.

Habe ich das Auto über ein Saisonkennzeichen zugelassen, zahle ich für die selbe Dauer hingegen als Beispiel 460 €. Somit zahle ich für den Versicherungsschutz auch außerhalb der Anmeldedauer.

Schau mal bitte in die Bedingungen unter §5a Saisonkennzeichen unter Absatz 2.
Dort wird verwiesen, auf §5 Abs.2 und 3. jetzt tippe ich es doch ab

§5 a Saisonnkennzeichen
....
(2) Außerhalb dieses Zeitraumes wird Versicherungsschutz nur gemäß der Regelung über die vorrübergehende Stillegung gewährt (§ 5 Abs 2 und 3)

§5
....
(2) in der Fahrzeugversicherung wird Versicherungsschutz nach §12 (regelt die versicherten Gefahren der Kasko) gewärt. Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraumes oder umfriedeten Abstellplatz nicht gebraucht oder vorürbergehend abgestellt werden......
(3) In der Kraftfahrtunfallversicherung, die sich auf ein bestimmtes Fahrzeug bezieht, wird kein Versicherungsschutz gewärt.

--
die Dumm Sau


Früher haben die Menschen ihren Müll im Wald vergraben, heute gibt es Ebay !

http://www.BMslk.de



Hallo Frankman01,

jetzt habe ich mir doch mal die Versicherungsbedinungen durchgelesen. Und Du hast recht, über den Abmeldezeitraum besteht tatsächlich Versicherungsschutz.
Allerdings zahle ich bei meiner Versicherung (HUK Coburg) nur die Monate in denen das Saisonkennzeichen gilt.

Gruss
Dieter

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   Olli aus Mainhattan



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User seit 26.07.2000

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 26.11.2004 um 07:57 Uhr   


offe schrieb:

Hallo Richy,

leider muss ich Dir da widersprechen. Mein Fahrzeug für die Winterperiode ist von November bis März angemeldet. TÜF fällig war im März. Diesen Termin habe ich versäumt und bin erst im November vorgefahren. Der TÜF Stempel wurde rückdatiert auf März.

Gruss
Dieter



Hi Dieter,

in deinem Fall liegt es aber daran, das du während das Fahrzeug zugelassen ist, das nächste mal zum TÜV kannst. Die oben beschriebene Regelung ist für Fahrzeuge, die zur HU ausserhalb der Saison müssen.


Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.

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