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| Geschrieben am 25.10.2004 um 07:45 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich hab es jetzt endlich zum TÜV geschafft und mein Stabi-Kit eintragen lassen. Auf dem Zettel den ich mitbekommen habe, ich hatte schlauerweise meinen KFZ-Brief vergessen, steht Begutachtung § 19 (2) / 21 STVZO.
Meine Frage ist jetzt, reicht das Papier für die Polizei bzw. die nächste HU aus oder darf ich noch einen Tag auf der Zulassungsstelle verbringen um die Begutachtung in die Zulassung/Brief übertragen zu lassen???
Gruß
Gruni | Antworten
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| Geschrieben am 25.10.2004 um 19:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Markus N am 25.10.2004 um 19:18 Uhr ]
Malte mit Anna K. schrieb:
Vorsicht!!!
Das ist so nicht richtig. Einige 19er Eintragungen müssen sofort
in die Papiere eingetragen werden. Es gab letztens in meinem Bekanntenkreis
ein Fall der dem selben Irrtum zum Opfer gefallen ist und das war
gleichbedeutend mit dem Erlischen der Betriebserlaubnis.
CU Malte--
The second ist the first of the losers!!!
Hab gerade mal meinen DEKRA-ING. angerufen:
Die Eintragungen (Soforteintragungen) die Malte meint, betreffen nur Abnahmen von Fahrzeugänderungen die die Leistung betreffen. D.h. Änderungen durch Chip-Tuning oder anderer Änderungen an der Leistung der im Fahrzeugschein/-brief vorgegebenen Angaben.
Da durch Hubraum (Steuer) bzw. Leistung (Versicherung) eine Änderung des versteuerten/versicherten Fahrzeuges ensteht ist diese Änderung sofort (schnellstens) der Zulassungsstelle UND der Versicherung zu melden, oder besser gesagt sofort eintragen zu lassen.
Trifft aber bei Fahrwerksänderung/Tieferlegung, Spoiler ect. nicht zu.
Es genügt also das Mitführen des Abnahmenachweises!
Hoffe ich habe Dir hiermit geholfen!
Markus
--
Gruß vom SLK-Bodensee-Oberschwaben-Stammtisch!
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"I never drive a hearse!" | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.10.2004 um 23:14 Uhr  
| Hi,
Begutachtungen gem. §§19(2)/21 StVZO ("durch den aaS einer TP") müssen IMMER SOFORT durch die Zulassungsstelle in den Brief /Schein eingetragen werden.
Anders verhält es sich bei Änderungsabnahmen gem. §19(3) StVZO. Hier ist eine Eintragung in den Brief/Schein nur sofort erforderlich, wenn sich z.B. potentiell steuerrelevante Daten ändern. Ob überhaupt und ggfs. wann ("bei nächster Befassung") eine Eintragung erfolgen muss steht bei Änderungsabnahmen gem. §19(3) immer auf dem Abnahmebericht.
Grüße, Peter | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 25.10.2004 um 23:22 Uhr  
| also bei der DEKRA steht auch bei einer 21er Abnahme :" eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist erfordelich, kann aber vorgenommen werden, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen, Z.B. Halterwechsel, mit den Fahrzeugpapieren zu befassen hat.."
bis zu diesem basagten Zeitpunkt darf man mit dem "Extrawisch" rumfahren.
...und wenn man es doch eilig hat mit dem Eintragen in den FZG-Schein ... dann kostet es lediglich 11 € und dauert auch nicht soo lange. Bitte unbedint den BRIEF mitnehmen - sonst klappt das nicht!
mfg
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| Geschrieben am 25.10.2004 um 23:27 Uhr  
| N'Abend an die Experten,
also ich habe vor knapp zwei Jahren Fahrwerk und Motor meines Kleinen umbauen lassen (das Übliche halt) und jeweils sofort beim TÜV abnehmen lassen. Diese einzelnen Abnahmezettelchen liegen mir vor, dort ist sinngemäß die Rede von "bei nächster Gelegenheit eintragen".
Nun, ich hatte bisher keine Gelgenheit. Jetzt muß das Teil demnächst zur Hauptuntersuchung, also sollte ich wohl vorab mal die Papiere berichtigen lassen. So weit, so gut.
Bevor ich jetzt selbst ins Gesetz schauen muß, würde mich interessieren, ob derartigen Änderungen (Komplettfahrwerk, Motortuning) nun in den Kfz-Schein oder sogar in den Brief eingetragen werden müssen/ sollen.
P.S.: Von außen sieht man meinem Kleinen eigentlich nix großartig Getuntes an.
Grüße vom Willy
--
Open your mind! | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.10.2004 um 23:42 Uhr  
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smarte-susi schrieb:
also bei der DEKRA steht auch bei einer 21er Abnahme :" eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist erfordelich, kann aber vorgenommen werden, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen, Z.B. Halterwechsel, mit den Fahrzeugpapieren zu befassen hat.."
auch beim DEKRA steht auf einer §21-Begutachtung nicht, dass die Änderung der Fz-Papiere erst bei nächster Befassung vorgenommen werden kann. Das währe auch rechtsformal falsch, da es sich "nur" um eine Begutachtung handelt, der erforderliche Rechtsakt bei der Begutachtung also erst durch die Eintragung der Zulassungstelle (sozusagen das Aktzeptieren des Gutachtens durch die Zulassungsstelle erfolgt)
@Wiesel: Nur in den Schein eintragen gibts nicht, da der Schein sozusagen eine Kopie der Ziffern 1 - 33 des Briefs ist. Mit "nächster Gelegenheit" ist aber nicht gemeint, wann Du mal Zeit hast zur Zulassungsstelle zu fehren, sondern z.B. die nächste Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs. Für die nächste HU ist eine Eintragung mit dem von Dir genannten Vermerk nicht erforderlich.
Grüße, Peter | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 25.10.2004 um 23:48 Uhr  
| es sieht so aus: Du könntest jetzt zum Tüv fahren, OHNE dass du vorher den Kram in die Fahrzeugpapiere eintragen läßt. Denn du hattest ja bis jetzt keine Gelegenheit .. wie du erklärt hast.
Nun weiter zur deiner Frage: Es besteht NICHT die Möglichkeit die vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug NUR in den FZG-Schein eintragen zu lassen! Um die externen "Wische" loszuwerden, und die sogenannte "Änderung der Fahrzuegpapiere" vorzunehmen geht man nämlich folgendermassen vor==> Du fährst mit deinem FZG-Schein + FZG-Brief + den externen "Wischen" zur deiner Zulassungsstelle. Dann nimmt der nette Beamte den Wisch und tut ihn in die Akte. (Als Beweis - denn es gibt eine Menge Fälschungen auf dem Markt) Davor tippt er ihn aber in seinen Zentralrechner ein UND dann wird dieser Zusatz in deinem BRIEF vermerkt. Als nächstes kassiert er deinen "alten" FZG-Schein ein UND stellt dir einen neuen aus ==> indem ja bereits die zuvor im Brief vermerkte Änderung erscheint. Nun hast du keinen externen Wisch mehr , hast einen NEUEN FZG-Schein (da stehen ja jetzt die Änderungen) und dein Brief hat die par zusätzlichen Zeilen bekommen....
Vorteil: die Extrawische sind weg - der FZG-Schein ist "gefüllter"
Nachteil: für Leute, die den Brief nicht besitzen (Grüße an die Volksbank ist diese Prozedur recht kompliziert und recht teuer. und für mich ==> ich lasse die Sachen NIE in die Fahrzeugpapiere eintragen (fahre lieber mit den Zusatzzetteln rum), denn ich verbaue fast jede Saison einen neuen Satz Felgen ... auch das Fahrwerk änder´ ich öffters mal... Nun kommt das Problem: Nach vier Jahren ist der BRIEF (!) völlig vollgeschmiert (die FZG.-Scheine bekommt man ja bei jeder Änderung neu) und wenn man das Auto verkaufen will - dann zeigen die Interessenten einem den Vogel, denn sie wissen ja "was Du letzten Sommer getan hast"
mfg
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