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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erfahrungen mit Bewertungen im Internet über die große G Schuchmaschine
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   S - FP 230

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 Geschrieben am 18.02.2024 um 10:39 Uhr   
Hi Thomas,

Deine Aussage stimmt dahingehend nicht grundsätzlich, da es hier doch Unterschiede geben kann, auch bei baugleichen Geräten!

Manche Hersteller setzen z.B. bei Profigeräten Bauteile mit geringerer Toleranz ein. Das bedeutet nicht, dass die anderen Geräte deshalb schlecht sind, sondern eben nur dass die z.B. beim Hobbyheimwerker völlig ausreichend sind, beim Profi nach wenigen Wochen die Grätsche machen würden.

Häufig ist es sogar wichtig aus welchem Werk etwas kommt. Obwohl tatsächlich gleiche „Bauteile“ verwendet werden, gibt es dennoch Abweichungen in Qualität, Lebensdauer und Mängelquote!

Absolut kein Witz sondern Jahrzehnte lange Erfahrung. In der Versicherungsbranche sind solche Themen bekannt, statistisch überwacht und nachweisbar und wenn Du ein Gerät aus Produktionsstandort A versichern willst, sagt der Versicherer nein oder verlangt eine höhere Prämie.

Dampfdruckreiniger ist auch so ein Thema. Gleiche Bezeichnung aber es gibt Unterschiede zwischen Profi und Haushalt. Ersteres enthält wesentlich mehr Teile aus Kunststoff, beim zweiten werden Messingteile verwendet, da die wesentlich länger halten müssen da viel mehr in Betrieb.

Auch bei der EDV gibt es solche Effekte. Manche angeblich baugleichen Bauteile wollen in einen bestimmten PC nicht laufen, obwohl sie im anderen „baugleichen“ PC laufen.

Aber grundsätzlich gebe ich Dir recht! Alleine der Name des Herstellers ist kein Indiz für bessere Qualität oder rechtfertigt einen höheren Preis!

Doch, Eines! Unterschiede in Lieferqualität, Service, Kundenservice und Kulanz können natürlich einen anderen Preis durchaus nachvollziehbar machen.

Beispiel habe ich gerade privat. Vollflächeninduktionskochfeld von Miele, nach Einbau zeigen sich Fehler, funktioniert nicht 100%

Mielekundendiensttechniker (!), kein Fremdunternehmen, schaut sich die Sache an. Fehler festgestellt, was tun. Reparatur ist möglich.

Er schaut sich um, sieht überall nur Mielegeräte und kommt zum Ergebnis, „guter Kunde“, nein, da gehen wir kein Risiko ein, außerdem dauert das mindestens 4 bis 6 Wochen, also Kompletttausch und neues Gerät innerhalb weniger Tage eingebaut.

Zum Glück sind die (noch nicht) so arrogant und hochnäsig wie der uns allen bekannte Automobilhersteller und sind noch an zufriedenen Kunden interessiert
!

Gruß

Frank

--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain)

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 Geschrieben am 18.02.2024 um 11:47 Uhr   
Hallo Frank,
wenn ich schreibe baugleich, dann kannst du mir das ruhig glauben.

Gruß
Thomas

--
Meine Fahrzeuge:
Mercedes SLK 320, BMW 328i Cabrio(E36) und seit April 2021: Seat Mii electric; seit November 2021 auch ein Mazda CX5

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 18.02.2024 um 16:25 Uhr   


Edelfisch schrieb:
Hallo Frank,
wenn ich schreibe baugleich, dann kannst du mir das ruhig glauben.

Gruß
Thomas

--
Meine Fahrzeuge:
Mercedes SLK 320, BMW 328i Cabrio(E36) und seit April 2021: Seat Mii electric; seit November 2021 auch ein Mazda CX5



Hi Thomas,

das wollte ich nicht anzweifeln!

Aber wie gesagt, selbst mit wirklich den identischen Bauteilen gefertigte Geräte können sich qualitativ unterscheiden, wenn sie z.B. in unterschiedlichen Werken produziert wurden.

Egal!

Wenn nur der Aufkleber oder das Firmenemblem welches am Ende der Produktionsstraße entscheidet was man in Händen hält, hast Du zu 100% Recht!

Gruß

Frank


--
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   SLK172

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 Geschrieben am 18.02.2024 um 17:46 Uhr   


Olaf M schrieb:

ich denke schon dass man so etwas als negative Aussage bringen kann wenn Händler A) €1500,-- verlangt und Händler B) €3000,-- für das gleiche Produkt aufruft. Da passt irgendwas nicht und das sollte man m.E. in der Bewertung schon erwähnen.


Guten Abend Olaf,

das nennt sich "freie Marktwirtschaft" und beruht auf den Pfeilern des Liberalismus, welcher uns eine Entscheidungs- und Handlungsfreiheit gewährt (im Gegensatz zu anderen Systemen...).

Du kanntest den Preis vorher und warst beim Kauf weder in einer Notsituation noch sonst unter Druck und konntest frei entscheiden. Was Gründe für einen hohen oder einen niedrigen Preis sind, können wir als Kunden meistens gar nicht nachvollziehen, weil wir nicht alle Hintergründe kennen.

Für sowas eine negative Bewertung zu vergeben, geht nach meinem Empfinden überhaupt nicht. Ich habe tatsächlich Verständnis dafür, dass die sich dagegen wehren.

Viele Grüße

Guido

--
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   Jürgen1965

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 Geschrieben am 18.02.2024 um 19:47 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Jürgen1965 am 18.02.2024 um 19:57 Uhr ]

Ich habe die Bewertung so verfasst.

Leider wird mit dem Eigentum des Kunden nicht sonderlich pfleglich umgegangen. Schlagschrauber Nuss leider ohne Kunststoff Felgenschutz. Radschrauben werden durch kippen der Felge quasi "ausgeleert". Fallen dann natürlich teilweise auf die teuren AMG Alu's. Gewichte entfernen. Naja. Mit großem Schlachtermesser. Der Resett der Reifendruckkontrolle über Lenkradtasten/Bordcomputer wird mit schmutzigen Arbeitshandschuhen durchgeführt. Nicht schön. Für schwarz lackierte Felgen leider kein Gewichte in schwarz verfügbar. Schade. Habe vom Profi mehr erwartet. Deshalb besteht hier meiner Meinung nach, ohne größeren Aufwand, noch Verbesserungspotenzial.




--
Viele Grüsse

Jürgen

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   SLK172

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 Geschrieben am 18.02.2024 um 20:09 Uhr   
Hallo Jürgen,

m.E. hast du sachlich die Situation beschrieben.

Gruß

Guido

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   Olaf M

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 Geschrieben am 18.02.2024 um 22:55 Uhr   


SLK172 schrieb:


Olaf M schrieb:

ich denke schon dass man so etwas als negative Aussage bringen kann wenn Händler A) €1500,-- verlangt und Händler B) €3000,-- für das gleiche Produkt aufruft. Da passt irgendwas nicht und das sollte man m.E. in der Bewertung schon erwähnen.


Guten Abend Olaf,

das nennt sich "freie Marktwirtschaft" und beruht auf den Pfeilern des Liberalismus, welcher uns eine Entscheidungs- und Handlungsfreiheit gewährt (im Gegensatz zu anderen Systemen...).

Du kanntest den Preis vorher und warst beim Kauf weder in einer Notsituation noch sonst unter Druck und konntest frei entscheiden. Was Gründe für einen hohen oder einen niedrigen Preis sind, können wir als Kunden meistens gar nicht nachvollziehen, weil wir nicht alle Hintergründe kennen.

Für sowas eine negative Bewertung zu vergeben, geht nach meinem Empfinden überhaupt nicht. Ich habe tatsächlich Verständnis dafür, dass die sich dagegen wehren.

Viele Grüße

Guido



Moin Guido,

vom Grundsatz her hast Du natürlich recht - aber ich denke dass man mit genau solchen Bewertungen auch andere Kunden vor Wucher schützen könnte!

Ob z.B. eine bessere Kulanz, Lieferzeit etc. einen verdoppelten Preis gerechtfertigt halte ich doch für sehr relativ. Beide Möbelhäuser sind hier bei uns "Namenhaft" und sind bei diversen, gleichen Produkten preisnah. Diesen Ausreisser fand ich aber durchaus erwähnenswert zumal sich die Möbelhäuser sehr genau beobachten.

Und keines dieser aufgerufenen Preise war ein spontanes Angebot, Restposten oder Einzelstück.

Und Wucher bzw. Abzocke muss ja nicht sein!

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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   SLK172

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 Geschrieben am 19.02.2024 um 08:25 Uhr   


Olaf M schrieb:

Ob z.B. eine bessere Kulanz, Lieferzeit etc. einen verdoppelten Preis gerechtfertigt halte ich doch für sehr relativ. Beide Möbelhäuser sind hier bei uns "Namenhaft" und sind bei diversen, gleichen Produkten preisnah. Diesen Ausreisser fand ich aber durchaus erwähnenswert zumal sich die Möbelhäuser sehr genau beobachten.


Moin Olaf,

kannst du sicher beurteilen, dass der eine Preis "zu hoch" war, oder könnte es auch so gewesen sein, dass der andere "zu niedrig" war, ggf. in Richtung Dumpingpreis?

Gruß

Guido

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   Olaf M

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 Geschrieben am 20.02.2024 um 21:02 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 20.02.2024 um 21:03 Uhr ]



SLK172 schrieb:


Moin Olaf,

kannst du sicher beurteilen, dass der eine Preis "zu hoch" war, oder könnte es auch so gewesen sein, dass der andere "zu niedrig" war, ggf. in Richtung Dumpingpreis?

Gruß

Guido



Moin Guido,

definitiv war das kein Dumpingpreis. Wir waren natürlich so erstaunt dass wir zu Möbelhaus A) zurückgefahren sind - nur ein paar Minuten - und extra nachgefragt haben ob das ein "Dauerpreis" bzw. der normale Preis ist. Nach kurzer Recherche über das System wurde uns gesagt: Normaler Preis seit Monaten!

Und genau DAS hat mich zu der Bewertung des anderen Möbelhauses veranlasst!

Hinweis vom Anwalt: Sie haben dort nicht gekauft - daher dürfen sie nicht bewerten. Mein Hinweis: Ich habe einen Preisvergleich gemacht mit fast exakt 100% (!) Unterschied - und das darf ich erwähnen bzw. bewerten.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich habe die Bewertung - nicht ohne Bedenken - am Ende zurückgezogen da ich keinen Bock auf Anwaltsscheiße hatte!

Sooooo wichtig war es mir dann doch nicht - trotdem schade dass man juristisch eingegrenzt wird!

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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   U WE 55

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 Geschrieben am 23.02.2024 um 18:49 Uhr   
Post vom Anwalt an google wegen 3 Sterne Bewertung einer Pommes Bude

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine Beschwerde über folgende Rezension erhalten, die Sie auf Google My Business geschrieben haben, und bitten um Ihre Unterstützung.

U. WE
★★★
Heute mal bei Tante Martha essen, war schon recht spät, ca 1 h vor Schließung wurde alles weg geräumt, trotzdem noch Pommes-frites mit Currywurst bekommen. Qualität ist ok, der Holzpicker ist Schrott. Pommes-frites werden eher geteilt als aufgespiest. Für das schnelle Essen ok aber mehr auch nicht.
Essen: 2
Service: 3
Ambiente: 1


Der Beschwerdeführer argumentiert, dass die Bewertung seine Persönlichkeitsrechte verletze. Wir fügen einen Auszug der Beschwerde als PDF dieser E-Mail oder unter dieser Nachricht hinzu. Aufgrund dieser Beschwerde haben wir beschlossen, die Bewertung nach sieben (7) Tagen zu entfernen, sofern wir keine Antwort von Ihnen wie nachfolgend erläutert innerhalb dieser Frist erhalten.

Wir möchten Sie bitten, innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, dass die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

***********************Beschwerde********************************
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Bevollmächtigter in dieser Angelegenheit. Unser Mandant hat eine negative Bewertung erhalten, unser Mandant teilte uns mit, dass der Verfasser sowie der Inhalt der Bewertung unbekannt ist.

Wir sind zugelassener Rechtsdienstleister unter dem Aktenzeichen IX R 29 beim Amtsgericht Osnabrück.

Der Inhalt der Bewertung konnte keine Informationen auf die Echtheit des Bewerters geben. Es besteht auch kein anderweitiger Berührungspunkt, (Telefon, E-Mail, Anfrage, Angebot, Termin), durch den sich die Bewerter eine Meinung über das Unternehmen gebildet haben könnten. Somit können die Bewertungen nur unwahre Tatsachenbehauptungen darstellen.

Ebenso ist die Veröffentlichung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie diffamierende Inhalte in Bewertungen, unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit, kein schützenswertes Gut (BVerfGE 54, 208 (219)).

Wir bitten Sie das Prüfverfahren einzuleiten. Wir erteilen Ihnen hiermit eine Rüge, Sie haben daher eine Prüfungspflicht nach aktuellem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes, siehe Az. VI ZR 1244/20, Urteil vom 09.08.2022.

Den Nachweis Ihrer Prüfungspflicht bitten wir zur Weiterleitung an unseren Auftraggeber uns zuzuleiten. Dazu wird unser Mandant ggf. dann Stellung nehmen.

In rechtlicher Hinsicht weisen wir auf die für solche Fälle relevanten Rechtsprechung hin:

Laut Urteil des LG Lübeck vom 16.06.2018; Az. I O 59/17 und des LG Hamburg vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17 sind diese Bewertungen rechtswidrig und aus diesem Grunde zu löschen. Die bewertenden Nutzer sind keine Kunden und können nicht in der Kundenkartei gefunden werden. Wir bitten Sie die entsprechenden User zu kontaktieren und einen Nachweis über die Geschäftsbeziehungen oder die Grundlage ihrer Bewertung anzufordern (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10 und Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15). Erfolgt dieser Nachweis nicht, fordern wir die Entfernung. Die hier dargestellte Äußerung beeinträchtigt die Ausübung des unterhaltenen Gewerbes nachhaltig negativ und wirkt sich unmittelbar auf den befriedeten Geschäftsablauf aus. Im vorliegenden Fall überwiegt das Schutzinteresse des Bewerteten die Meinungsfreiheit des Bewertenden, weshalb wir sie dazu auffordern, diese rechtsgutsverletzende Bewertung zu löschen. Ein Unterlassungsbegehren aus §§ 1004 I, 823 Abs. 1 BGB oder Art. 2 I GG wird derzeit gegen Sie noch nicht geltend gemacht. Wir behalten allerdings juristische Schritte vor.

Sollte eine Entfernung der von unserem Auftraggeber beanstandeten Rezensionen nicht innerhalb der vorstehend gesetzten Frist erfolgen, so müssen Sie damit rechnen, dass unser Auftraggeber einen Rechtsanwalt beauftragt und Sie als Störer auf Unterlassung und Auskunftserteilung über die Ihnen vorliegenden Daten des Verfassers in Anspruch nehmen wird. Die Entfernung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen. Eine längere Bearbeitungszeit ist gem. dem Urteil des LG Köln vom 18.08.2020, Az. 28 O 279/20, für das bewertete Unternehmen nicht zumutbar.
*****************************************************************

Meine Antwort dazu:

Guten Tag,
Es verwundert mich schon dass eine richtige 3 Sterne Bewertung juristisch angefochten wird. So sollen alle nicht genehm Bewertung unterbunden werden.

Die Gegenseite behaupten..
Es besteht auch kein anderweitiger Berührungspunkt, (Telefon, E-Mail, Anfrage, Angebot, Termin), durch den sich die Bewerter eine Meinung über das Unternehmen gebildet haben könnten...

He es ist eine Pommes Bude und es geht um eine Currywurst mit Fritten, da gibt es keinen Auftrag oder Lieferschein. Ich war im Dez 2022 dort und habe im Hotel gegenüber übernachten dafür gibt es Belege. Meine Beschreibung mit dem schlechten Picker für die Pommes kommen ja nicht von ungefähr.

Also ich kann eine eidesstattliche Versicherung abgeben dass ich dort im Dez 2022 gegessen habe.

Ich finde es schade das ehrliche Bewertungen so mit allen juristisch Mitteln entfernt werden. Ich überlege mir ob es unter den Umständen Sinn macht weiter auf Google Bewertung zu schreiben.

Beste Grüße




--
Seit jetzt 20 Jahren bei den MBSLK dabei.
Anfang 2003
SLK 230K
SLK 320
SLK 32
SLK 55 AMG
SLK 55 AMG
SLC 250D
SLC 43
SLC 300
SLK 55 AMG
ich hoffe ich habe nichts vergessen

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