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Klatsch und Tratsch » » Thema: EU plant, Reparaturen an Autos, die 15 Jahre oder älter sind, zu verbieten |
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| Geschrieben am 27.01.2024 um 17:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von c-man am 27.01.2024 um 18:18 Uhr ]
docquincy schrieb:
Leute, lasst Euch nicht veräppeln! Schaut erst mal, wer hinter dieser Seite steckt!
https://www.webwiki.de/blackout-news.de
Leider werden wir nicht veräppelt. Diesen Entwurf einer "Altautoverordnung" [1] haben sich die EU-Bürokraten tatsächlich aus dem Kopf gedrückt - wie heutzutage üblich natürlich unter dem Deckmantel des Klimaschutzes.
Die 15 Jahre-Regelung habe ich allerdings nicht gefunden. Hier ist der Artikel 37 etwas schwammig gehalten.
Interessant ist auch der Artikel 26, der die Pflichten eines Eigners festlegt, dessen Fahrzeug zum Altfahrzeug wird, sowie der Anhang 1 - Teil A, der die Kriterien für die Reparierbarkeit von Fahrzeugen festlegt.
In diesem Zusammenhang fällt mir dann auch wieder das folgende Zitat ein, das Jean-Claude Junker, ehemaliger Präsident der Europäischen Kommission, zugeschrieben wird:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
[1] http://tinyurl.com/Altautoverordnung (eur-lex.europa.eu)
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Gruß c-man
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| Geschrieben am 27.01.2024 um 18:53 Uhr  
| Überschriften sind nur Schall und Rauch
Es geht um den Export in nicht EU Länder, also so wie bei der Dieselabwrackprämie wo den ganzen alten Fahrzeugen ein 2. Leben geschenkt wurde. Hinterher hatte ja nicht nur gefühlt jeder in der 3. Welt nen Benz sondern wir hatten auch noch ne Menge neuer Fahrzeuge. Wodurch die Aktion ja damals mächtig nach hinten losgegangen ist.
Laut diesem Schriftstück möchte euch niemand die Reparatur eures Kraftfahrzeuges verbieten, solange ihr es nicht exportieren wollt. Und selbst dafür gibt es Ausnahmen für "echte" Oldtimer. | Antworten
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| Geschrieben am 27.01.2024 um 19:16 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von c-man am 27.01.2024 um 19:44 Uhr ]
Der Export von Altfahrzeugen, der ebenfalls unterbunden werden soll, ist nach meinem Verständnis nur ein Teilaspekt dieser Verordnung. Ich lasse mich aber gerne durch Verweise auf die entsprechenden Textstellen eines Besseren belehren.
[Edit]
Im Anhang A Teil 1 geht es explizit um die Kriterien der Reparier- bzw. Nicht-Reparierbarkeit von Fahrzeugen, um eine Prüfbescheinigung in einem EU-Mitgliedsstaat zu erlangen. Das hat nichts mit dem Export zu tun.
[/Edit]
--
Gruß c-man
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| Geschrieben am 28.01.2024 um 19:40 Uhr  
|
c-man schrieb:
Der Export von Altfahrzeugen, der ebenfalls unterbunden werden soll, ist nach meinem Verständnis nur ein Teilaspekt dieser Verordnung. Ich lasse mich aber gerne durch Verweise auf die entsprechenden Textstellen eines Besseren belehren.
[Edit]
Im Anhang A Teil 1 geht es explizit um die Kriterien der Reparier- bzw. Nicht-Reparierbarkeit von Fahrzeugen, um eine Prüfbescheinigung in einem EU-Mitgliedsstaat zu erlangen. Das hat nichts mit dem Export zu tun.
[/Edit]
--
Gruß c-man
170.465
Und dann lese man den letzten Satz Anhang A Teil 1:
"Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde."
Heisst: wenn das Auto nach den vorherigen Kriterien Anhang A Teil 1 den Zustand "nicht reparierbar" hat, muss es durch eine Einzelabnahme.
--
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