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 | Geschrieben am 07.09.2023 um 13:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 07.09.2023 um 13:22 Uhr ]
zermanik schrieb:
Seit Corona haben die Angestellten im Amt panische Angst davor, das der Todbringende Krankheitsüberträger vor ihnen sitzen könnte.
Ich glaube, die haben eher Angst, beim Nichtstun, Dauerkaffeepausemachen oder Wett-Bleistiftspitzen erwischt zu werden. Meine Tochter hat während ihres Jura-Referendariats 3 Monate beim Ordnungsamt (AKA Bürgeramt) verbracht und war völlig entsetzt über die Trägheut, Faulheit und Arbeitsscheu der dort Beschäftigten. Sie ist jetzt Staatsanwältin und kann über Arbeitsmangel nicht klagen...
--
Herzliche Grüße!
Hal
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Nasenbär forever! | Antworten
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 | Geschrieben am 19.12.2023 um 21:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 19.12.2023 um 21:41 Uhr ]
Moin,
ich hätte bis zum Januar 2023 umtauschen müssen. Keine Zeit, vergessen und tralala.
Die letzte allgemeine Verkehrskontrolle hatte ich wohl vor zwanzig Jahren. Ergo schlunze ich noch gemütlich rum und behalte noch meinen grauen Lappen, denn zehn Taler an "Strafe" sind nicht so relevant. Ich tausche dann irgendwann kommendes Jahr - wenn ich es nicht vergesse...
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Tiguan Highline/R-Line 4WD mit absolut voller Hütte und 20" - nützt ja nichts... | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit vor Apr. 03
 | Geschrieben am 20.12.2023 um 09:22 Uhr  
| Kurze Frage, nachdem ich den Umtausch mit einjähriger Verspätung angehen will.
Im Antrag steht für die ERWEITERUNG C1E, dass Inhaber der alten Klasse 3 diese unbefristet erhalten.
Die Frage ist jedoch, muss ich bei der Antragstellung trotzdem, da über 50, die ärztliche und augenärztliche Untersuchung machen lassen? Oder gilt das nur für Leute die jünger sind?
Gruß
Frank
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Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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| Geschrieben am 20.12.2023 um 10:15 Uhr  
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S - FP 230 schrieb:
Kurze Frage, nachdem ich den Umtausch mit einjähriger Verspätung angehen will.
Im Antrag steht für die ERWEITERUNG C1E, dass Inhaber der alten Klasse 3 diese unbefristet erhalten.
Die Frage ist jedoch, muss ich bei der Antragstellung trotzdem, da über 50, die ärztliche und augenärztliche Untersuchung machen lassen? Oder gilt das nur für Leute die jünger sind?
Gruß
Frank
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Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain)
Hallo Frank, gilt m. Wissens nur für jüngere Personen bzw. Erst-Führerscheine (Rosa). Schau mal im Netz z. B. ADAC. Meine dort steht so was.
--
Gruß Peter | Antworten
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 | Geschrieben am 20.12.2023 um 16:23 Uhr  
| Hab meinen rosa Führerschein vor drei Jahren (mit 57) getauscht. Es wurden keinerlei Untersuchungen benötigt. Hatte also den alten 3er und darf jetzt mit dem C1E bis zu 12 Tonnen fahren.
Gruß Gerhard
--
R171 280 PreFL, iridiumsilber, 6 Gang Handschalter,
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Borbet XRT 8x18 mit 225/40
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...und bevor ich mich jetzt aufrege ist es mir lieber egal | Antworten
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 Beiträge: 473
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| Geschrieben am 20.12.2023 um 21:26 Uhr  
| Gerry0815 schrieb:
Hab meinen rosa Führerschein vor drei Jahren (mit 57) getauscht. Es wurden keinerlei Untersuchungen benötigt. Hatte also den alten 3er und darf jetzt mit dem C1E bis zu 12 Tonnen fahren.
Und genau das kann ich ebenfalls bestätigen. Mit dem rosanen und grauen durftest Du je nach Ausstellungsdatum bisher seit einigen Jahren ja ohnehin nur das fahren, was C1E ist. Es ändert sich nur das Führerscheinformat und daß man halt alle Jahre wieder zum Paßbildautomaten muß. (Das Bild von den Blitzerkameras wird nicht akzeptiert, weil es nicht biometrisch ist. Bei den Preisen eigentlich 'ne Sauerei. )
Daniel
--
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| Geschrieben am 21.12.2023 um 07:59 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 21.12.2023 um 08:03 Uhr ]
so, ich hab es gefunden… war nicht rosa Lappen, denn den gab es 2017 auch nicht mehr
Text (aus https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/fahrerlaubnis-160029/ ):
Die Führerscheinklassen C1 und C1E werden nach dem Kabinettsbeschluss zur Fahrerlaubnisverordnung Ende vergangenen Jahres auf fünf Jahre befristet und erst nach einer Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind allerdings nur Fahrer, die ihre C1/C1E-Berechtigung nach dem 28. Dezember 2016 erworben haben. Das hat das Bundesverkehrsministerium jetzt klargestellt.
Also, es gibt die Untersuchungspflicht zum C1 und C schon lange, aber für C1(E) nur für Fahrerlaubnisse, die ab 2017 erteilt wurden. Wer dann mit 25 oder wann immer vor dem 50. Lebensjahr den Führerschein gemacht hat, muss mit erreichen des 50. die Verlängerung Führerschein alle 5 Jahre mit Attest neu beantragen. Meinen CE habe ich zum 70. auslaufen lassen (war eh Hobby, den 2er hatte ich beim Zivilschutz 1975 gemacht, um dort den 15 t DMF zu fahren). Den C1E habe ich noch.
--
Gruß Peter | Antworten
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