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| Geschrieben am 06.06.2023 um 15:01 Uhr  
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Glatze11 schrieb:
... aber der Besitzer des Plagiats......möcht nicht in seiner Haut stecken. Das Ding ist doch praktisch fast wertlos,naja evtl zum Teileverkauf.
Da würde ich auf einen Zivilprozess mit Rückabwicklung gegen den Verkäufer tippen, sobald der Fake zweifelsfrei bewiesen ist.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 06.06.2023 um 15:19 Uhr  
| Erfahrungsgemäß, zumindest wenn das Profis waren, hast Du dann ggf. einen Titel und kannst 30 Jahre lang Deinem Geld hinterher jagen.
Glaube kaum dass man da so schnell und überhaupt an sein Geld kommt und man muss dann zuerst auch dem Käufer nachweisen dass er hier Kenntnis hatte.
Gruß
Frank
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| Geschrieben am 06.06.2023 um 15:45 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich habe mal versucht die Sache weiter zu denken.
Wird Kienle nachgewiesen das er schuldhaft eine Replika als Orginal in den Verkehr gebracht hat und wird verurteilt, dann kann der Orginal 300 SL zugelassen werden und die Replika nicht.
Wird Kienle freigesprochen dann muß erst einmal geklärt werden welcher das Orginal und welcher die Replika ist denn bislang ging es nur darum wer hat zuerst angemeldet. Diesen Nachweis müßte dann meiner Meinung nach von dem Besitzer des nicht zugelassenen Fahrzeuges erbracht werden, denn der Besitzer des zugelassenen Fahrzeuges ist daran nicht interessiert. Mit dem Nachweis kann er dann die Streichung der schon erfolgten Zulassung beim Kraftfahrzeugbundesamtes beantragen. Mit entscheidend dürfte hierbei die lückenlose Historie bis zur Werksauslieferung sein.
Die Staatsanwaltschaft dürfte an einer kostenintensiven Klärung kaum interessiert sein.
Gruss Rainer
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| Geschrieben am 06.06.2023 um 15:57 Uhr  
| Hallo Rainer,
da Betrug ein Offizialdelikt ist, muss die Staatsanwaltschaft hier tätig werden.
Egal ob nun Kienle da schuldig ist oder nicht wird man also quasi von Amts wegen klären müssen welches Fahrzeug das Original ist und welches nicht um dann den „Betrüger“ anzuklagen.
Gruß
Frank
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| Geschrieben am 06.06.2023 um 17:00 Uhr  
| Hallo zusammen,
es scheint ja bereits irgendeinen wichtigen Hinweis darauf zu geben, welches der beiden Fahrzeuge vermutlich das Original ist. Ansonsten hätte man nicht gegen Kienle ermittelt, sondern sich zunächst mal das Fahrzeug aus der Schweiz näher angesehen.
Welcher Hinweis das sein könnte, geht bisher aus keiner Meldung hervor.
Gruß
Guido
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