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Klatsch und Tratsch » » Thema: Immer die Radfahrer (frei nach Heinz Erhard)
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   Ramius

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 Geschrieben am 10.04.2023 um 14:18 Uhr   


Professor Fate schrieb:
(...)
Zu 2.
Die Rennradfraktion, zu der ich einst auch mal gehörte, kann auf verwinkelten Radschotterpisten nicht trainieren. Ein guter Radrennfahrer fährt im Training heute durchaus seine 50 km/h und konnte bereits damals schon völlig problemlos bis 70 km/h auf der Ebene bei Flaute durchspurten. Nun stell Dir solche Geschosse auf einem Radweg vor, bei dem die Familie mit Anhängern so langsam fährt, daß sich bei denen während der Fahrt schon Gräser um deren Felgen wickeln, weil diese so langsam sind. Das haut nicht hin. Damit würden Radrennfahrer eine Gefahr für andere darstellen
(...)
Daniel
--
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Moin,

fakt ist, und da habe ich mich auch lange mal mit einem Polizist auf der EMS unterhalten,
.
...dass Radfahrer grundsätzlich den Radweg benutzen müssen, sofern dieser durch ein Verkehrsschild VZ 237 Oder VZ 240 und VZ 241-30 gekennzeichnet ist.

Ob dieser Radfahrer jetzt ein Rennradfahrer oder ein Touren- oder Familienradfahrer ist, spielt so Aussage des Polizisten keine Rolle.

Ob Training oder nicht, hat auch mit der StVo nichts zu tun. Die Verkehrsschilder haben Gültigkeit.

Ich möchte mal den Radfahrer sehen, wenn ich mich Verkehrswidrig als Autofahrer verhalte, sollte ich einen Radfahrer überholen wenn vorher das VZ 277.1 angezeigt wurde.
Mittlerweile verhalten sich die Radfahrer als gelten für sie gar keine Pflichten mehr im Straßenverkehr.

UND:

Noch viel schlimmer,

...wenn ich als Autofahrer, wenn auch im Recht der Vorfahrt, einen Radfahrer zu Fall bringe und dieser sich rechtswidrig verhalten hat, bekomme ich dennoch eine Teilschuld, da ich als Autofahrer das stärkere Fahrzeug pilotiert habe, nach gegenwärtiger Rechtsprechung zu besonderen Vorsicht und Umsicht gezwungen werde. So siehts leider aus…!



--
Viele Grüsse
Ralf

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   Professor Fate

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 Geschrieben am 10.04.2023 um 23:19 Uhr   
Zu Olli, Frank und Ralf:

Das ist absolut unbestritten, daß sich viele heutige Radfahrer wie die letzten Är***e benehmen. Vor allem beim Rotlichtverstoß (dito beim Stopschild oder BÜ) usw. habe ich absolut kein Verständnis und wenn dann noch munter zwischen Straße und Gehweg gewechselt wird, da kann man schon einen zuviel bekommen. Sehe ich genauso. Eigentlich könnten wir den allerersten Paragraphen der StVO auch gleich abschaffen, weil sich da ohnehin keiner mehr dran hält und die E-Trottifahrer (ich mag dieses schweizer Wort) schon gar nicht, aber das wäre ein anderes Thema.

Dennoch versuche ich, nicht alles einseitig als Autofahrer zu sehen, sondern auch die Nöte der Pedalritter zu verstehen. Und für mich ist es einfach ein Unterschied, ob da ein Rennradler mit 50 km/h über die Straße brettert oder irgendeine schlenkernde Familienkutsche (Lastenfahrrad?) mit Anhänger mit bestenfalls 10 km/h. Die StVO bildet das halt leider nicht ab und genau hier ist halt der Hund begraben.

Daniel

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   Ramius

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 Geschrieben am 12.04.2023 um 07:40 Uhr   


Professor Fate schrieb:
Zu Olli, Frank und Ralf:

Dennoch versuche ich, nicht alles einseitig als Autofahrer zu sehen, sondern auch die Nöte der Pedalritter zu verstehen. Und für mich ist es einfach ein Unterschied, ob da ein Rennradler mit 50 km/h über die Straße brettert oder irgendeine schlenkernde Familienkutsche (Lastenfahrrad?) mit Anhänger mit bestenfalls 10 km/h. Die StVO bildet das halt leider nicht ab und genau hier ist halt der Hund begraben.

Daniel

--
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Genau eben nicht,

Auto mit 40 PS (Polo Typ 86) ist = Auto mit über 1000 PS (Tesla Model S Plaid / Bugatti Veyron)

50Km/h innerhalb geschlossener Ortschaften gilt auch für Beide/ Drei.

Ganz einfach, alle haben und müssen sich an die STVO zu halten, solange sie sich im Geltungsbereich dieser befinden. PUNKT

Und diese falschen Ritter im Gelben Trikot habe ich ...

--
Viele Grüsse
Ralf

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   Professor Fate

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 Geschrieben am 13.04.2023 um 03:20 Uhr   

Ramius schrieb:

Professor Fate schrieb:
Die StVO bildet das halt leider nicht ab
Ganz einfach, alle haben und müssen sich an die STVO zu halten, solange sie sich im Geltungsbereich dieser befinden.
Aber genau das hatte ich doch geschrieben, daß die StVO das nicht abbildet.

Nur sehe ich bei der StVO halt gewisse Regelungen, die nicht dazu geeignet sind, Unfälle zu vermeiden, sondern diese eher noch heraufbeschwören. Beispiele dazu hatte ich genannt. Magst noch eine Kostprobe haben? Ein S-Pedelec ist bis 45 km/h zugelassen und darf damit auf der Straße fahren. Der Fahrer einer Rennmaschine kann deutlich schneller und muß auf den Radweg. Aber ich setze noch einen obendrauf: Behindertenfahrzeuge fahren je nach Typ sogar nur zwischen 10 bis 30 km/h - aber auf der Straße. In einer freien Gesellschaft darf man das gut finden, muß es aber nicht. Und ich gehöre nun mal zu denen, die hier eine gewaltige Schieflage sehen. AUSRUFEZEICHEN

Nichts für ungut!

Daniel

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 Geschrieben am 13.04.2023 um 09:30 Uhr   
Daniel,
um der Sinnigkeit von so manchem einen drauf zu setzen

wir hatten just gestern als „Betroffene“ die Diskussion zur Umwidmung einer Durchgangsstraße in Köln zur Fahrradstraße und da kam auch das Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder in den Focus, da dieses für die Straße gelten wird, wenn man nicht Anlieger ist. Anliegerregel heißt, ich wohne dort, liefere was, hole es ab oder habe einen anderen Besuchszweck, nicht erlaubt ist das reine Durchfahren und Nutzen der Straße.

Sind nun Pedelecs oder E-Bikes oder gar die E-Scooter Krafträder.
Meine Meinung ganz klar JA, jedoch

lt. Wiki ist die Einteilung akuell

Pedelec bis 25 km/h gelten als Fahrrad.
E-Bike bis 20 km/h gelten laut StVRAusnV als Leichtmofa, für diese entfällt die Helmpflicht.
E-Bike bis 25 km/h gelten als Mofa.
S-Pedelec und E-Bike bis 45 km/h brauchen Führerschein Klasse AM und dürfen niemals auf Fußwege oder Radwege.

Beim E-bis bis 25 km/h ist die Motorkraftunterstützung ja noch gering, trotzdem gleicher Höchstgeschwindigkeit wie ein Mofa brauchen die Dinger kein Kennzeichen.
Die wiederum E-Scooter müssen ein Kennzeichen haben.
Da E-Bikes bis 45 nicht auf Radwege Gehwege dürfen, gilt für sie das Zeichen 255 bzw, die Freigabe für Anlieger nicht.

Seitdem es nicht mehr die ehemals 5 Führerscheinklassen plus gelben Personenbeförderungsschein gibt (mit der jeweiligen darin beschriebenen Erlaubnis zum Führen eines Mietwagen, Taxi, Bus oder auch Notarzt/Krankentransport), sondern 17 Klassen plus Zifferncodes in Spalte 12 Rückseite der Führerscheinkarte ist alles viel komplizierter geworden.

Dann die vielen Ausnahmeregelungen für Zweiräder, z. B. gegen die Einbahn frei
Kaum einer blickt da noch durch, selbst ich nicht auf Anhieb mehr.
Folge ist halt diese Anarchie.



--
Gruß Peter

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   Professor Fate

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 Geschrieben am 13.04.2023 um 09:49 Uhr   

psr-slk schrieb:
Kaum einer blickt da noch durch, selbst ich nicht auf Anhieb mehr.
Kann ich mehr als gut nachvollziehen, das geht mir nicht anders, wobei Du mit absoluter Sicherheit noch mehr Ahnung von der Materie hast als ich.

Aber bei den E-Scootern gibt es doch meines Wissens (man korrigiere mich ggf.) mindestens drei Klassen: Solche mit bis 6 km/h, dann die bis 25 und die darüber, wobei ich wirklich, wirklich nicht mit so einem Ding mit so kleinen Rädern in ein Schlagloch fahren wollte, es sei denn, ich wollte sämtliche Sorgen des Lebens auf einmal los sein. Aber ich komme vom Thema ab.

Daniel

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 Geschrieben am 13.04.2023 um 13:43 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 14.04.2023 um 07:45 Uhr ]

Daniel, nun zu…
Kann ich mehr als gut nachvollziehen, das geht mir nicht anders, wobei Du mit absoluter Sicherheit noch mehr Ahnung von der Materie hast als ich.

Ob ich da Ahnung habe, bitte dies sollen andere bewerten, trotzdem gebe ich jetzt mal etwas an und tw. persönliches preis, was vielleicht mein Wissen und die immer noch vorhandene Neugierde erklärt.

Schon als Kind hatte ich ein hohes Interesse an, heute würde man schreiben, „Mobilität“ und alles was Räder hat.
Noch in der Volksschule, also für mich noch vor 1964, gab es einen Malwettbewerb -Kinder im Verkehr- und wir sollten ein Bild zu einem Slogan, den es schon damals gab „Wo ein Ball rollt, folgt ein Kind“ malen. Für meinen Entwurf bekam ich eine Urkunde, nicht den Siegerpreis, ich hatte zu viel Details im Bild, aber immerhin. Tragik dabei, der jüngere Bruder eines Klassenkameraden war kurz zuvor genau wegen -Ball folgt dem Kind- tödlich verunglückt. Erstmals war ich auf einer Beerdigung und vergesse nie den weißen Kindersarg und die weinende Mutter, die ich persönlich kannte. Auch mein jüngerer Bruder hatte wenige Monate nach seiner Einschulung 1961 einen absolut unverschuldeten Unfall im Verkehr, er war auf dem Gehweg und ich sah von der gleichen Schule, aber später heimkommend, meine weinende Mutter. Mein Bruder war in der Folge zeitlebens behindert, starb auch deswegen mit 61. Vielleicht auch daher die „Prägung“.
Dann hatten wir auf der Straße in der ich aufwuchs, nur 70 m entfernt, eine kleine 1-Mann Fahrradwerkstatt und wir Kids aus der Umgebung gingen bei dem für uns ja älteren Herrn ein und aus und schauten zu, wie er Fahrräder und Mopeds reparierte. Auch Fahrradersatzteile kauften wir dort.
Der gute Mann hatte auch Werbematerial und kleine Lehrfibeln zum Führerscheinerwerb eines Mopedführerscheins. Die habe ich mit Begeisterung schon früh verschlungen, denn man wollte mit 16 selber Mopped fahren.
Um es abzukürzen, den Führerschein 4, 1 und 3 habe ich ohne theoretischen Unterricht in der Fahrschule gemacht. Zum TÜV Prüfbogen ausfüllen, als erster fertig, null Fehler, es war halt so. Der Fahrlehrer hat mich zur Theorie nach der 2. Stunde schlicht nach Hause geschickt. Lediglich 9 Fahrstunden Auto, Käfer Automatik, auch wieder, weil ich vom meiner Hercules her schalten konnte und es war nur eine Heinkel-Rollerstunde nötig, um die Prüfungsaufgaben, 8-fahren, Bremsen, Wenden mal zu machen. Zum 4er gab es keine praktische Prüfung. Praktische Prüfung für 3 und 1, Auto ca. 10 Minuten, mit dem Roller vom TÜV-Hof Köln-Mülheim bis zur nächsten Kneipe vorm nahen Friedhof 500 m., wo der Fahrlehrer dann mit dem Prüfer verschwand und mich mit dem Roller, noch ohne ausgehändigten Führerschein, da die Prüfung 2 Wochen vor meinem 18. war, nach Hause schickte. Seine Worte, nach über 50 Jahren immer noch im Kopf, „Stell den Roller im Hof der Fahrschule ab, sollte dich die Polizei anhalten, dies war die Anweisung des Fahrlehrers, wenn man den Kontakt verliert“. Klingt alles unglaubwürdig bis kurios, aber 1970 war dies so. Beim Kat-Dienst, 10 Jahre, wo ich den 2er machte (geschenkt und von der Führungsebene ausgeguckt wg. des wohl vernünftigen Umgangs mit den kleineren Fahrzeugen, (Unimogs)), hatte ich dann auch notwendigen theoretischen Unterricht, weil hier technische Dinge z. B. der Bremseinrichtungen der LKW und Anhänger für mich dann auch neu und zu erlernen waren. War dann ein paar Dienstjahre 2x im Monat Fahrer eines 15 Tonners MAN Rundhauber, noch unsynchronisiert. Also noch richtig mit Zwischengas und doppelt kuppeln.
Tja, und dann verbrachte ich halt mein Arbeitsleben von der Lehre, Werkstoffprüfung, nicht Automechanik an sich, später Techniker, bis zur Rente bei Ford, wieder Autos und Mobilität im Focus und jetzt ist es ein Teil meiner nur noch Hobbys.
PS. Was ich noch nie gemacht habe, aber immer mal probieren würde, einen modernen Omnibus fahren. so richtig mit Steuer vor den Rädern.

--
Gruß Peter

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   Professor Fate

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 Geschrieben am 21.04.2023 um 08:43 Uhr   
Bin gestern mit meiner Frau durch Stuttgart durchgefahren. Wir und die zwei Autos vor uns hatten Grün und fuhren auch schon, da kommt von links ein Kampfradler, der dann logischerweise Rot hatte, und kreuzt einfach die Straße. Das hätte auch schiefgehen können. Ein anderer fuhr auf der Linksabbiegerspur am linken Rand des Fahrstreifens - das macht man normalerweise aber auch anders. Überhaupt habe ich in Stuttgart keinen einzigen Radfahrer gesehen, der sich auch nur näherungsweise an die StVO hielt. Neben Rotlichtverstößen wurde da auch schnell mal auf dem Gehweg gefahren und so, au Backe! So nicht!

Daniel

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   zermanik

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User seit 21.08.2016
 Geschrieben am 21.04.2023 um 09:12 Uhr   



Professor Fate schrieb:
da kommt von links ein Kampfradler, der dann logischerweise Rot hatte, und kreuzt einfach die Straße. Das hätte auch schiefgehen können. Ein anderer fuhr auf der Linksabbiegerspur am linken Rand des Fahrstreifens - das macht man normalerweise aber auch anders. Überhaupt habe ich in Stuttgart keinen einzigen Radfahrer gesehen, der sich auch nur näherungsweise an die StVO hielt. Neben Rotlichtverstößen wurde da auch schnell mal auf dem Gehweg gefahren und so, au Backe!




Wen wunderts.
Viele aus dem Linken Spektrum bei euch.
Da ist das Rote doch Programm und als Linker Geisterfahrer unterwegs zu sein ist angesagt.


--
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Beiträge: 4796
User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 21.04.2023 um 17:16 Uhr   
Ich sag es immer wieder und werd dabei auch nicht müder.
Nummernschilder an die Räder und schon fahren 80% ganz anders.
Zumindest die ganz groben Verstöße fallen weg wie Rote Ampeln.
Und allen Autofahrern empfehle ich Dashcam.
Ohne bekommt ihr grundsätzlich eine Teilschuld egal wie der Idiot gefahren ist.

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