.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:
WINDSCHOTT DESIGN Windschots
zur Foren-Übersicht » » zur Seite Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend 
Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Gewährleistung und Vorkasse?
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Olaf M

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 10867
User seit 04.11.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 22.11.2022 um 21:22 Uhr   
Moin,

kurzer "Tatbestand:"

Das Fahrzeug wurde vor vier Monaten von einem freien Händler (...seriös) gekauft und das Panoramadach scheppert seit einiger Zeit ziemlich laut und nervig.

Der Händler (etwa 200km weit weg) wurde kontaktiert und meinte das Fahrzeug kann ja hier bei uns in der Fachwerkstatt repariert werden...wenn dass denn unter Gewährleistung läuft!

Ein Meister einer hier ansässigen Werkstatt hatte auch gleich eine Probefahrt gemacht und die Ursache des klapperns schnell gefunden. "WorstCase" vorher war ein theoretischer Rahmentausch vom Pano - Kostenpunkt 2.500,-- Taler und drei Tage Werkstatt.

Jetzt wurde bei der Probefahrt eben festgestellt dass die Scheibe am beweglichen Teil klappert (Hebemechanismus) - das wird wohl um einiges günstiger da sich wahrscheinlich nur die eingeklebten Verschraubungen gelößt haben.

Ein KV konnte natürlich spontan nicht erstellt werden.

Lange Rede - kurzer Sinn:
Natürlich soll während der Reparatur eine Kommunikation zwischen Werkstatt und Autohaus laufen damit die Werkstatt dem Autohaus in etwa mitteilen kann was der ganze Spaß denn kosten wird.

Müsste man denn nach der Reparatur in Vorkasse gehen oder kann die Rechnung direkt von der Werkstatt an das Autohaus weiter geleitet werden?

Vorkasse ist m.E. grundsätzlich immer so eine Sache - einer Rechnung hinterher laufen u.U. immer ziemlich nervig.




--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________

Tiguan Highline/R-Line 4WD mit absolut voller Hütte und 20" - nützt ja nichts...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Olaf M    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3662
User seit 31.05.2006
 Geschrieben am 22.11.2022 um 22:37 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 22.11.2022 um 22:43 Uhr ]

zu Deinem Fall fehlen ein paar Daten.
Nagelneues Auto oder Gebrauchtwagen wie alt?
Im Handelrecht gibt es nur die Gewährleistung, aktuell 2 Jahre mit einer Beweislastumkehr neu von 12 statt 6 Monaten für Neuware. Jedoch nur 12 Monate bei Gebrauchtware mit entsprechend nur halbjährliche Beweislastumkehr.
Beweislastumkehr heißt in der ersten Zeit der Gewährleistung also 12 oder 6 Monate ist davon auszugehen das ein (Herstell)Fehler schon beim Verkauf (noch unerkannt) vorlag und der Verkäufer ohne Widerspruch Nachbessern muss. Nach der Zeit muss der Kunde beweisen, dass es ein schon latenter Fahler war.
Bei Gebrauchtartikel gilt die Gewährleistung allerdings nicht für Privatverkäufe. Hier muss schon vorsätzlicher Betrug oder Verstecken eines Mangels vorliegen, um den Kauf zu beanstanden und gar rückgängig zu machen.
Gewährleisten muss der verkaufende Händler.
(Werks)Garantien sind zusagen freiwilliger Art der Hersteller, welcher auch der Verkäufer sein kann, z. B. in der Dienstleistung, die meist über die Gewährleistungszeit und Umfang hinaus gehen. Eine 2-jährige Garantie des Herstellers ohne Einschränkungen z. B. hebt die Gewährleistung und Beweisumkehr als bessere Leistung im gleiche Zeitraum auf. Ebenso Langzeitgarantien über die 2 Jahre, die aber i. d. R. kostenpflichtig sind.
Solche Garantien der Hersteller können bei jedem Händler im Mangelfall in Anspruch genommen werden, die Kosten der Leistung übernimmt der Hersteller.
Ein Gewährleistungsfall ist in der Regel nicht übertragbar, es gilt Reklamation beim verkaufenden Händler. Sollte wegen räumlicher Distanz jemand anders eine Gewährleistung abdecken, müsste der Verkäufer eine Kostenübernahme dem nun in Anspruch genommenen Reparaturbetrieb zusagen und dieser dem Kunden eine Abtretungserklärung vorlegen, mit der er den Kunden von der Kostenübernahme freistellt.
Ansonsten, selber Vorkasse leisten, da wäre ich sehr skeptisch.
Also, bitte selber hinterfragen, was trifft für mein Auto zu. Eine Herstellergarantie ggf. bezahlte Langzeitgarantie oder ein Gewährleistungsfall eines Gebrauchtwagen nach Ende der Herstellergarantie, der an sich gleichwertigen normalen Gewährleistung als Neuware.


--
Gruß Peter

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an psr-slk    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Olaf M

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 10867
User seit 04.11.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 22.11.2022 um 23:01 Uhr   
Moin Peter,

das mit der Beweisumkehrpflicht bei einer Gewährleistung innerhalb der ersten sechs Monate ist schon klar. Eine Garantie bedingt auch eine freiwillige Leistung eben mit Einschränkungen.

Zum Fahrzeug:
Modell 2018, Laufleistung aktuell 55tkm, Werksgarantie 2020 abgelaufen. Kaufpreis 34T.

Der Händler war natürlich nicht begeistert als ich ihm damit konfrontiert hatte - könnte halt teuer werden die Raparatur. Die erste Aussage war natürlich dass das Fahrzeug vor Auslieferung durchgecheckt wurde und da hat nichts geklappert.

Nach dem Kauf war das Pano fast immer auf "Kipp" oder ganz auf - oder das Soundsystem hat geballert. Das "Geklöder" ist ja nur bei komplett geschlossenen Dach was ich am Anfang niemals wahr genommen hätte.

Ich hatte einmal nach einem Telefon-Anruf (Dach war zu) per FSE telefoniert (Anlage geht per Einstellung dann auf stumm) und genau DANN das Geklapper gehört. Ich habe dann denn kompletten Wagen ausgeräunt weil ich erst dachte das Geklöder kommt aus dem Kofferraum. Bei Testfahrten mit zwei Personen konnten wir aber in etwa lokalisieren wo der Lärm herkommt.

Das der Händler meint wir müssen prüfen ob es in die Gewährleistung geht macht mich eben etwas stutzig - auch wenn die Kommunikation soweit in Ordnung ist.

Ich habe eben nicht das echte Bedürfnis in Vorkasse zu gehen und renne dann der Kohle hinterher - egal wie "nett" der Händler erscheint.



--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________

Tiguan Highline/R-Line 4WD mit absolut voller Hütte und 20" - nützt ja nichts...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Olaf M    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3662
User seit 31.05.2006
 Geschrieben am 23.11.2022 um 04:45 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 23.11.2022 um 15:30 Uhr ]

Tja, rechtlich ist das als ein beim Händler gekaufter Gebrauchtwagen, wo der Händler der Verkäufer ist, keine Vermittlung, ein Gewährleistungsfall mit einem Jahr Gewährleistung und den 6 Monaten Beweisumkehr.
An ihn und nur ihn musst und kannst Du dich nur wenden und jetzt nach 4 Monaten am Besten schriftlich mit Einschreiben den Mangel anzeigen. Klingt hart, ist hart aber notwendig, damit der Mangel als schon vorhanden bei Verkauf gilt.
Nur dieser Händler muss den Mangel beheben. Das kann sein zu allererst Nachbesserung, also Reparatur, Kaufpreisminderung oder auch Rückabwicklung. Dabei darf er vorschlagen, die Wahl liegt bei Dir.
Die Regel ist Nachbesserung und wo nachgebessert wird, das obliegt dem Verkäufer. Kann er es selber nicht machen, kann er natürlich eine Werkstatt beauftragen, aber nur er kann und muss der Auftraggeber sein.
Schon deshalb wichtig, falls die Reparatur nicht den Erfolg bringt. Der Verkäufer könnte sich sonst rauswinden wegen Fremdeingriff. Heißt eigentlich, Du musst das Auto dem Händler zur Verfügung stellen und 200 km fahren. „Eigenmächtig“ selber einen anderen Betrieb beauftragen, das geht nur nach Mahnung, dann per Anwalt.
Natürlich kannst Du auf Grund der Entfernung, dem Verkäufer vorschlagen, dass eine Werkstatt Deiner Wahl vor Ort die sachgemäße Reparatur durchführt, dies aber als „Bitte“. Wenn der Händler eine günstigere Möglichkeit hätte oder es selber machen kann, musst Du das Auto ihm bringen. Auch muss er die Möglichkeit haben, den Schaden vorher zu bewerten.
Das ist alles kompliziert und kann in einen Rechtsstreit enden. Sollte er zustimmen, dass die Reparatur bei der Werkstatt bei Dir stattfindet, dann auch schriftlich und die Auftragsvergabe und Kommunikation sowie Abrechnung mit der Werkstatt ist dann beim Händler, schon wegen Steuer und Haftung. Du kannst lediglich das Auto dort abgeben.

Das hier Geschriebene ist keine Rechtsberatung, aber die mir bekannte, schon öfters gelesene Situation bei in der Presse veröffentlichten Streitigkeiten zu vergleichbaren Fällen, die durch den Internethandel mit günstigen Angeboten bei ortsfernen Händlern öfters auftreten.

Vermeide selber reparaturmäßig tätig zu werden, also einen Auftrag zu vergeben noch als Rechnungsempfänger in Vorkasse zu gehen ohne Rechtsbeistand.




--
Gruß Peter

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an psr-slk    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:








zur Foren-Übersicht » » zur Seite Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :1193
Mitglieder:    8
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.394.707

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Kannst Du die Entscheidung des DFB, zum Ausrüster Nike zu wechseln?

Ja, wer das beste Angebot abgibt, soll den Zuschlag erhalten
Nein, aus Tradition bin ich gegen den Wechsel
Nein, beim DFB kommt für mich nur ein deutscher Sportartikelhersteller in Frage
Für mich ist das nicht wichtig

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm