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| Geschrieben am 18.05.2006 um 07:54 Uhr  
| Tach auch,
da mich das Thema: "schwarze Rückleuchten" aktuell sehr interessiert, hol ich mal diesen alten Beitrag aus der Kiste und entstaube ihn ein wenig
Vielleicht kann ja heute jemand mehr zu dieser Sache erzählen.
Also, wer hat´s? Fotos? Woher? Cuanta costa? Und wie sieht es eigentlich gesetzlich damit aus (TÜV und boys in green)?
Tschau mit au, der Fatih | Antworten
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| Geschrieben am 18.05.2006 um 13:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von axk0815 am 18.05.2006 um 13:40 Uhr ]
villalobos schrieb:
...Und wie sieht es eigentlich gesetzlich damit aus (TÜV und boys in green)?
Hallo villalobos,
als "boy in green" kann ich dir sagen, dass derartige Verstöße wohl weniger bewußt Beachtung finden. Um allerdings schon mal einen legalen Anschein zu erwirken, müsstest du zumindest noch Rückstrahler anbringen, welche vorgeschrieben sind, sofern sie nicht in der Leuchte integriert sind - und das ist bei getönten u.ä. Leuchten eben der Fall.
Neben der Optik tust du den anderen Verkehrsteilnehmern mit solch lasierten Rückleuchten jedoch keinen gefallen, da das Licht schon sehr gedämpft wirkt und dieser Effekt der Sicherheit wohl nicht zu gute kommen kann...
Rein von der rechtlichen Seite betrachtet bedeutet das Anbringen nicht zugelassener Rückleuchten ein erlöschen der Betriebserlaubnis, was wiederum mit Punkten und Bußgeld verbunden ist. Im Fall eines darauf zurückzuführenden Verkehrsunfall dürfte dich die Versicherung wohl zudem in Regress nehmen!
Eine Bekannte hat derzeit sogar wegen zugelassener Hella Rückleuchten ein OWi-Verfahren wegen "Erlöschen BE" am Hals, da sie eingangs erwähnte Rückstrahler nicht angebracht hatte. Dies stellt allerdings einen Grenzfall dar, da Recht und Gesetz manchmal auch etwas weitläufiger und wie in diesem Fall etwas übertrieben ausgelegt werden können. Die damit anstehende gerichtliche Entscheidung wird deshalb wohl ebenfalls ein reines Glücksspiel bleiben...
Fazit: Schon aus Vernunfts- und Sicherheitsgründen sollte der Anbau solcher nicht zugelassener Rückleuchten unterbleiben. Die rechtliche Seite steht wohl nicht mehr zur Diskussion...
Viele Grüße, Alex
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