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Klatsch und Tratsch » » Thema: Altes Fahrzeug abmelden, neues auf die alten Kennzeichen anmelden...
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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 17.06.2022 um 09:11 Uhr   
Mosche Olaf,

die Infos aus anderen Zulassungsbezirken helfen dir leider nicht weiter, denn jeder Zulassungsbezirk kann das individuell regeln und macht das in den meisten Fällen auch. Hier gibt es einfach weder eine bundesweite und auch keine landesweite Regelung. Du brauchst wirklich die aktuelle Regelung für deinen Zulassungsbezirk.


Gude, Olli.

--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891)

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   Olaf M

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User seit 04.11.2004
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 Geschrieben am 23.06.2022 um 23:49 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 23.06.2022 um 23:54 Uhr ]

Moin,

sodele - Fakten dazu:

Altes Fahrzeug abmelden und Kennzeichen entwerten. Tipp der Sachbearbeiterin auf dem Verkehrsamt da ich die Kennzeichen behalten möchte:
Bei dem Schilderdienst neue Kennzeichen machen lassen (gleiche Nummer) für das neue Fahrzeug.
KEIN Überführungskennzeichen für das alte Fahrzeug nehmen sondern die entwerteten Kennzeichen am alten Fahrzeug benutzen für die Überführung...weil bis 00.00 Uhr am selben Tag noch Versicherungsschutz besteht für eine Überführung - und zwar Deutschlandweit und das ist gültig für ALLE Bundesländer!

Es muss dann aber auf dem direkten Weg eine Überführung stattfinden und man darf nicht sinnlos durch die Gegend gurken...

Nebenbei hat Sie mir das schriftlich ausgedruckt sollte ich irgendwo die Kelle bekommen. Es reicht der Wisch und die Abmeldebestätigung...im Prinzip reicht auch nur die Abmeldebestätigung sollte es unerwartet zu einer Kontrolle kommen.

So ganz nebenbei ist es auch noch günstiger...

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Passat B8 TDI Bi-Turbo, 4Motion, Highline mit diversen Schnickschnack, Stage 1, 580Nm.

Ein Auto ohne Allrad ist eine Notlösung

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   slkpathe

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Beiträge: 869
User seit 22.02.2009
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 Geschrieben am 24.06.2022 um 07:43 Uhr   


Olaf M schrieb:

Moin,

sodele - Fakten dazu:

Altes Fahrzeug abmelden und Kennzeichen entwerten. Tipp der Sachbearbeiterin auf dem Verkehrsamt da ich die Kennzeichen behalten möchte:
Bei dem Schilderdienst neue Kennzeichen machen lassen (gleiche Nummer) für das neue Fahrzeug.
KEIN Überführungskennzeichen für das alte Fahrzeug nehmen sondern die entwerteten Kennzeichen am alten Fahrzeug benutzen für die Überführung...weil bis 00.00 Uhr am selben Tag noch Versicherungsschutz besteht für eine Überführung - und zwar Deutschlandweit und das ist gültig für ALLE Bundesländer!

Es muss dann aber auf dem direkten Weg eine Überführung stattfinden und man darf nicht sinnlos durch die Gegend gurken...

Nebenbei hat Sie mir das schriftlich ausgedruckt sollte ich irgendwo die Kelle bekommen. Es reicht der Wisch und die Abmeldebestätigung...im Prinzip reicht auch nur die Abmeldebestätigung sollte es unerwartet zu einer Kontrolle kommen.

So ganz nebenbei ist es auch noch günstiger...

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Ein Auto ohne Allrad ist eine Notlösung



Kann ich genau so bestätigen.

Eine DIREKTE Überführungsfahrt zu dem Händler, wo das neue Fahrzeug abgeholt wird und der Alte z.B. in Zahlung gegeben wird, ist mit dem abgemeldeten Fahrzeug zulässig, weil ja noch für den Rest des Tages versichert.

Haben wir bereits mehrfach so gemacht, nachdem uns das Straßenverkehrsamt darauf hingewiesen hat, dass es so funktioniert. Anruf bei der Versicherung ergab eine Bestätigung.

Gruß

Torsten

--
Wenn etwas beim ersten Versuch nicht klappt, zerstöre alle Hinweise darauf, dass Du's versucht hast.

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 Geschrieben am 24.06.2022 um 19:03 Uhr   
Hallo zusammen,
das liest sich gut- und wenn man dann auch noch die neuen Kennzeichen preiswert über Ebay kauft und nicht bei der Kroschke Mafia vor Ort, wird´s richtig gut.

Schönes Wochenende
Thomas

--
Meine Fahrzeuge:
Mercedes SLK 320, BMW 328i Cabrio,
323i touring(beides E36), ab 09.April 2021: Seat Mii electric

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 Geschrieben am 24.06.2022 um 20:07 Uhr   
Ich durfte meine alten behalten und nur der Tüvstempel wurde geändert.
Wobei ich mit dem alten Fahrzeug auch nicht mehr fahren mußte.
Aber theoretisch wäre doch auch das möglich?
Wenn ich den alten abmelde und den neuen anmelde sind ja beide an dem Tag versichert(und laufen auf meinem Namen).
Geht mir darum das ich es unsinnig finde die alten Kennzeichen neu machen zu lassen.
Unnötig Geld und Zeit und Rohstoff.

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   jot-we

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 Geschrieben am 24.06.2022 um 22:29 Uhr   


Olaf M schrieb:

Moin,

sodele - Fakten dazu:

Altes Fahrzeug abmelden und Kennzeichen entwerten. Tipp der Sachbearbeiterin auf dem Verkehrsamt da ich die Kennzeichen behalten möchte:
Bei dem Schilderdienst neue Kennzeichen machen lassen (gleiche Nummer) für das neue Fahrzeug.
KEIN Überführungskennzeichen für das alte Fahrzeug nehmen sondern die entwerteten Kennzeichen am alten Fahrzeug benutzen für die Überführung...weil bis 00.00 Uhr am selben Tag noch Versicherungsschutz besteht für eine Überführung - und zwar Deutschlandweit und das ist gültig für ALLE Bundesländer!

Es muss dann aber auf dem direkten Weg eine Überführung stattfinden und man darf nicht sinnlos durch die Gegend gurken...
...



Das ist soweit richtig, dass Du mit dem entstempelten Kennzeichen noch die Überführungsfahrt machen darfst. Aber ist das wirklich der Fall, wenn auch das neue Auto bereits auf das gleiche Kennzeichen angemeldet wurde?

Das heißt ja dann, dass für den Rest des Tages zwei unterschiedliche Autos mit dem gleichen Kennzeichen unterwegs sein können

--
Bis dann, Jörg

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   Olaf M

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 Geschrieben am 25.06.2022 um 00:27 Uhr   


jot-we schrieb:
Das ist soweit richtig, dass Du mit dem entstempelten Kennzeichen noch die Überführungsfahrt machen darfst. Aber ist das wirklich der Fall, wenn auch das neue Auto bereits auf das gleiche Kennzeichen angemeldet wurde?

Das heißt ja dann, dass für den Rest des Tages zwei unterschiedliche Autos mit dem gleichen Kennzeichen unterwegs sein können

--
Bis dann, Jörg



Moin Jörg,

sind sie ja nicht! Die Überführung mache ich mit dem abgemeldeten Fahrzeug mit den alten Kennzeichen (gleiche Kennzeichen mit Zulassung und TÜV-Plakette für das neue Fahrzeug liegen im Kofferraum).

Beim Abstellen des alten Fahrzeuges sind die "alten" Kennzeichen ungültig, da abgemeldet. Der Händler wird mit Sicherheit nicht mit den entwerteten Kennzeichen rumfahren, gibt ja einen Kaufvertrag und er hat auch keinen gültigen Fahrzeugschein vorliegen - der wurde ja vom Verkehrsamt entwertet.

Dann kommen die neuen (gleichen) Kennzeichen an das neue Fahrzeug mit der neuen, aktuellen Zulassung - und ab vom Hof. Ergo können zwei Autos mit dem gleichen Kennzeichen gar nicht rumfahren.

--
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   Olaf M

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 Geschrieben am 25.06.2022 um 00:31 Uhr   


Glatze11 schrieb:
Ich durfte meine alten behalten und nur der Tüvstempel wurde geändert.
Wobei ich mit dem alten Fahrzeug auch nicht mehr fahren mußte.
Aber theoretisch wäre doch auch das möglich?
Wenn ich den alten abmelde und den neuen anmelde sind ja beide an dem Tag versichert(und laufen auf meinem Namen).
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Unnötig Geld und Zeit und Rohstoff.



Nein - Du fährst dann mit der Zulassung des neuen Fahrzeuges das alte Fahrzeug. Nennt man dann Urkundenfälschung...DAS könnte bei einer Kontrolle teuer werden denn die Exikutive ruft die Daten ab und stellt fest dass das Kennzeichen nicht zum Fahrzeug passt!



--
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   jot-we

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 Geschrieben am 25.06.2022 um 10:05 Uhr   


Olaf M schrieb:
...Dann kommen die neuen (gleichen) Kennzeichen an das neue Fahrzeug mit der neuen, aktuellen Zulassung - und ab vom Hof. Ergo können zwei Autos mit dem gleichen Kennzeichen gar nicht rumfahren.

--
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Hallo Olaf,

o.k. mit dieser zeitlichen Abfolge und wenn alles in einer Hand bleibt, funktioniert es. Alles Andere wäre Haarspalterei.

Wusste ich so noch nicht, danke für die Info.

Schönes Wochenende!

--
Bis dann, Jörg

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 Geschrieben am 25.06.2022 um 13:49 Uhr   
Wenn ich meine alten Kennzeichen behalte kann ich ja nicht mit 2 Fahrzeugen gleichzeitig fahren...........
Ich fahr den alten mit seinen entwerteten Kennzeichen zum Schrott/Händler oder wo auch immer hin und mach die Schilder ab.
Die schraub ich an den neuen und hohl mir kurz die evtl andre Tüvplakette ab.
Dann hab ich zwar 2 Fahrzeuge auf ein Kennzeichen gefahren aber nicht gleichzeitig und beide auf meinen Namen.
In meinem Fall wars egal weil der alte schon auf Lager stand und der neue zu Haus in der Garage.
Jedenfalls hab ich mein altes Kennzeichen und nichts neu machen müssen.

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