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Tipps und Technik R170 » » Thema: Kaufberatung (Tipps, Ratschläge, Meinungen)
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   motorburner

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 Geschrieben am 07.03.2022 um 21:05 Uhr   
Nicht verwechseln. Teilegutachten ist nicht Gutachten zur ABE.

Teilegutachten---> Muss immer eingetragen werden.

Gutachten zur ABE---> ist nur der "technische" Teil der ABE. Die ABE selbst umfasst schnell mal 30 verschiedene Ausführungen der Felge mit etlichen Lochkreisen und Einpresstiefen. Und zu jeder dieser leicht abweichenden Felgen gibt es dann die Gutachten zur ABE mit entsprechenden Verwendungsbereichen.

Bei den hier in Frage stehenden Felgen gibt es eine ABE. Verlinkt wurde aber nur das Gutachten zur ABE. Und hier kommt es einzig auf die Auflagen an. So müssten die 215/45 R17 z.b. nicht eingetragen werden sofern die ABE eine Befreiung zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere beinhaltet. Dann würde es reichen die ABE mit entsprechendem Anhang mitzuführen.

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 Geschrieben am 08.03.2022 um 10:13 Uhr   
Hallo zusammen.

Danke für eure Beiträge!

Ich glaube, ich habe mich aber auch mißverständlich ausgedrückt.

Dass das grundsätzlich in den Schein eingetragen werden muss, ist klar. Bzw. dachte ich mir schon. Daher Gutachten und ABE besorgt (beides, ABE 2 Seiten, Gutachten vom TÜV 8 Seiten), ausgedruckt und direkt mal mit zur Anmeldung genommen, zum eintragen. Aber dort sagte man, muss ich erst zum TÜV. Also zum TÜV und die sagen, muss abgenommen werden, rund 100 Euro

@hbgo:
Dass eine Einzelabnahme - inzwischen - an die 100 Euro kostet, ist mir schon durchaus plausibel. Habe ich vor 15 J. schon über 70 für bezahlt.
Und bei Dir war ja Dein Fahrzeug im Gutachten nicht mit aufgeführt, wenn ich Dich richtig verstehe?
Dann macht das für mich auch Sinn und ist auch nachvollziehbar.

Aber bei mir ist das Gutachten (siehe Link) ja sogar explizit NUR für Mercedes gemacht, vom TÜV. Für mehrere Modelle, eben auch den R170. Und exakt eine der dort aufgeführten Reifengrößen, bzw. zwei davon, sind auch drauf!
Und dieses A01 heißt laut dem für Laien allerdings mäßig verständlichen Text dann nur, dass einer mal eben guckt, ob das Auto nicht irgendwie umgebaut ist, oder sowas. So verstehe ich das mit dem "vorschriftsgemäßen Zustand bestätigen" jedenfalls.

Und das DAS eine Einzelabnahme für 100 Flocken ist, DAS ist der Teil der Geschichte der mir komisch ist, gebe ich zu...

Im Netz liest man wegen dieser A01 Sache (gibts ja sicher öfter) dass das meist bei 30 - 50 Euro liegt. Plus nochmal bei Zulassungsstelle, die ja die Eintragung vornehmen.
Was es da so kostet habe ich nicht genau rausgefunden, aber wohl auch nochmal so ungefähr...

Aber das mit der Einzelabnahme ist mir echt komisch!

@Motorburner
Also tatsächlich haben die beiden Jungs in der ABE und dem Gutachten und Schein und Brief hin und hergeguckt und meinten komisch, steht da gar nicht und sowas...
Ich gucke mal eben in den Schein nach den Einträgen, die Du nennst!

Re-Import?!?! Na toll
Woran erkennt man das denn??
Wobei an sich ist das ja auch nix wildes, ist ja nur eine Steuer-Sache, hat mit der Herstellung und Qualität des Autos ja an sich nix zu tun, soweit ich weiß...

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 Geschrieben am 08.03.2022 um 10:22 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von chanda am 08.03.2022 um 10:23 Uhr ]

@Motorburner

Exakt wie Du sagst, Feld K ist leer und bei 17 steht E

Nicht zu fassen, da dachte ich ja wohl echt, ich würde aufpassen, beim Autokauf!!
Finde ich nicht witzig...

Deshalb haben die TÜV Prüfer das auch gesagt, laut Gutachten ja, laut meinem Auto nicht.
Was ich nicht verstanden habe.
Du hast es mir in nur einem einzigen Satz verständlich gemacht...

Was steht mir da denn womöglich noch an Problemen an????

Soweit ich weiß ist Re-Import im Grunde nur eine bürokratische Schieberei und hat mit dem Auto selbst nix zu tun.
Aber jetzt sieht man ja schon, dass DAS schon mal nicht so ist!


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 Geschrieben am 08.03.2022 um 11:55 Uhr   
Jede Veränderung die du an dem Fahrzeug vornimmst muss per Einzelabnahme abgenommen werden, da dein Fahrzeug ohne Typgenehmigung eben nicht im Verwendungsbereich auftaucht. Heißt auch jedesmal ein neuer Fahrzeugschein wenn du andere Räder, Sport-Abgasanlage etc. verbauen willst.

Für deinen Schrauber wird es schwieriger Teile zu beschaffen. Denn unter den Schlüsselnummern wird vermutlich nur 0710 000 00000 stehen. Hier könnest du aber warscheinlich die deines alten Autos nehmen.


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User seit 28.07.2017
 Geschrieben am 08.03.2022 um 12:16 Uhr   
Alter Falter ist das ätzend
ABer unter Schlüsselnummer steht durchaus die 336
Bzw. genauer die 33600R1
Was heißt das nun wieder?!

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 Geschrieben am 10.03.2022 um 12:19 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von chanda am 10.03.2022 um 13:29 Uhr ]

Update (falls es jemanden vielleicht interessiert)

diese EG-Typengenehmigung/ABE (Feld 17) ist bei mir im Brief (ja, heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2, aber ihr wisst schon was ich meine ) auch nix.
Übrigens lustigerweise im Schein und "neuem Brief" von meinem alten auch nicht...
Interessanterweise ist das im alten Originalbrief vom Neuen aber durchaus korrekt drin!
Komplett mit dieser Zeichenfolge und dem Datum und Unterschrift usw.
Und ein Re-Import ists laut Mercedes (nachgefragt) nicht. Ist hier hergestellt, für eine Niederlassung hier in Deutschland und ist ja in Bremen beim Werk auch abgeholt worden.
Somit wäre ein möglicher Grund dass das Feld leer ist an sich nur > 18 Monate stillgelegt.
Da das Fahrzeug aber nur 1 Vorbesitzer hat und vom Abholschein beim Werk bis zum letzten TÜV Ende letzten Jahres aber auch jeder Service gemacht wurde und jede noch so kleine Werkstattrechnung penibelst abgeheftet wurde, kann ich mir nicht vorstellen, dass der sich zwischendurch gedacht hat: ach was solls, ich melde den jetzt einfach mal 2 Jahre ab
Eher sehr unwahrscheinlich...

Habe jetzt Termin bei der Zulassungsstelle, mal gucken, was die sagen, wenn ich mal gaaaaaanz vorsichtig nachfrage...

Vielleicht wurde es wirklich nur einfach vergessen einzutragen...
Andernfalls ist das nämlich, wie motorburner schon sagt, echt doof, wenn man irgendwas, aber auch nur irgendwas am Fahrzeug macht. Und das betrifft, soweit ich nachgelesen habe, dann sogar Sachen, die ggfls. gar nicht eintragungspflichtig wären, wenn das korrekt drinstünde... Und Gutachten und ABE für die Felgen nützen mir dann quasi auch nix.
Das ist ja auch eine Geldfrage und keine unerhebliche!

Welchen Grund könnte das überhaupt noch haben, dass das nicht vom alten Brief übernommen wurde?

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User seit 21.05.2020

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 Geschrieben am 10.03.2022 um 22:25 Uhr   
Hallo, nach lesen des Beitrags und rein prophylaktisch nachschauen in meinem Schein steht im Feld "K" nichts drin und in 17 ein "E". Schock Stress, das glaube ich jetzt nicht! In den Keller, den Schein vom Vorbesitzer geholt und da steht in "K" die Typengenehmigung drin. In dem Brief vom Vorbesitzer wo ich als nächster Halter eingetragen bin, ist die Typengenehmiguung noch drin. Letztes Jahr als ich ein anderes Kennzeichen wählte. gab es ein neuen Brief und da steht im Feld "K" nichts und in 17 das "E"
Das erschließt sich mir nun nicht. Wenn ich dem nächste den Wagen wieder zulasse wird auf der Zulassungsstelle nachgefragt, was das für Gründe hat.

Gruß Georg


chanda schrieb:

Update (falls es jemanden vielleicht interessiert)

diese EG-Typengenehmigung/ABE (Feld 17) ist bei mir im Brief (ja, heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2, aber ihr wisst schon was ich meine ) auch nix.
Übrigens lustigerweise im Schein und "neuem Brief" von meinem alten auch nicht...
Interessanterweise ist das im alten Originalbrief vom Neuen aber durchaus korrekt drin!
Komplett mit dieser Zeichenfolge und dem Datum und Unterschrift usw.
Und ein Re-Import ists laut Mercedes (nachgefragt) nicht. Ist hier hergestellt, für eine Niederlassung hier in Deutschland und ist ja in Bremen beim Werk auch abgeholt worden.
Somit wäre ein möglicher Grund dass das Feld leer ist an sich nur > 18 Monate stillgelegt.
Da das Fahrzeug aber nur 1 Vorbesitzer hat und vom Abholschein beim Werk bis zum letzten TÜV Ende letzten Jahres aber auch jeder Service gemacht wurde und jede noch so kleine Werkstattrechnung penibelst abgeheftet wurde, kann ich mir nicht vorstellen, dass der sich zwischendurch gedacht hat: ach was solls, ich melde den jetzt einfach mal 2 Jahre ab
Eher sehr unwahrscheinlich...

Habe jetzt Termin bei der Zulassungsstelle, mal gucken, was die sagen, wenn ich mal gaaaaaanz vorsichtig nachfrage...

Vielleicht wurde es wirklich nur einfach vergessen einzutragen...
Andernfalls ist das nämlich, wie motorburner schon sagt, echt doof, wenn man irgendwas, aber auch nur irgendwas am Fahrzeug macht. Und das betrifft, soweit ich nachgelesen habe, dann sogar Sachen, die ggfls. gar nicht eintragungspflichtig wären, wenn das korrekt drinstünde... Und Gutachten und ABE für die Felgen nützen mir dann quasi auch nix.
Das ist ja auch eine Geldfrage und keine unerhebliche!

Welchen Grund könnte das überhaupt noch haben, dass das nicht vom alten Brief übernommen wurde?



--
PS:Meine Rechtschreibfehler sind nicht beabsichtigt und dienen dann der Belustigung der Allgemeinheit . Jeder, der einen findet, darf ihn behalten .

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 Geschrieben am 12.03.2022 um 17:52 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von chanda am 12.03.2022 um 17:55 Uhr ]

Soweit ich nachgelesen habe, steht das E wohl für Einzelgenehmigung / Einzelabnahme.
Steht bei mir nämlich auch.
Und gemäß meiner Recherche wäre das z.B. dann der Fall, wenn das Auto > 18 Monate stillgelegt war und dann wieder zugelassen wird. Dann ist wohl so eine "Gesamt- Einzelabnahme" erforderlich.
War bei Dir offenbar (auch) nicht der Fall.
Bei meinem gab es nur 1 Vorbesitzer und lückenlose Historie inkl. aktuellem Scheckheft.
Daher nehme ich auch nicht an, dass der stillgelegt war.
Die ABE inkl. dieser Nummer, die bei K stehen müsste, steht im alten Original-Brief ganz korrekt drin und auch am Auto auf dem Typenschild, wie ich auf Tipp aus dem Forum hier nachgeschaut habe...
Ich habe jedenfalls für Montag Mittag Termin bei der Zulassungsstelle gemacht und nehme alles an Unterlagen mit und bin gespannt, was die sagen.
Wenn die das nicht eintragen wollen, bei K, müssen die einen ggfls. Grund doch vermutlich irgendwie belegen können, oder nicht...?

Oder können die das einfach willkürlich so machen und fertig...?

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User seit 28.07.2017
 Geschrieben am 14.03.2022 um 21:00 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von chanda am 14.03.2022 um 21:05 Uhr ]

Also für alle, die es interessiert:

Ich war heute bei der Zulassungsstelle. Mit dem alten Original-Brief, in dem die Typen-Genehmigung korrekt mit Datum etc. vermerkt ist. Und sogar dem CoC Papier, was ich dank den echt vollständigen Unterlagen des Autos auch habe.
Und die Dame war auch echt nett. Hat alles angeguckt und war erstaunt. Sie meinte, dass sie die ganzen Daten eigentlich automatisch übermittelt bekommen, bei den Autos. Und dass dort eigentlich nicht alles einzeln eingetragen wird...
Sie meinte, evtl wegen des Alters des Autos...
Auf alle Fälle war sie sehr bemüht und nett, hat Schein neu erstellt und, allerdings auf meine Nachfrage, die Nummer auch im (neuen) Brief nachgetragen.
Und auch nichts berechnet.
Daraufhin direkt zum TÜV, da war auch eine nette Dame und die schaute alles an, Gutachten, Schein usw. Und meinte, mit meiner Reifenkombi muss ich das gar nicht explizit eintragen lassen Nur Gutachten halt immer mitführen.
Hat sie mir auch alles genau gezeigt und erklärt.
Die Reifenkombi (sind ja vorn und hinten unterschiedlich) dürfte demnach seinerzeit sehr bewusst gewählt gewesen sein und da hatte der Schraubi der Vorbesitzerin meines vorherigen R170 offenbar Ahnung von seinem Job.

Und ja, ohne diese Typ-Genehmigung (Feld K) wäre das in der Tat nur über Einzelabnahme gegangen.

Also nochmal ein dickes Dankeschön an motorburner
Dein Hinweis mit K und der Typen-,Genehmigung war offenbar genau der entscheidende Punkt
Wäre ich im Leben nicht drauf gekommen, auch mit Hilfe von Google nicht.
Und die anderen beiden TÜV Jungs haben mir das ja auch nicht erklärt....

Vielleicht lasse ich sie im Sommer trotzdem sicherheitshalber eintragen. Wird definitiv nicht annähernd so teuer wie eine Einzelabnahme.
Hätte mal noch auf der Zulassungsstelle fragen sollen, was das Eintragen dann kostet...

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   motorburner

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 Geschrieben am 14.03.2022 um 21:32 Uhr   
Ja welche Reifengrößen hast du denn nun auf den Felgen?
Du hast ja nur gesagt dass bei der Größe A01 steht und das würde heissen dass sie nach §19(3) abgenommern werden müssten.

Langsam bin ich verwirrt.

--
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