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Tipps und Technik R170 » » Thema: Kaufberatung (Tipps, Ratschläge, Meinungen) |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 79
User seit 28.07.2017
| Geschrieben am 15.03.2022 um 09:57 Uhr  
|
motorburner schrieb:
Langsam bin ich verwirrt.
Ja, das war ich auch aber die nette TÜV-Frau hat es mir genau gezeigt und erklärt.
Ich kenne mich mit sowas ja echt so gar nicht aus. Üblicherweise fummele ich an meinen Autos ja nicht rum. Vor Jahren mal für einen andere Felgen, aber ansonsten wird da an sich nix rumgebastelt.
Ich habe ja vorne 215 / 45 / R17 und hinten 235 / 40 / R17
Und bei der Reifengröße vorn (215) stand im Gutachten keinerlei Vermerk, aber bei der für hinten (235). Da stand u.a. A01.
Daher ging ich davon aus, da muss eben einmal draufgeguckt werden.
Soweit ich das verstehe, ist diese A01 - Sache ein häufige Sache und offenbar wird da einfach nur geguckt, dass das Auto ordnungsgemäß und nicht verändert ist.
So verstehe ich es jedenfalls.
Aber da stand für alle Größen eben u.a. auch Vermerk V17.
Und das wurde weiter hinten genauer beschrieben.
Also wie die TÜV-Dame erklärte, müsste man die 235er nur dann abnehmen / eintragen lassen, wenn man sie rundum hat. Oder eben zumindest vorne.
D.h. für die Hinterachse ist es so ok. Die in der Reifengrößen-Tabelle aufgeführten Größen beziehen sich wohl demnach auf rundum, bzw. vorne.
Welche Reifenkombis dann bei "hinten anders" genau zulässig sind, steht halt unter diesem Punkt V17.
Und die Auflagen beziehen sich offenbar immer auf die jeweilige Größe in der "Haupttabelle". Und da ausschlaggebend ist wohl eben vorne, bzw. wenn halt rundum gleiche Größe.
Sie hat es mir im Gutachten extra noch markiert und gesagt, muss ich halt mitführen.
Ich denke, ich werde die im Sommer aber wohl doch noch lieber eintragen lassen.
Dann bin ich auf der sicheren Seite ...
Wie gesagt, ich denke, wer auch immer diese Reifengrößen seinerzeit der Vorbesitzerin mal empfohlen hat, kannte sich offenbar gut aus, bzw. konnte zumindest Gutachten richtig lesen und interpretieren ...
Ich freue mich jedenfalls, dass es jetzt alles prima gelaufen ist.
Danke nochmal für den entscheidenden Hinweis! Nützt sicher auch vielleicht mal jemand anderem hier.
Allen, die bei K nix stehen haben rate ich jedenfalls, mal im alten Original-Schein zu schauen, ob es da drinsteht. Zumindest wenn man mal irgendwas am Auto ändern will...
Übrigens dass die Nummer auch auf dem Typenschild stehen müsste, merkte die TÜV-Dame auch noch an. Konnte ich ja auch bestätigen, dank Deinem Tipp
Vielleicht kommt mir ja doch noch dieses oder nächstes Jahr "in den Kopf" mir ein paar dunkle Felgen für ihn zu kaufen... Schwarz oder anthrazit oder so...
Allerdings wenn der von Allmachtsfantasien besessene, sich seine eigene Realität schaffende Egomane im Kreml nicht bald gestoppt wird, werden wohl die meisten von uns kein Geld mehr für solchen "SchnickSchnack" haben Zumal wenn wie z.B. ich nicht nur 5 Min. Arbeitsweg...
Zudem sind die Spritpreise und Energiepreise ja nur die Spitze des Eisbergs... Transport - und Produktionskosten wirken sich halt auf so ziemlich alles aus...
Aber sofern wir dann in diesem oder dem nächsten Sommer nicht ganz andere Sorgen haben
schaue ich vielleicht mal... | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 554
User seit 21.01.2019
| Geschrieben am 15.03.2022 um 20:20 Uhr  
| Jap, die Karosserieauflagen für die Reifengröße beziehen sich rein auf die Vorderachse und es reicht das mitführen der ABE.
Habe mal darauf geachtet, es scheint besonders bei älteren Fahrzeugen häufiger vor zu kommen, dass die ABE / oder eben EG-Typgenehmigungsnummer nicht in den Papieren steht.
Warum das aber so ist konnte ich noch nicht herausfinden.
Für Eintragungsfälle etc kann man ja immernoch auf das Typschild ,COC, oder die alten Papiere verweisen und auf den kleinen Dienstweg hoffen.
Dann jetzt mal viel Spaß mit dem neuen Gefährt.
--
230 K vor Mopf | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 79
User seit 28.07.2017
| Geschrieben am 15.03.2022 um 20:50 Uhr  
| Danke Dir 🙂
Dann habe ich das mit den Auflagen nur Vorderachse ja richtig verstanden.
Die zulässigen für Hinterachse stehen halt unter dem Vermerk.
Ja, das mit dem Alter als mögliche Ursache meinte die Dame auf der Zulassungsstelle auch...
Sie vermutete das allerdings auch nur, sie war halt durchaus irritiert und konnte nicht wirklich nachvollziehen, warum es fehlte.
Und interessanterweise fehlte es bei meinem vorherigen ja auch.
Was natürlich Zufall sein kann, kann ich leider auch nicht mehr nachgucken, ist ja verkauft. Sonst hätte ich längst nachgeschaut, im alten Brief, ob die da auch drinstand. Der war da ja auch noch dabei...
Aber da wäre ja such noch die Möglichkeit der Änderung da stand bei Merkmal zu K ein A....
Auf jeden Fall freue ich mich, dass jetzt alles richtig ist und keine teure Einzelabnahme und such keine zusätzlichen Kosten bei der Zulassungsstelle. | Antworten
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