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Klatsch und Tratsch » » Thema: removals@google |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5377
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.01.2022 um 12:32 Uhr  
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SLK-M schrieb:
Meine Lebenserfahrung ist das sich Anwällte per Massenabfertigung darauf "spezialisiert" haben und abkassieren mit vorgefertigten texten (logisch). Ist der Text rechtlich sauber formuliert lacht die doch jeder Richter aus.
Wäre das Ergebnis schon klar gäbe es keine Einzige negative Google-Bewertung mehr. Hier ist einfach ein Unternehmen am Start das meint alles negative löschen zu müssen. Einzelfall.
Du widersprichst Dir selbst.
Zuerst sagst Du „Massenabfertigung“ was für Menge spricht und dann sprichst Du von einem Einzelfall.
Solche Dinge kommen, wenn überhaupt, nur dann vor Gericht wenn beide Seiten dickköpfig sind. Im Regelfall endet das nach „RA-Duell“ mit einem Vergleich und fertig.
Und vor Gericht ist es nicht anders! Kaum ein Richter wird hier großes Interesse zeigen, es sei denn dass es ein gravierender Vorgang ist, wovon ich nicht ausgehe. Dann also wieder Aufforderung sich zu vergleichen.
Wie gesagt, deshalb würde ich es auf sich beruhen lassen, es sei denn es war wirklich heavy.
Aber der Threadersteller ist selber groß genug, kennt die genauen Details und kann selbst abwägen und entscheiden!
Gruß
Frank
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 16.01.2022 um 12:59 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 16.01.2022 um 13:00 Uhr ]
S - FP 230 schrieb:
Du widersprichst Dir selbst.
Ändere "Massenabfertigung" in "standardisierten Ablauf" - korrekt.
Was für einen Vergleich denn? Dazu müsste eine konkrete Forderung her bzw. müsste ein Wert (Schaden) im Raum stehen. Bis hier hin ist das alles heiße Luft zum Schutz der Außenwirkung.
Dennoch ist die Diskussion nicht der Mühe wert bevor keine Details kommen. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10865
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 16.01.2022 um 15:30 Uhr  
| Um es kurz zu machen - es ging um eine Couch aus dem Möbelhaus.
Die sollte in Geschäft A als Normalpreis 2800 Taler kosten. Da wir uns
nicht ganz schlüssig waren haben diverse Photos gemacht, auch von
der Auszeichnung, Modell, Hersteller etc.
Dann sind wir nach Geschäft B gefahren um dort noch einmal zu gucken.
Dort stand exakt (!) die gleiche Couch zum Preis von 4400 Taler...war sogar schon um 25% reduziert!
Genau das habe ich in der Bewertung aufgeführt mit den Hinweis "überteuert!"
Das ist weder "böse" beurteilt noch eine Unwahrheit, es ist eine objektive Beurteilung die wir anhand diverser Photos auch belegen könnten.
Und nur weil es den Inhaber von B nicht gefällt soll ich meine Bewertung ins positive ändern oder gar löschen und bekomme so eine Mail?
Was stimmt denn jetzt mit diesem Land nicht wenn ehrliche und belegbare Bewertungen angezweifelt werden? Wozu also dieser ganze Bewertungsmüll wenn ehrliche, negative Erfahrungen nicht erwünscht sind?
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Passat B8 TDI Bi-Turbo, 4Motion, Highline mit diversen Schnickschnack, Stage 1, 580Nm.
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 16.01.2022 um 17:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 16.01.2022 um 17:22 Uhr ]
Danke für die Info. DAS ist jetzt mal interessant. Jetzt verstehe ich auch das Schreiben. Hier will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber eine Erfahrung liegt hier nicht vor. Es sei denn du hast die Couch für 4400 Eur gekauft, was ich bezweifle.
Demnach könnte man schon auf die Idee kommen das du, ohne einen Kauf abgeschlossen zu haben, ein schlechtes Bild auf den Laden werfen willst. Hättest du das gekauft wäre es immer noch so eine Sache. Ich finde alles immer irgendwo billiger wenn ich suche. Das kann ich aber auch mit dem Verkäufer verhandeln und muss es nicht monieren, da es meine Entscheidung war.
Ich bin der letzte der klein bei gibt bei sowas, aber hier würde ich einsehen das ich keine Bewertung nach Erfahrung gebe sondern die Preise moniere.
Und: Vielleicht ist der Preis angemessen und beim anderen zu billig oder ein Abverkauf?
Ich würde das löschen, gerade da du keine negative Erfahrung gemacht oder einen Schaden hast. Das ist echt etwas tricky im Kontext (zumindest was ich immer so mitbekommen habe).
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5377
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.01.2022 um 17:53 Uhr  
| Bei Optik wäre ich sehr vorsichtig!
Vor über 30 Jahren haben wir Esszimmerstühle gekauft, Stückpreis um die DM 500.
Keine 2 Wochen später waren die „selben“ Stühle im selben Möbelhaus für DM 150 im Angebot.
Wutentbrannt dahin gefahren und reklamiert.
Der Verkäufer hat cool reagiert und die beiden Stühle nebeneinander gestellt und mich gefragt ob ich etwas sehe. Natürlich nicht!
Heben Sie mal beide an und siehe da ein deutlicher Gewichtsunterschied. Dann machte er mich auf den Unterschied der Schnitzarbeiten aufmerksam. Die einen sauber ausgeführt, die anderen wesentlich oberflächlicher und gröber.
Und dann die Sitzfläche. Die Einen mit Schaumstoff ausgeführt, die Anderen mit Federkern.
Wie gesagt optisch „fast“ gleich aussehend wenn man die Unterschiede nicht kannte.
Bist Du sicher dass es wirklich identische Möbel waren? Wenn ja, ok, aber jeder darf kalkulieren wir er will und der Kunde muss wissen was er bereit ist zu zahlen! Wenn man hinterher das billiger findet, einfach Pech gehabt.
Schau Dir doch manchen Idioten bei Ebay an der tlw. mehr als den offiziellen NP zahlt und das ohne Garantie!
Denke da lohnt sich es nicht in den Clinch zu gegen.
Gruß
Frank
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Beiträge: 16771
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 16.01.2022 um 19:06 Uhr  
| N'Abend,
so weit ich weiß gibt es in D keine Preisbindung mehr, sondern ein wirklich freie Markwirtschaft. Im Prinzip kann jeder zu einem Preis anbieten wie er möchte und keiner muss etwas kaufen.
Ich würde die Bewertung mindestens umschreiben, noch besser entfernen.
Statt "überteuert" war sie "dir zu teuer".
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10865
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 16.01.2022 um 23:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 16.01.2022 um 23:55 Uhr ]
SLK172 schrieb:
N'Abend,
so weit ich weiß gibt es in D keine Preisbindung mehr, sondern ein wirklich freie Markwirtschaft. Im Prinzip kann jeder zu einem Preis anbieten wie er möchte und keiner muss etwas kaufen.
Ich würde die Bewertung mindestens umschreiben, noch besser entfernen.
Statt "überteuert" war sie "dir zu teuer".
Gruß
Guido
Moin Guido,
klar gibt es keine Preisbindung. Aber stellen wir und einfach eine Live-Unterhaltung zwischen mehreren Personen vor.
Es gibt den einstimmigen Konsens das Laden B einfach nur scheißteuer ist und man so gut wie alles woanders günstiger bekommt. Nichts anderes würde in einer Bewertung stehen!
Also muss man in diesem Fall die Drei einmal gerade werden lassen und sollte in der Bewertung so tun als ob alles Bestens sei?
Ich habe natürlich keinen Bock darauf mich aufgrund so einer Lapalie auf Streß einzulassen und werde die Bewertung ändern. Ein wirklich gutes Gewissen bringt mir das aber nicht.
----
Warum muß ich ein Produkt erst käuflich erwerben um es zu bewerten? Ich kann einen PKW nach einer Probefahrt bewerten, eine Soundbar nach Klangprobe, eine Couch nach einer Sitzprobe, einen Preis nach Angebot und Fakten.
Und ja - es war exakt der gleiche Artikel! Bezug, Taschenfederkern, Maße etc. - selbst der Folder vom Hersteller zu dieser Couch war in beiden Geschäften der Gleiche, den hatten wir in Geschäft A abfotografiert und mit B verglichen.
Mein persönliches Fazit: Ich werde über Google gar nichts mehr bewerten solange ich nicht zufrieden war, egal was. Folglich gehen bei mir nur noch tolle Bewertungen raus - und die gibt es ja hier und da! DAS wiederum zerstört das komplette Bewertungssystem da es dann unehrlich erscheint. Vermehrt wird dann bei B gekauft weil er so tolle Bewertungen hat - und am Ende wird man schön abgezockt. So soll es sein...
Edit: Fehlt noch die Anekdote - wir haben am Ende in Geschäft C gekauft!
--
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Beiträge: 384
User seit 24.12.2015
| Geschrieben am 17.01.2022 um 08:23 Uhr  
| @Olaf_M
Nachdem ich jetzt am Ende des Threads angekommen bin, erschließt sich mir nicht im Entferntesten, warum Du hierzu überhaupt eine Bewertung abgegeben hast?
Moralisch gesehen hattest Du dazu nach meiner Ansicht gar kein Recht.
Folglich müsstest Du z.B. auch EDEKA negativ bewerten, da dort die Großpackung HARIBO Goldbären deutlich teurer ist als bei ALDI.
Aufgrund der gesamten und allseits bekannten Bewertungproblematik, gibt es von mir schon seit einiger Zeit keine Bewertungen mehr.
Gruß TTPlayer
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 17.01.2022 um 18:30 Uhr  
| Oh oh...
Eine solche Bewertung unter diesen Umständen (nicht mal gekauft) schreit geradezu nach einem netten Brief der Anwälte.
Ich würde die sofort entfernen, ansonsten sehe ich dunkle Wolken am Horizont.
Nur meine unmassgebliche Meinung.
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 17.01.2022 um 19:40 Uhr  
| Sorry, aber bei den Umständen verstehe ich es nicht dass Du eine Bewertung überhaupt abgegeben hast!
Das wäre in etwa so wenn Du den Sektpreis für Produkt xy bei Feinkost Käfer mit Rewe vergleichst und dann Käfer wegen des Preises angreifst.
An vielen Stellen gibt es preisliche Unterschiede und man ist ja frei in seiner Entscheidung wo man kauft!
Auch in meiner Branche Versicherungen sind heftige Preisunterschiede, 50% bis 250% und mehr, häufig anzutreffen! Aber jeder Anbieter kalkuliert für sich und es obliegt dem Kunden zu entscheiden bei wem er kauft.
Teilweise sind Unterschiede, im 3-stelligen Bereich zwar nicht, durchaus nachvollziehbar. Es gibt Unterschiede beim Service, es gibt Zusatzleistungen oder was bei Billiganbietern häufiger der Fall ist eine schlechtere Schadenregulierung.
Lösche einfach und gehst dem Ärger aus dem Weg.
Gruß
Frank
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