| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R172
Tipps und Technik R172 » » Thema: Rückrufaktion November 2021 Softwareupdate Diesel |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 ) |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 30
User seit 12.04.2016
| Geschrieben am 11.12.2021 um 11:29 Uhr  
| Hallo,
ich habe das Schreiben auch erhalten. Fzg: OM651 / EU5 / 2015
Ich finde, hier wird die Situation sehr gut beschrieben:
https://www.ra-goldenstein.de/neuigkeiten/freiwillige-kundendienstmassnahme-bei-mercedes-benz-achtung-falle/
Zitate/Kurzfassung:
1) Der Konzern selbst führt Reparaturen nach einem Software-Update nämlich nur dann kostenfrei durch, wenn der Besitzer den Zusammenhang zwischen Schaden und Update direkt beweisen kann. Das ist in der Praxis jedoch kaum machbar.
2) Indem Daimler nun Autos updated, die noch nicht zurückgerufen wurden, versucht der Konzern den eigenen Imageschaden in Grenzen zu halten und offiziellen Rückrufen durch das KBA zuvorzukommen.
3) Wer von Daimler über die Durchführung einer “freiwilligen Kundendienstmaßnahme” informiert wurde, sollte das Schreiben daher ignorieren. Erst wenn das Kraftfahrt-Bundesamt einen offiziellen Rückruf des eigenen Fahrzeugs veranlasst hat, sind Autobesitzer dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug einem Software-Update unterziehen zu lassen. Aufgrund der amtlichen Feststellung einer eingebauten Abschalteinrichtung haben Autobesitzer dann jedoch die Möglichkeit, Schadensersatz für ihren Fahrzeugkauf durchzusetzen.
Um nochmal in Erinnerung zu rufen, ein weiteres Zitat:
"Bei uns wird nicht betrogen, bei uns wurden keine Abgaswerte manipuliert."(Dieter Zetsche, ehem. Aufsichtsratsvorsitzender Daimler)
--
--------------------
Markus
SLK 250 CDI | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Nachtfalke_ Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: frisch geschlüpft
Beiträge: 1
User seit 21.05.2019
| Geschrieben am 14.12.2021 um 10:06 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von FlyTuk am 14.12.2021 um 11:21 Uhr ]
Hi zusammen,
ich habe auch das Schreiben mit dem Aktionscode 5497520 erhalten. Ich stelle mir gerade die Frage, ob dies dann auch einen Schadenersatz ermöglicht? - Habt ihr da Infos zu / Erfahrungen?
Auch wenn im Beitrag zuvor im Punkt 3 die Info möglicherweise steht, wäre ich für eine persönliche Info/ Erfahrung dankbar. (aktuell explodieren ja die Kanzleien mit diesem Thema und wenn ich bei dem ein oder anderen meine Daten eingebe (Bj 10/2013 SLK 250 CDI) bekomme ich Rechnungswerte von ~24.000 Ersatz mit Rücknahme bzw. 3500,-Schadensersatz... Vertrauensvolle Seiten habe ich da bisher nicht gefunden.
LG & schöne, gesunde Festtage
Ralf | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an FlyTuk Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 30
User seit 12.04.2016
| Geschrieben am 17.05.2023 um 12:59 Uhr  
| Heute, ca. 1,5 Jahre später habe ich erneut ein Schreiben vom KBA erhalten. Größtenteils sind die Textbausteine identisch zu dem ersten Schreiben aus 11/21
Fazit: Freiwillige Kundenmaßnahme = Risiko bei (indirekte) Schäden liegt beim Kunden, außer er kann es nachweisen (Chance=0) --> Ich werde auch weiterhin kein Software Update aufspielen lassen. (vgl. Probleme bei VW mit AGR Ventil durch Erhöhung der AGR Rate)
Hat sonst noch jemand eine "Erinnerung" vom KBA erhalten oder wurde bei euch das Update aufgespielt?
--
--------------------
Markus
SLK 250 CDI | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Nachtfalke_ Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 70
User seit 22.01.2012
| Geschrieben am 17.05.2023 um 18:17 Uhr  
| Auch ich habe das Schreiben vom KBA nochmal bekommen und werde weiter abwarten...
Wenige Tage vorher hatte ich nach Jahren nochmal meine VIN bei Mercedes online eingegeben um zu checken ob es irgend welche Rückrufaktionen gibt.
Dabei wurde mir nur das ausstehende freiwillige Update angezeigt.
Meine Vermutung war, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen meiner Abfrage und dem Schreiben gibt.
Gruß Samui | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an samui Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 385
User seit 24.12.2015
| Geschrieben am 18.06.2023 um 12:46 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TTPlayer am 18.06.2023 um 13:24 Uhr ]
samui schrieb:
Auch ich habe das Schreiben vom KBA nochmal bekommen und werde weiter abwarten...
Wenige Tage vorher hatte ich nach Jahren nochmal meine VIN bei Mercedes online eingegeben um zu checken ob es irgend welche Rückrufaktionen gibt.
Dabei wurde mir nur das ausstehende freiwillige Update angezeigt.
Meine Vermutung war, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen meiner Abfrage und dem Schreiben gibt.
Das denke ich jetzt nicht. Eher vermute ich einen Zusammenhang mit dem Urteil des EuGH vom März diesen Jahres, wonach es für Betroffene (Kläger) leichter sein soll Schadensersatz vom Fahrzeughersteller zu einzufordern.
O.g. Rückrauf war mir ebenfalls im Mai zum zweiten Mal zugegangen.
Wegen der Abgasproblematik im Hinblick auf den SLK hatte ich vor Jahren eine mit dem Dieselskandal befassten Anwaltskanzlei bzgl. Vertretung angefragt. Diese wurde damals abgelehnt, da der SLK gar nicht betroffen sei.
Diese Woche erhielt ich unaufgefordert Post dieser Kanzlei, mit dem Angebot mich nun doch zu vertreten. Hier ein Textauszug
Nach erneuter Auswertung Ihrer bisherigen Angaben und der seitdem ergangenen klägerfreundlichen Rechtsprechung dürfen wir Ihnen mitteilen, dass sich die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall deutlich verbessert haben: So fielen Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz bei jüngeren Messungen wegen signifikanter Überschreitungen der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte auf. Auch in Ihrem Fahrzeug ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Jedenfalls gibt es nunmehr konkrete Anhaltspunkte, die ein solche Vermutung rechtfertigen und einen Anspruch auf Schadensersatz stützen.
Hmm, die Sache scheint tatsächlich auch 8 Jahre nach Fahrzeugkauf noch nicht durch zu sein -).
Update habe ich auch noch nicht aufspielen lassen. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an TTPlayer Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 175
User seit 12.11.2017
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 279
User seit 09.11.2016
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 385
User seit 24.12.2015
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 279
User seit 09.11.2016
| | |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :985 Mitglieder: 0 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|