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Tipps und Technik R172 » » Thema: Rückrufaktion November 2021 Softwareupdate Diesel
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   mb_michael

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 Geschrieben am 07.12.2021 um 18:08 Uhr   
Hallo chris_slk,

dass ich das im Internet finde ist mir klar, aber TVJunky hatte das so geschrieben, als ob es im Schreiben von Mercedes steht.

Der technische Hintergrund ist mir schon klar, ich habe ja auch nicht vor, dass Update einzuspielen.

Der Abbau der Ansaugbrücke scheint ja beim OEM651 keine einfache Arbeit zu sein. Das einsprühen von Reinigern um die Verkokung zu lösen ist auch nicht unbedingt das Beste für die verbauten Materialien, wenn Kunststoffe in der Nähe sind.

Grüße
Michael


--
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 Geschrieben am 07.12.2021 um 18:30 Uhr   


mb_michael schrieb:
Das einsprühen von Reinigern um die Verkokung zu lösen ist auch nicht unbedingt das Beste für die verbauten Materialien, wenn Kunststoffe in der Nähe sind.


Eine rein chemische Reinigung der betroffenen Bauteile bringt i.d.R. nichts, da muss auf jeden Fall auch mechanisch gereinigt werden, ggf. mit chemischer Unterstützung. Unnötig zu erwähnen, dass das eine ziemlich schmutzige Angelegenheit ist.
Auch ist eine ausschließliche Reinigung des Ansaugbereichs ohne Reinigung der Einlassventile mMn ziemlich nutzlos bzw. sinnfrei.

Wie ich bereits bereits geschrieben hatte, würde ich jedem generell empfehlen, den Ansaugbereich inkl. der Einlassventile mechanisch per Walnussschalengranulat-Strahlung reinigen zu lassen, das ist die effektivste, sauberste und einfachste Methode die dazu auch noch schonend für's Material ist.
Leider funktioniert das allerdings nur bei trockenen Verkokungen.
Bei ölig-feuchten Anhaftungen würde das Granulat dort nicht den gewünschten Effekt erzielen bzw. schlimmstenfalls verklumpen. Diese Ausgangslage sollte aber nur dann vorhanden sein, wenn der Motor selten bis gar nicht auf seine Betriebstemperatur kommt oder übermäßig viel Öl in den Ansaugtrakt kommt (defekter Turbolader, z.B.). Vor einer Walnussschalengranulat-Strahlung daher am besten den Motor einige Male richtig auf Temperatur bringen.

--
Gruß
chris_slk

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   erron-3

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 Geschrieben am 08.12.2021 um 02:30 Uhr   


Philipp82 schrieb:
Bei uns ist das Schreiben auch vergangene Woche eingetroffen.
Da es sich um ein freiwilliges Update handelt und somit auch bei nicht erfolgtem Update die Betriebserlaubnis nicht erlischt werden wir das Update nicht durchführen lassen.
Der Wagen fährt bis heute ohne Auffälligkeiten in irgendeiner Art und Weise, somit sehe ich keinen Grund das Update in Anspruch zu nehmen.
es fällt bei mir unter "never change a running system"

--
Gruß Philipp

_______________

Lieber Philipp, liebe alle,
dem ist uneingeschränkt zuzustimmen. Zwei DB-Meister rieten mir: Wenn Dein Auto gut läuft, Finger weg von jeglichen Updates für Diesel! Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Maßnahme nur für OM 651 unter 250.000 km Laufleistung gilt - und als ordentliche Dieselfahrer haben wir doch alle mindestens 250.000 km auf dem Tacho, oder?


Nebenbei: für alle Diesel-SLK ist zu erinnern, dass Daimler oder jetzt Mercedes-Benz auf Antrag Hardware-Nachrüstungen bezuschusst. das Problem ist nur, dass der Hersteller zugelassener Euro-6 Kits, Twintech aus Königswinter 2020 in Insolvenz gegangen ist.

--
Der Weg ist das Ziel...(Mahatma Ghandi)

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   TTPlayer

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 Geschrieben am 08.12.2021 um 07:26 Uhr   


mb_michael schrieb:
Hallo chris_slk,

dass ich das im Internet finde ist mir klar, aber TVJunky hatte das so geschrieben, als ob es im Schreiben von Mercedes steht.

Der technische Hintergrund ist mir schon klar, ich habe ja auch nicht vor, dass Update einzuspielen.
Grüße
Michael




Hallo Michael,

irgendwie habe ich das Gefühl, Du widersprichtst Dir selbst -).
Wenn Dir der technische Hintergrund klar ist, dann solltest Du wissen, dass mit
AGR die AbGasRückführung
gemeint ist.
Wenn Du wie Du schreibst von der Sache betroffen bist, lies Dir einfach nocheinmal Seite 2 Deines Schreibens (das von Mercedes, nicht vom KBA) und dort insbesondere die Absätze 2 und 3 durch.

Ansonsten hat ChrisSLK genau diesen Text ja schon in einem der vorigen Beiträge reinkopiert. Der entstammt nämlich dem Originalschreiben.

Und TVJunky hat das zwar in Kurzform aber doch korrekt ausgedrückt.

Gruß TTPlayer

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   mb_michael

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 Geschrieben am 08.12.2021 um 21:18 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von mb_michael am 08.12.2021 um 21:19 Uhr ]



TTPlayer schrieb:


mb_michael schrieb:
Hallo chris_slk,

dass ich das im Internet finde ist mir klar, aber TVJunky hatte das so geschrieben, als ob es im Schreiben von Mercedes steht.

Der technische Hintergrund ist mir schon klar, ich habe ja auch nicht vor, dass Update einzuspielen.
Grüße
Michael




Hallo Michael,

irgendwie habe ich das Gefühl, Du widersprichtst Dir selbst -).
Wenn Dir der technische Hintergrund klar ist, dann solltest Du wissen, dass mit
AGR die AbGasRückführung
gemeint ist.
Wenn Du wie Du schreibst von der Sache betroffen bist, lies Dir einfach nocheinmal Seite 2 Deines Schreibens (das von Mercedes, nicht vom KBA) und dort insbesondere die Absätze 2 und 3 durch.

Ansonsten hat ChrisSLK genau diesen Text ja schon in einem der vorigen Beiträge reinkopiert. Der entstammt nämlich dem Originalschreiben.

Und TVJunky hat das zwar in Kurzform aber doch korrekt ausgedrückt.

Gruß TTPlayer



Hallo TTPlayer,

also mein Schreiben von Mercedes (Aktionscode 54 975 20) sagt nichts von Kostenübernahme bei Reparaturen durch Schäden der Umrüstung wie von chris_slk als Kopie (54 961 35) eingefügt.

Deswegen war ich ja am Nachfragen, ob es zwei unterschiedliche Rückrufe, abhängig vom Baujahr gibt. Mein Diesel dürfte ja ein recht früher sein.

Vielleicht reden wir ja von unterschiedlichen Maßnahmen.

Grüße
Michael


--
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   TTPlayer

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 Geschrieben am 09.12.2021 um 08:11 Uhr   
So wie es aussieht, scheint Daimler da zumindest zweigleisig zu fahren.
Jetzt könnte man anhand der Formulierung und der Tatsache dass in einem Schreiben die Möglichkeit auftretender Folgeschäden zumindest "eingeräumt" wird, von unterschiedlichem "Schadenspotential" des Software-Updates für den Motor schließen.

Woran könnte das liegen? Am (fehlenden) DPF?

Ansonsten sollte doch OM651 gleich OM651 sein, zumindest was die Euro 5er betrifft.

--
-Drehmoment ist nur zu ersetzen durch noch mehr Drehmoment-
SLK 250 CDI

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 Geschrieben am 09.12.2021 um 12:13 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 09.12.2021 um 12:13 Uhr ]

Wie auf der verlinkten Daimler-Webseite zu erkennen gibt es wohl mehrere Rückrufe aus unterschiedlichen Zeiträumen und Veranlassungen. Entsprechend variieren auch die "Aktionscodes" (= Verrechnungsnummern mit denen die Servicepartner die Kosten an Daimler verrechnen können) und Anschreiben.
Eine weitere Variante, ein Pflicht-Update (Aktionscode: 54 975 0), ist z.B. unter https://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=784200 zu finden, Wortlaut:


Absender: Mercedes-Benz AG | 10878 Berlin
Datum: August 2020

Rückrufaktion - Software-Update für Ihren Dieselmotor
Verrechnungsnummer/Aktionscode: 54 975 07


Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts werden wir im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs die Software des Motorsteuergerätes von mehreren Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 aktualisieren. Dieses Software-Update für Ihr Fahrzeug liegt nun vor und kann aufgespielt werden. Der offizielle Bescheid zu diesem Rückruf sieht vor, dass Daimler damit spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung verändert, die das Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig einstuft.

Selbstverständlich führen wir die notwendigen Arbeiten im Rahmen des Rückrufes für Sie kostenlos durch. Ihr Servicepartner wird die Durchführung des Rückrufes mittels einer Bescheinigung bestätigen. Die Software-Aktualisierung führt nicht zu einer Änderung der Euro 5-Abgas-Einstufung Ihres Fahrzeuges.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Änderung bei der anstehenden Maßnahme informieren - und uns erneut für die entstehenden Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.

Die Komplexität der Motorsteuerung ist aus technischer Sicht sehr hoch. Änderungen an der Software können sich auf eine Vielzahl von Parametern auswirken. Dazu gehören beispielsweise Kraftstoffverbrauch, CO2-Ausstoß oder Stickoxid-Emissionen. Zudem hat die Kundenzufriedenheit für Mercedes-Benz oberste Priorität, sodass auch weiterhin der Motor- und Bauteileschutz gewährleistet sein muss.

Vor diesem Hintergrund haben unsere Ingenieure das Update für Ihr Fahrzeug mit großer Sorgfalt entwickelt. Durch das Aufspielen werden die beanstandeten Kalibrierungen verändert.

Das Update geht aber darüber hinaus: Unter anderem durch Erkenntnisse aus der Entwicklung unserer neuen Dieselmotorenfamilie sowie Erfahrungen aus dem Kundenbetrieb sind wir mittlerweile in der Lage, die Motorsteuerung besser auf das Fahrzeug und das Fahrverhalten unserer Kunden auszurichten. Mit der neuen Software werden so die Stickoxid-Emissionen im Fährbetrieb auf der Straße im Durchschnitt weiter gesenkt.

Darüber hinaus gewährleisten wir, dass das Software-Update keinen relevanten Einfluss auf die zertifizierten Werte zum Kraftstoffverbrauch und zu CO2-Emissionen und auch nicht auf die Motorleistung, das Drehmoment, die Geräuschemissionen und die Dauerhaltbarkeit der Fahrzeuge hat. Dazu haben wir umfangreiche Erprobungen durchgeführt und konnten dabei keine relevanten Abweichungen feststellen. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Funktion ist natürlich, dass die empfohlenen und vorgesehenen regelmäßigen Wartungen durchgeführt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat uns auf dieser Basis die erforderliche Genehmigung für das Software-Update Ihres Fahrzeugs erteilt.

Für den Fall, dass es in Folge des Software-Updates wider Erwarten zu einem Schaden an einem Bauteil der Abgasrückführung kommt, wenden Sie sich bitte an einen autorisierten Mercedes-Benz Servicebetrieb. Sollte der Schaden durch das Software-Update verursacht worden sein, wird dieser Ihr Fahrzeug selbstverständlich kostenlos reparieren.

Diese kostenlose Reparatur bieten wir Ihnen über die bestehenden Gewährleistungen, Garantien und vertraglichen Rechte hinaus in den 24 Monaten nach Durchführung des Software-Updates an. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die kostenfreie Reparatur dann nicht möglich ist, wenn das Fahrzeug unsachgemäß behandelt worden ist oder einem anderen Einfluss ausgesetzt war, der außergewöhnlich war oder typischerweise zu Schäden führt (z.B. Teilnahme an Rennen, Überbelastung des Fahrzeugs, natürlicher Verschleiß) und nicht ausgeschlossen ist, dass dieser Einfluss Ursache des Schadens ist.

Bitte beachten Sie, dass der Halter eines von einem verpflichtenden Rückruf betroffenen Fahrzeuges kurzfristig seinen nächstgelegenen Servicepartner kontaktieren sollte, um einen Termin für die Überprüfung seines Fahrzeuges zu vereinbaren. Wir bitten Sie daher, möglichst bald auf Ihren Servicepartner zuzugehen. Für den Fall der Nichtteilnahme kann eine behördliche Stilllegung des Fahrzeuges nach § 5 FZV erfolgen.

Wir entschuldigen uns noch einmal für diesen zusätzlichen Werkstattaufenthalt, danken Ihnen für Ihre Geduld und hoffen auf Ihr Verständnis. Ihr Mercedes-Benz Servicepartner ist auf diesen Rückruf vorbereitet und beantwortet Ihnen gerne Ihre Rückfragen.

Ihre Anschrift haben wir für diese Maßnahme gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten. Beigefügt finden Sie Hinweise zum Datenschutz.


@mb_michael
Vielleicht stellst du einfach mal den Wortlaut des Schreibens hier rein, denn zum Aktionscode 54 975 20 lässt sich im "großen weitem Internet" bislang nichts finden.

--
Gruß
chris_slk

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   dimsi1965

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 Geschrieben am 09.12.2021 um 18:10 Uhr   


chris_slk schrieb:

Für den Fall, dass es in Folge des Software-Updates wider Erwarten zu einem Schaden an einem Bauteil der Abgasrückführung kommt, wenden Sie sich bitte an einen autorisierten Mercedes-Benz Servicebetrieb. Sollte der Schaden durch das Software-Update verursacht worden sein, wird dieser Ihr Fahrzeug selbstverständlich kostenlos reparieren.

Diese kostenlose Reparatur bieten wir Ihnen über die bestehenden Gewährleistungen, Garantien und vertraglichen Rechte hinaus in den 24 Monaten nach Durchführung des Software-Updates an. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die kostenfreie Reparatur dann nicht möglich ist, wenn das Fahrzeug unsachgemäß behandelt worden ist oder einem anderen Einfluss ausgesetzt war, der außergewöhnlich war oder typischerweise zu Schäden führt (z.B. Teilnahme an Rennen, Überbelastung des Fahrzeugs, natürlicher Verschleiß) und nicht ausgeschlossen ist, dass dieser Einfluss Ursache des Schadens ist.

Gruß
chris_slk


Moin,

auch ich habe ein Schreiben bekommen - mit besagtem Aktionscode 54 975 20.

Danach handelt es sich um eine freiwillige Kundendienstmaßnahme und nicht um einen verpflichtenden Rückruf.
Es steht jedoch auch in diesem Schreiben auf der Rückseite genau der oben zitierte Satz, was die Abgasrückführung angeht.

--
Liebe Grüße
Sylvia
---
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 Geschrieben am 09.12.2021 um 20:21 Uhr   
Ich fürchte, wenn man das Update nicht machenlässt, das bei der nächsten Inspektion das automatisch aufgespielt wird sobald das Steuergerät mit Mercedes verbunden wird.

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   Slappyjoe

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User seit 25.09.2014
 Geschrieben am 09.12.2021 um 22:44 Uhr   
Ihr lasst Euch durch das Wort "freiwillig" von Daimler blenden.

Freiwillig bedeutet in diesem Zusammenhang " MB macht das freiwillig" und ihr habt keine Kosten.

Schlußendlich werdet ihr hier aber nicht gefragt.

Wenn Ihr zum Service müsst / geht und der Freundliche das in seiner göttlichen Gnade gleich mal aufspielt ohne Euch zu fragen, habt Ihr den Mist an der Backe und bekommt ihn nicht mehr los.

Solltet Ihr daraufhinweisen, das ihr das nicht haben wollt, kommt nach einer bestimmten Zeit irgendwann ein 2tes und dann ein 3tes Schreiben.

Die kriegen Euch! Früher oder später.

Und Ja! Die schreiben da auch rotz frech rein, das es ein verpflichtender Rückruf war....

Diese Formulierung steht aber erst im letzten Schreiben drin (so war das in meinem Fall). In den anderen Schreiben davor ist es eine "freiwillige" Maßnahme gewesen....

Als das KBA keine Vollzugsmeldung von MB bekommen hat da ich von meiner "freiwilligen nicht Inanspruchnahme" gebrauch machte, bekam ich noch 2 weitere Schreiben. Darin wurde dann schon etwas frecher formuliert (Wir möchten Sie an die Durchführung der Rückrufaktion erinnern....)

Auch hier habe ich nicht reagiert, da es ja "freiwillig" ist...(Dachte ich jedenfalls).
Und das letzte Schreiben ist dann die Verpflichtung mit androhung der Stillegung gewesen...
Die machen die Betroffenen einfach zu Schuldigen. Dann stehen ihnen alle Rechtsmittel offen.

Der Aktionscode welcher zu dieser freiwillig verpflichtenden Maßnahme angegeben wurde war 54 975 07
Scheinbar gibt es hier verschiedene Verrechnungscodes bei MB. Ob das auch unterschiedliche Maßnahmen sind kann ich nicht sagen. Ich zweifle dies aber speziell beim OM651 sehr stark an.

Und die Sache mit dem Strahlen beim OM651 könnt ihr gleich mal vergessen.
In den seltensten Fällen ist der AGR Trackt trocken. Unter der sehr dünnen trockenen Rußschicht befindet sich immer matschiger Dreck. Das kommt von der Regeneration und dem zusätzlich eingespritzten Diesel der nicht zu 100% verbrennt und zum anderen auch vom Turbo der beim Diesel nie ganz trocken läuft und schon gleich 2x nicht wenn da so um die 100.000 Km Fahrleistung drauf sind.

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