MBSLK.de - The SLK Community
TÜV- und AU-Änderungen seit April 2006
(geschrieben von Toni Wählen am 03.04.2006)


Neuregelung der Kfz-Hauptuntersuchung (HU)
und Abgasuntersuchung (AU) „TÜV“
41. Änderungsverordnung des Straßenverkehrsrechts

Entgegen vielfach verbreiteter Falschmeldungen und Halbwahrheiten hier der Sachstand zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.

1. Hauptuntersuchung (HU) bei Autos Bei Kraftfahrzeugen, die ab 01.04.2006 erstmals zugelassen werden, müssen bei der ersten HU ab 2009 die elektronischen Systeme wie z.B. ESP, ABS und Airbags durch die Prüforganisationen TÜV, DEKRA, GTÜ, etc. mitgeprüft werden. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die HU und die AU zusammen gefasst, d.h. die AU wird Bestandteil der HU und es wird dann nur noch eine Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen geben.

2. Abgasuntersuchung (AU) für Krafträder (AUK) Ab dem 01.04.2006 werden bei Krafträdern mit mindestens 50 Kubikzentimeter Hubraum, einer Höchstgeschwindigkeit oberhalb 45 km/h einschließlich Leichtkrafträder, Trikes und Quads die nach dem 01.01.1989 erstmals zugelassen wurden, auch die Abgaswerte überprüft. Es gibt allerdings keine eigene Prüfplakette. Außerdem ist eine„subjektive Geräuschprüfung“ vorgeschrieben. Bestehen nach der subjektiven Geräuschbeurteilung im Rahmen einer Fahrprobe Zweifel an der Vorschriftsmäßigkeit (weil bsplw. eigenhändig die Auspuffanlage verändert wurde und der Auspuff zu laut ist), wird als Ergänzungsmessung eine Standgeräuschmessung durchgeführt.

3. Gasanlagenprüfung (GAP) für gasbetriebene Fahrzeuge Gasantriebsfahrzeuge müssen ab 01.04.2006 einer Dichtigkeitsüberprüfung (Gasanlagenprüfung, GAP) unterzogen werden, bevor sie zur HU zugelassen werden. Diese darf nur von besonders geschulten Sachverständigen durchgeführt werden.

Quelle: ADAC, TÜV Hessen

Hinweis:

Verwarnungs- und Bußgeld bei Überschreitung der Vorführfrist
Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein Verwarnungsgeld seitens des Gesetzgebers:
• Zwei bis vier Monate: € 15,-
• Vier bis acht Monate: € 25,-
• Mehr als 8 Monate: € 40,-sowie 2 Punkte in Flensburg

Bei einer Überschreitung des AU Termins droht ein Verwarnungsgeld von:
• Zwei bis acht Monate: € 15,-
• Mehr als acht Monate: € 40,-sowie 1 Punkt in Flensburg







[ Artikel drucken | Seite schliessen ]