.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Ausfahrten und Treffen

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Ausfahrten und Treffen 
Ausfahrten und Treffen » » Thema: Die Gesetzeslage: Kolonnenfahrten und Juxrallyes
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Torsten

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 6888
User seit 20.06.1999
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 17.09.2003 um 10:12 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
Da steht nirgends, dass eine Veranstaltung kommerziell oder gewerblich sein muss, damit diese Regeln gelten.

Die Auslegungssache ist, ab wann man von einer "übermäßigen Belastung des Straßenverkehrs" reden kann.

Bei einem EVENT oder einer Ausfahrt mit 20 Autos trifft dies mit Sicherheit zu.

Natürlich stehen diese Vorschriften im Verhältnis zu Risko, Aufwand oder Machbarkeit. Bisher gab es meines Wissens noch nie Probleme mit der Polizei. Außerdem: Könnt ihr euch vorstellen wie viele Ordnungsämter wir kontaktieren müssten für die Deutschlandrundfahrt? Ich denke, wir sollten uns alle nur bewusst sein, dass wir uns in einer gesetzlichen Grauzone bewegen und irgendwann mal mit einem derartigen Problem rechnen müssen. Bei Großveranstaltungen wie ein EVENT sollte man dieses Thema auf jeden Fall mit den Behörden diskutieren.


Viele Grüße

Torsten

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Torsten    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Marcus

Schreiberlevel:
Forenprofessor
Forenprofessor
Beiträge: 2931
User seit 20.08.1999
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 17.09.2003 um 10:17 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Marcus am 17.09.2003 um 10:18 Uhr ]

[Bezug: 1. Posting]
Mein lieber Torsten,

meiner Meinung nach legst Du das alles falsch aus.

Nur mal ein Beispiel: Der Einheitsführer beim Deutschen Roten Kreuz kann bei einer Kolonnenfahrt eine Route vorschreiben. Ich dagegen kann bei einer SLK-Tour aber keinem eine Route (oder sonstwas) vorschreiben. Wenn jemand meint er müßte irgendwo abbiegen oder 2x um den Kreisverkehr fahren - so ist das seine Sache. Beim DRK gäbe es hingegen vom Chef eins auf die Mütze. Die Kolonnenfahrt beim DRK (oder auch Bundeswehr) wird auch in der Tat angemeldet. Die Fahrzeuge fahren beflaggt. Weiterhin gibt's Sonderrechte, d.h. ggf. über Rot fahren und keine Autos dazwischen lassen. Wir SLKler fahren nicht über rot und lassen Autos dazwischen.

Erst wenn bei unseren Touren mehr als 29 SLKs hintereinander fahren - dann wird's anmeldepflichtig. Aber unsere Kolonnen sind i.d.R. nicht größer als 18 SLKs pro Kolonne. Bei mehr als 15 macht's eh keinen Spaß mehr.

Ein Fachmann unserer Kreisverwaltung sagte mir vor ein paar Jahren auf meine Anfrage zu §29 StVO hin: Wenn wir andere Autos dazwischen lassen geht das in Ordnung. Wir sollen den Kreis am besten erst gar nicht fragen.

Hier sind doch auch Polizisten im Forum. Was sagen die zu diesem Thread? Wie oft habt ihr eine Kolonne diesbezüglich schon ausgebremst und die Fahrer verhaftet?

Gruß
Marcus

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Marcus    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   PeterG

Schreiberlevel:
Diplomforenuser
Diplomforenuser
Beiträge: 1455
User seit 01.06.2002
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 17.09.2003 um 10:20 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
Hi,
die rechtliche Situation ist noch nicht abschließend geklärt; ich bin noch dran ...
Die hiesige Verwaltungsbehörde war auf Anhieb auch überfragt ...
Ergänzend: Wirklich private Fahrten sind wohl kein Problem; die geschilderte Rechtslage bezieht sich auf Veranstaltungen. Das setzt ein gewisses Maß an Organisation etc. voraus; bei den Community-Veranstaltungen dürfte das aber in der Regel wohl gegeben sein, wenn man sich den Aufwand mal anschaut ...
Zweiter Knackpunkt dürfte die Frage sein, ob es sich bei Kolonnen um einen geschlossenen Verband handelt. Nach der Definition in § 27 StVO ist das in der Regel nicht der Fall; das bedarf nämlich u. a. vorgeschriebener Abstände, vor allem aber einheitlicher Kennzeichnung; dann könnten Sonderrechte in Anspruch genommen werden, deshalb auch die Genehmigungspflicht. Baugleichheit der Fahrzeuge reicht nicht aus, auch nicht gemeinsames Abblendlicht oder so. Startnummern, Wimpel etc. wären ausreichend; dergl. haben wir ja aber in der Regel nicht.
Dritter Punkt ist die leider nicht vorhandene Definitin "motorsportliche Veranstaltung"; das taucht in der Vwv auf mit der Zahl von 30 Fahrzeugen. Mal abgesehen von der Trophy paßt das auf Ausfahrten etc. eigentlich nicht; andere Veranstaltungen mit KFZ werden aber gar nicht erwähnt.
Die hiesige Behörde neigte zu der Ansicht, solange keine gemeinsame Kennzeichnung etc. vorhanden wäre (=geschlossener Verband) sei das als Individualfahrt anzusehen, also keine Genehmigungspflicht; das ist aber eine mt großer Vorsicht zu genießende, nur mündlich und mit deutlichen Vorbehalten geäußerte Ansicht ohne Verallgemeinerungsmöglichkeit.
Bisher habe ich keinerlei Entscheidungen zu ungenehmigten Ausfahrten gefunden; zu illegalen Rennen etc. gibt es natürlich reichlich, aber das ist für uns ja nicht relevant.
Ich bleibe dran ...

Bye
Peter

--
Das SLK-Mega-Event war toll!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an PeterG    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Torsten

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 6888
User seit 20.06.1999
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 17.09.2003 um 10:29 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]


Marcus schrieb:

<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Marcus am 17.09.2003 um 10:18 Uhr ]</font>

[Bezug: 1. Posting]
Mein lieber Torsten,




Mein lieber Marcus,




meiner Meinung nach legst Du das alles falsch aus.

Nur mal ein Beispiel: Der Einheitsführer beim Deutschen Roten Kreuz kann bei einer Kolonnenfahrt eine Route vorschreiben. Ich dagegen kann bei einer SLK-Tour aber keinem eine Route (oder sonstwas) vorschreiben.




Wenn du ein Roadbook aushändigst oder vorgibst, hinterherzufahren, schreibst du eine Route vor. Ob du hinterher die Kolonnenteilnehmer dafür bestrafen kannst oder ob sich jemand daran hält oder nicht, ist meines Erachten irrelevant.




Wenn jemand meint er müßte irgendwo abbiegen oder 2x um den Kreisverkehr fahren - so ist das seine Sache. Beim DRK gäbe es hingegen vom Chef eins auf die Mütze. Die Kolonnenfahrt beim DRK (oder auch Bundeswehr) wird auch in der Tat angemeldet. Die Fahrzeuge fahren beflaggt. Weiterhin gibt's Sonderrechte, d.h. ggf. über Rot fahren und keine Autos dazwischen lassen. Wir SLKler fahren nicht über rot und lassen Autos dazwischen.




Das ist laut Verwaltungsvorschrift eindeutig unerheblich, da der von dir angesprochene geschlossene Verband nur eines von vielen möglichen Kriterien für eine Genehmigungspflicht ist. Auch ohne geschlossenen Verband sind Kolonnen gem. VV erlaubnispflichtig.




Erst wenn bei unseren Touren mehr als 29 SLKs hintereinander fahren - dann wird's anmeldepflichtig.




Eindeutig falsch. Siehe VV.




Aber unsere Kolonnen sind i.d.R. nicht größer als 18 SLKs pro Kolonne. Bei mehr als 15 macht's eh keinen Spaß mehr.




Deine Meinung, die ich nicht teile.




Ein Fachmann unserer Kreisverwaltung sagte mir vor ein paar Jahren auf meine Anfrage zu §29 StVO hin: Wenn wir andere Autos dazwischen lassen geht das in Ordnung. Wir sollen den Kreis am besten erst gar nicht fragen.




Das Ordnungsamit in Eckernförde war da anderer Meinung.




Hier sind doch auch Polizisten im Forum. Was sagen die zu diesem Thread? Wie oft habt ihr eine Kolonne diesbezüglich schon ausgebremst und die Fahrer verhaftet?




Ich will hier niemandem vorschreiben, jetzt alles anmelden zu müssen. Ich pesönlich will nur alle sensibel machen, dass Probleme dieser Art irgendwann mal auftreten könnten. Man kann sich alles zu seinen Gunsten auslegen. Wenn's dann hart auf hart kommt, könnte es aber auch anders ausgelegt werden. Das will ich damit nur verdeutlichen.


Gruß
Marcus



Gruß
Torsten

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Torsten    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   PeterG

Schreiberlevel:
Diplomforenuser
Diplomforenuser
Beiträge: 1455
User seit 01.06.2002
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 17.09.2003 um 10:34 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
Hi,
noch eine Ergänzung: Ob das Vorliegen einer ungenehmigten Veranstaltung im Einzelfall beweisbar ist oder nicht, ist eine ganz andere Frage. Allerdings sind weder Verwaltung noch Gerichte mit dem Klammerbeutel gepudert; wer also in einer Kolonne von 40 Fahrzeugen erzählen will, die "fahren alle ganz zufällig hintereinander" wird allenfalls auf Gelächter stoßen, aber nicht ernstgenommen werden.
In der Praxis halte ich kleinere Ausfahrten für wenig kritisch; Großveranstaltungen allerdings sollten in jedem Fall mit der zuständigen Behörde abgesprochen sein; die Trophy ist sicherlich ein Sonderfall. Bei der Deutschlandrundreise z. B. dürfte das praktisch einige Probleme machen, denn es müßten - wenn genehmigungspflichtig - die obersten Landesbehörden aller beteiligten Bundesländer eingeschaltet werden. Letztlich bleibt da nur, von Genehmigungsfreiheit auszugehen oder es sein zu lassen ...
Natürlich könnte man auch mal um eine Negativbescheinigung bitten, also Bestätigung, daß Genehmigungsfreiheit besteht. Aber wer will schon schlafende Hunde wecken...?

Bye
Peter

--
Das SLK-Mega-Event war toll!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an PeterG    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Torsten

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 6888
User seit 20.06.1999
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 17.09.2003 um 10:37 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
Wobei eine Trophy in meinen Augen weniger gefährdet ist, da die Autos ja höchstens in Dreier-Gruppen unterwegs sind.

Gruß
Torsten

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Torsten    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   PeterG

Schreiberlevel:
Diplomforenuser
Diplomforenuser
Beiträge: 1455
User seit 01.06.2002
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 17.09.2003 um 10:54 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
Hi,
kurz zur Trophy; da dürfte es auf die Fahrzeugzahl nicht unbedingt ankommen, soweit ich die Durchführung mitbekommen habe. Bereits die Einrichtung von Kontrollstellen auch bei freier Streckenwahl soll unabhängig von der Fahrzeuganzahl zur Erlaubnispflicht führen. Es dürfte dabei auch nicht auf die Gruppengröße ankommen sondern auf die Gesamtzahl (es geht dabei ja nicht um die Frage des geschlossenen Verbands...).
Zu dem Thema hab ich sogar eine Entscheidung gefunden, allerdings uralt (das und der Umstand, daß es so gut wie keine Rechtsprechung zu geben scheint deutet i. ü. darauf hin, daß es in der Praxis kein bedeutendes Problem zu sein scheint):

OLG Düsseldorf von 1976: Danach ist eine Orientierungsfahrt von 6 Fahrzeugen bei Verbot des Zuschnellfahrens unter Zeitkontrolle, ohne daß es auf die Geschwindigkeit ankommt, genehmigungspflichtig. Wird in der Literatur wegen mangelnder Begründung kritisiert, ist auch schon uralt; sonst hab ich bisher nix gefunden...

Bye
Peter

--
Das SLK-Mega-Event war toll!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an PeterG    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Marcus

Schreiberlevel:
Forenprofessor
Forenprofessor
Beiträge: 2931
User seit 20.08.1999
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 17.09.2003 um 10:59 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]

Ich schrieb:
Erst wenn bei unseren Touren mehr als 29 SLKs hintereinander fahren - dann wird's anmeldepflichtig.


Torsten schrieb:
Eindeutig falsch. Siehe VV.


Was ist daran falsch?

Gruß
Marcus

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Marcus    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Wiesel

Schreiberlevel:
Forendoppeldoktor
Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
 Geschrieben am 17.09.2003 um 11:04 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Torsten Gerber am 17.09.2003 um 11:11 Uhr ]



Eine "Internet-Community" ist rechtlich gesehen halt ein Neutrum.

Peter, was meinst Du dazu?

Grüße vom Willy



Hinter der Community steht aber mein Name (als Seiteninhaber). Also gehe ich davon aus, dass ich dafür verantwortlich bin. Irgendjemand ist immer verantwortlich. Ich, bzw. das Orga-Team, lade/lädt ja auch zur Trophy ein. Die persönliche Verantwortlichkeit ist immer gegeben.

Gruß
Torsten

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Wiesel    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Torsten

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 6888
User seit 20.06.1999
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 17.09.2003 um 11:05 Uhr             [als Veranstaltung im Kalender eintragen]
Ja, genehmigungspflichtig ist sie gem. Vwv sicherlich, aber das Risiko, in eine Polizeikontrolle zu gerate ist doch äußerst gering.

Gruß
Torsten



PeterG schrieb:

Hi,
kurz zur Trophy; da dürfte es auf die Fahrzeugzahl nicht unbedingt ankommen, soweit ich die Durchführung mitbekommen habe. Bereits die Einrichtung von Kontrollstellen auch bei freier Streckenwahl soll unabhängig von der Fahrzeuganzahl zur Erlaubnispflicht führen. Es dürfte dabei auch nicht auf die Gruppengröße ankommen sondern auf die Gesamtzahl (es geht dabei ja nicht um die Frage des geschlossenen Verbands...).
Zu dem Thema hab ich sogar eine Entscheidung gefunden, allerdings uralt (das und der Umstand, daß es so gut wie keine Rechtsprechung zu geben scheint deutet i. ü. darauf hin, daß es in der Praxis kein bedeutendes Problem zu sein scheint):

OLG Düsseldorf von 1976: Danach ist eine Orientierungsfahrt von 6 Fahrzeugen bei Verbot des Zuschnellfahrens unter Zeitkontrolle, ohne daß es auf die Geschwindigkeit ankommt, genehmigungspflichtig. Wird in der Literatur wegen mangelnder Begründung kritisiert, ist auch schon uralt; sonst hab ich bisher nix gefunden...

Bye
Peter

--
Das SLK-Mega-Event war toll!


 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Torsten    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Ausfahrten und Treffen
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :890
Mitglieder:    9
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.669.682

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Wer wird Fussball Europameister 2024?

Deutschland
Spanien
Kroatien
Italien
England
Frankreich
Belgien
Niederlande
Türkei
Portugal
Österreich
andere Mannschaft

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm