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User seit 20.04.2010
| Geschrieben am 01.03.2018 um 22:20 Uhr  
| Unverständlich, einfach unverständlich....
Meine Meinung:
Wenn jemand bei einem ill. Straßenrennen erwischt wird --> min. 1 Jahr Führerscheinentzug und 3 Netto-Monatsgehälter Strafe.
Wird jemand wieder bei einem Straßenrennen erwischt ---> Führerscheinentzug für min. 10 Jahre und ne Bewährungsstrafe (mit Option auf Haft)
Immer unter der Vorraussetzung, dass keiner verletzt wird. Widerstand gegen die Staatsgewalt ---> Alle Strafen verdoppeln
Dazu dann mehr Zivilstreifen in entsprechend leistungsstarken Autos, die im Ernstfall auch mithalten können, dann hätte der ganze Schwachsinn schnell ein Ende.
--
typischer "bei-dem-ersten-Staubkorn-zum-waschen-fahrer" | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 624
User seit 27.01.2018
| Geschrieben am 02.03.2018 um 08:49 Uhr  
| Hi,
unser oberstes Gericht hat nun einmal festgestellt das kein " ... Vorsatz ...", der zwingend für die Beurteilung für Mord notwendig ist, gegeben war.
Was für mich als Autofahrer auch durchaus nachvollziehbar ist. Sonst würden sich alle, die mal schneller Unterwegs sind (als die zulässige Höchstgeschwindigkeit), im Falle eines Unfalls mit dem Vorwurf von "Mord" beschäftigen müssen.
Warum jedoch die Gerichte, und der Verkehrsgerichtstag, nicht schon bei geringeren Vergehen deutlich mehr den Führerscheinentzug als Maßnahme nutzen, ist mir unverständlich.
Mir möchte bitte Niemand erzählen, daß die verurteilten Raser, nicht schon früher mit kleineren Wagen ein solches Verhalten gezeigt hätten. Aber Letztlich ist auch das ziemlich egal .... während ich früher mein kampfhahngebalze mit 40PS austoben durfte, steigt heute ja kein Führerscheinanfänger mehr unter 100PS ein ...
Gruß
Gerdi
--
Hmmmm ... interessant | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1745
User seit 18.05.2015
| Geschrieben am 02.03.2018 um 09:20 Uhr  
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silverstone schrieb:
.... ungeachtet der Herkunft. Wer mit fast 170 km/h über mehrere rote Ampeln in einer Innenstadt donnert ...
Gruß Rainer
... und genau da liegt für mich der Hase im Pfeffer. Wer mit einem vielfachen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit vorsätzlich über mehrere Ampeln donnert, nimmt vorsätzlich die Beinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit bis hin zum Tod anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf.
Das ist für mich vorsätzliche Tötung wenn es dazu kommt ... nix Fahrlässigkeit!
Fahrlässig wäre, TÜV Termin überschritten, Bremsen kaputt und bei roter Ampel nicht rechtzeitig zum stehen gekommen ... z.B.! | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2652
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 02.03.2018 um 10:10 Uhr  
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TargaRobby schrieb:
Das ist für mich vorsätzliche Tötung wenn es dazu kommt ... nix Fahrlässigkeit!
Fahrlässig wäre, TÜV Termin überschritten, Bremsen kaputt und bei roter Ampel nicht rechtzeitig zum stehen gekommen ... z.B.!
Das entspricht auch meinem Rechtsempfinden. Für das Gericht spielt das Empfinden allerdings keine Rolle, was letztlich auch gut so ist.
--
Freundliche Roadstergrüße von Thomas
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4889
User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 02.03.2018 um 12:29 Uhr  
| Ich verstehe das ganze auch nicht,soviel ich bisher verstanden habe liegt es daran das das Opfer nicht gezielt ausgesucht wurde und es darum kein Mord sondern nur Totschlag ist.
Wenn jemand mit einer Knarre in eine Menschenmenge schießt ist es doch auch kein ausgesuchtes Opfer sondern Zufall wer getroffen/getötet wird.Da ist es aber dann Mord.
Wo ist der Unterschied????
Aber ich hab schon damals bei der Urteilverkündung gesagt das wird wieder zurückgenommen.
Frag mich jetzt nur ob bei der neuen Verhandlung(was das kostet) die neuen oder die alten Gesetze gelten.Die wurden ja deutlich verschärft danach. | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 02.03.2018 um 14:34 Uhr  
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Glatze11 schrieb:
Frag mich jetzt nur ob bei der neuen Verhandlung(was das kostet) die neuen oder die alten Gesetze gelten.Die wurden ja deutlich verschärft danach.
Natürlich werden die Gesetze herangezogen die bei der Begehung der Straftat Gültigkeit hatten.
Und das ist auch gut so.
--
Gruß
Ralf, CCAA/Schäl Sick
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User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 02.03.2018 um 14:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike_bu am 02.03.2018 um 14:57 Uhr ]
Die Rechtsprechung ist leider nicht mehr im Namen des Volkes. Viele können nicht nachvollziehen, warum jemand, der mit 170 auf dem Kudamm fährt, bewusst 5 rote Ampeln überfährt, nicht wegen Mordes angeklagt und verurteilt wird. as ist eher einen Täterjstiz. An den Toten denkt da niemand.
--
------ mike -------
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 02.03.2018 um 15:25 Uhr  
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mike_bu schrieb:
Die Rechtsprechung ist leider nicht mehr im Namen des Volkes. Viele können nicht nachvollziehen, warum jemand, der mit 170 auf dem Kudamm fährt, bewusst 5 rote Ampeln überfährt, nicht wegen Mordes angeklagt und verurteilt wird. as ist eher einen Täterjstiz. An den Toten denkt da niemand.
Hallo
Hängt ihn höher. Problem ist: Für einen Mord müssen gewisse Merkmale erfüllt sein. Das kann man gut finden oder nicht. So ist aber nun mal die Rechtslage. An die haben sich Richter zu halten. Die Probleme eines Rechtsstaates beginnen wenn Richter so urteilen wie es ihnen passt. In dem Fall war es dem zu Folge klar kein Mord. Es steht einem Richter auch nicht zu "kulturelle Eigenheiten" in sein Strafmaß mit einfließen zu lassen. Das aussetzen von Recht und Gesetz ist aber leider in Politik und Rechtsprechung schwer in Mode
--
Ich habe nicht gelogen! Ich kann oder will nur meine Position nicht durchsetzen!! | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 02.03.2018 um 16:19 Uhr  
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fischmanni schrieb:
Das aussetzen von Recht und Gesetz ist aber leider in Politik und Rechtsprechung schwer in Mode
Seh ich nicht so, zumindest nicht für die Rechtsprechung. Wenn ich mal vor Gericht müsste, dann doch am liebsten in Deutschland
--
Freundliche Roadstergrüße von Thomas
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