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Klatsch und Tratsch » » Thema: Fahrverbot - trotzdem fahren...???
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   S - FP 230

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Forenprinz
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Beiträge: 5418
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 03.09.2009 um 22:04 Uhr   


Stuhlgang schrieb:

Dank einer tollen Abstandsmessung (24m auf der Autobahn bei Tempo 160)
durfte ich ein Monat mein Führerschwein abgeben. Was ich davon halte, tut ja nichts zur Sache, bei 25m hätte ich jedenfalls weiterfahren dürfen

--
mit freundlichen Gerüchen

Stuhlgang

Vorstellung : http://tinyurl.com/6dxmuo
Aktueller Stand : http://tinyurl.com/5fmh4x



Ein Meter Differenz kann zwischen Leben und Tod entscheiden und irgendwo ist nun mal die Grenze zu ziehen !

Zum Thema, man kann sich auch selbst um Kopf und Kragen bringen!

Selbst wenn der Haftpflichtversicherer zahlt, gibt es dabei jede Menge Ärger und möchte mich in einem solchen Fall als Geschädigter mit der Versicherung rumschlagen müssen. Der Verursacher wird hier sicherlich auch nicht sofort seine Schuld eingestehen sondern versuchen, jegliche Schuld von sich zu weisen, da er die Folgen, Regreß, sicherlich kennen wird und wer ruiniert sich gerne wissentlich selbst?

Gruß

Frank Peter

--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!!

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   Karin

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Forenunterprimaner
Beiträge: 458
User seit 13.05.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.09.2009 um 22:48 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Karin am 03.09.2009 um 22:49 Uhr ]

Hallo,
das Fahren trotz Fahrverbot ist schlichtweg inakzeptabel. Von der Tatsache, daß es strafbar ist mal abgesehen. Hier sollte sich jede Diskussion erübrigen.

Es gibt die Flexibilität, sich den Monat auszusuchen (ich empfehle Februar, der hat weniger Tage). Damit kann jeder das Fahrverbot in arbeitsfreie Zeiten legen (Urlaub) und den Rest mit einem angestellten Fahrer, Taxi und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln überbrücken.

--
Karin.

Information is everywhere and cheap - Knowledge is rare and expensive - WISDOM is priceless

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   hal9000

Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3687
User seit 17.03.2007
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 04.09.2009 um 14:24 Uhr   
Hal.lo,

freut mich, dass Ihr das ganz überwiegend auch so seht, wie ich: auch WENN die Chance, erwischt zu werden, sehr klein ist - das Risiko FALLS man erwischt wird (oder in einen Unfall verwicckelt ist) ist einfach viel zu hoch!

Mein Bekannter fährt trotzdem munter weiter - die Hälfte hat er schon "geschafft"...



--
Herzliche Grüße!

Hal

---------

Life is uncertain - eat dessert first!

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   MB230SLK

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Forenuntertertianer
Beiträge: 186
User seit 08.04.2008
 Geschrieben am 08.09.2009 um 16:12 Uhr   
Hallo,

12/2001 habe ich meinen Führerschein wegen Geschwindigkeitsüberschreitung abgegeben.

1. Hat es mich geärgert, dass ich diesen per Einschreiben nach Kassel senden mußte, dort war die Geschwindigkeitsübertretung, nein es war und ist nicht möglich diesen in seinem Wohnort (51429) abzugeben.
2. Die kosten dafür, und wenn er weggewesen währe, waren und währen mein Problem gewesen.
3. Man hat mich Wahrhaftig kontrolliert, wenn ich es selber nicht gesehen hätte, dass eines Abends in den 4 Wochen die Polizei bei mir vor der Tür stand und tatsächlich meine Motorhaube nach Wärme geprüft haben.
4. Ich den Führerschein am 30.12.01 wieder hatte, aber erst zum 01.01.02 00:00 Uhr wieder fahren durfte.
5. Ich in der Zeit Bus, Bahn, Fahrrad fahren oder zu Fuss gehen mußte.

ich aber

6. in dieser Zeit meinen Resturlaub und AZV Tage genommen habe, dass ich nur Privat unterwegs war.
7. ich nicht einen Meter gefahren bin.
8. Nur am Nörgeln war, wenn ich Beifahrer war.

und

9. Ich meinen guten alten grauen total zerfledderten Lappen wieder in meine Geldbörse rein quetschen konnte.

Nun, und die Moral zu der geschicht:

Ich mußte mir 2005 einen Internationalen Führerschein für meine Aufenthalte im Ausland besorgen, diesen bekommt man aber nur noch, wenn man diesen neuen EC-Karten großen € Führerschein hat. Also ich dahin (Führrerscheinamt) mal eben .... einen solchen besorgen.
Meinen alten wie schon oben erwähnt als verloren gemeldet und den neuen beantragt, anschließend direkt den Internationalen.
Dann etwa 2 Jahre später, wurde ich wegen ausbremsens eines Autobahnpolizeiautos angehalten (weiß bis heute nicht ob das überflüssig war), nicht das ausbremsen.
Na ja, auf dem Standstreifen im Berufsverkehr Köln auf der A3 wurde ich dann nach meinem Führerschein gefragt. War ja kein Problem, hatte ja diesen kleinen € Plastikscheiss dabei. Nun, der Polizist schon etwas angemiest, überprüft mich, kommt wieder und ganz happig. Wo ist ihr alter Führerschein? Hä....
Sie haben offizell noch 2 Fahrerlaubnisse in Form eines alten grauen und diesem neuen €, wo bitte ist der alte.
Hä ....

Nun, um es abzukürzen, mußte ich meinen grauen Lappen abgeben (nein er wurde nicht eingeschnitten so das man ihn wieder bekommt).

Er wurde entgültig einbehalten.

Aber zum schluss der spruch von dem Polizeioberwachmeister (oder wie auch immer) hat mir den Rest gegeben zu Punkt 1 bis 5.

"Wissen sie, es gibt Leute die behalten ihren alten Führerschein, bekommen dann und wann ein fahrverbot und geben den neuen ab und fahren mit dem alten weiter. Aber wir sind ja nicht Blöd".
Im stillen ich war am kochen, konnte ich mir einen meiner guten sprüche nicht verkneifen.
"Nicht ganz Herr Wachmeister, es gibt auch Leute die haben noch einen dritten Führerschein und fahren dann mit dem weiter ....."
Ich hatte den Satz noch nicht ganz ausgesprochen da durfte ich die Kölner Polizeiwache mir mal von innen etwas genauer ansehen.
Man gab mir einen verweiß, meinen € sowie meinen Internationalen (mittlerweile hatte ich noch meinen Staplerschein bis 60 Tonnen rausgeholt) und Staplerschein wieder, mit der bitte es in Zukunft zu lassen.


--
Olli!

SLK Fahrer, lutschen keinen Honig! SLK Fahrer, lutschen Bienen ...

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 Geschrieben am 08.09.2009 um 16:14 Uhr   
Hallo
Das Risiko würde ich nie eingehen wollen.

Stand vor einigen Wochen vor einem ähnlichen Problem. Zwei mal innerhalb von nur knapp 4 Monaten über 21km/h zu schnell auf der Landstraße unterwegs. Beim zweiten Verstoß kam dann die Aufforderung den Führerschein für vier Wochen abzugeben.
Fahren ohne FS kam für mich nicht in Frage. Mit Hilfe meines Rechtsanwaltes, konnte ich meinen Lappen behalten, zwar unter Verdopplung des Bußgeldes ( rund 375 € ), aber besser gut bezahlt als schlecht gelaufen.

Wenn man zu schnell war sollte man auch mit den Konsequenzen leben.

Gruß
Mike

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   SLK172

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 Geschrieben am 08.09.2009 um 16:39 Uhr   


MB230SLK schrieb:

Meinen alten wie schon oben erwähnt als verloren gemeldet und den neuen beantragt, ...

[...]

Nun, um es abzukürzen, mußte ich meinen grauen Lappen abgeben (nein er wurde nicht eingeschnitten so das man ihn wieder bekommt).

Er wurde entgültig einbehalten.

"Nicht ganz Herr Wachmeister, es gibt auch Leute die haben noch einen dritten Führerschein und fahren dann mit dem weiter ....."
Ich hatte den Satz noch nicht ganz ausgesprochen da durfte ich die Kölner Polizeiwache mir mal von innen etwas genauer ansehen.


Hallo Olli,

das kommt natürlich immer richtig gut an bei der Polizei:

Erstmal den Führerschein als verloren melden, obwohl er nicht verloren ist.
Dann auf Nachfrage doch den angeblich verlorenen Schein abgeben.

Und zu guter letzt noch mal ein dummer Spruch, als ob man schlauer als die Polizei ist.

Die Beamten scheinen mir aber recht gut reagiert zu haben.

Gruß

Guido

--
*** C220CDI Avantgarde schwarz/schwarz ***

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   Gerd122

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 Geschrieben am 08.09.2009 um 16:49 Uhr   
Hi Olli,

das Problem ist, das wenn mal einmal eine Aussage getroffen hat, bei dieser auch bleiben muß. Egal ob sie stimmt oder nicht.

Gruß

Gerhard

--
SLK 55 AMG - cubanitsilber
**************************
die Verbindung von zwei Geraden ist eine Kurve

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   silberbenz

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 Geschrieben am 08.09.2009 um 17:02 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 08.09.2009 um 17:08 Uhr ]

Hallo Olli,
kannst ja froh sein, dass die grünen Männchen Dich nicht mit Latex-Handschuhen einer ---totalen--- Leibesvisitation unterzogen haben.
Aber bitte, wie kann man einen verlorenen Schein abgeben ???
Verloren ist doch weg! völlig weg. !! ( und ansonsten bist Du bei wieder finden wohl sogar verpflichtet den abzugeben , bzw entwerten zu lassen)

PS: muss dann weit vor 2001 gewesen sein, da konnte mein Vater seinen Schein 1 Monat bei einem Bekannten beim Finanzamt abgegeben, da war es noch möglich diesen bei einer Dienststelle / Amt welche öffentliche Siegel benutzt abzugeben. Und genau nach 30 Tagen hat er Ihn wieder dort , aus dem Safe, abgeholt. Als er aus dem Auslandsurlaub inklusive Mietwagen wieder kam. Du verstehst was ich meine ??

Und klar ist, je kleiner der Ort, je wahrscheinlicher ist die Kontrolle ob einer ohne Schein fährt oder nicht. Denn wo die Jungs sich die Nacht um die Ohren hauen ist doch egal, also dann z. B in der Querstrasse des Führerschinlosen um zu beobachten ob er vom Dorffest per Auto kommt oder gefahren wird. So ist es jedenfalls hier.

--

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   Madmax

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 Geschrieben am 08.09.2009 um 17:03 Uhr   


MB230SLK schrieb:
Hallo,

***wegen Übersichtlichkeit gekürzt***
......
Na ja, auf dem Standstreifen im Berufsverkehr Köln auf der A3 wurde ich dann nach meinem Führerschein gefragt. War ja kein Problem, hatte ja diesen kleinen € Plastikscheiss dabei. Nun, der Polizist schon etwas angemiest, überprüft mich, kommt wieder und ganz happig. Wo ist ihr alter Führerschein? Hä....
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--
Olli!





Hallo Olli,

in dem Moment wo Du die berühmte EU Karte als Schien hast, ist alles registriert, auch vorhergehende Führerscheine, egal ob zurückgegeben oder gestohlen gemeldet oder sogar als Ungültig gestempelt wieder ausgehändigt.

Der EU Führerschein war der erste Schritt zum gläsernen Autofahrer.

Dein Internationaler Führerschein hat als Deutscher Staatsbürger in der BRD keine Gültigkeit und wird im Ausland gemäss der EU Vereinbahrung nur in Verbindung mit dem nationalen Füherschein anerkannt (OK, die wenigsten Polizisten im Ausland wissen das.. )

Ich habe im Ausland auch lieber meinen Internationalen gezeigt und als Pfand hinterlegt als dass ich meinen "richtigen" abgebe - aber ein slovenischer Polizist kannte die Regelungen und hat beide bis zur Klärung kassiert



--
Herzliche Grüße,

Matthias

Wer mit mir reden will, der darf nicht bloß seine eigene Meinung hören wollen

http://www.verruecktespaar.de/roadster

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   c-man

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 Geschrieben am 08.09.2009 um 17:06 Uhr   


Rasta schrieb:

Zwei mal innerhalb von nur knapp 4 Monaten über 21km/h zu schnell auf der Landstraße unterwegs. Beim zweiten Verstoß kam dann die Aufforderung den Führerschein für vier Wochen abzugeben.


Hallo Mike,

bist Du sicher, dass bei Dir die 21 km/h Grenze gegriffen hat?

Ich habe hier eine Beilage der ams zum neuen Bußgeld-Katalog (2009). Dort steht, dass es 1 Monat Fahrverbot gibt, wenn binnen eines Jahres das Limit erneut um mehr als 25 km/h überschritten wurde.

Das interessiert mich jetzt.

Gruß
Ulrich

--
http://mein-slk.de.tl

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