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| Geschrieben am 30.04.2013 um 18:14 Uhr  
| "verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung" - Was genau ist das denn? Die StVO sieht vor, dass man Geschwindigkeitslimit beachtet, unnötigen Lärm und Umweltverschmutzung vermeidet, andere nicht gefährdet und das Fahrzeug stets unter Kontrolle hat. Wie schnell ich an der Ampel auf 50 beschleunige kann den Herren in Grün egal sein.
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| Geschrieben am 30.04.2013 um 20:38 Uhr  
| moin
auf öffentlichen Straßen zeigen was man kann ist doch Kinderkacke...
Einfach mal auf einer Kartbahn ein paar Runden drehen und schon wird den meisten klar, wo ihr Hammer hängt bzw. bei den meisten, wo er nicht hängt.
So mal zur Einstimmung...
Dann einfach mal `ne Anmeldung zu einem Fahrerlehrgang rausschicken und mitmachen.
Dann sind alle sportlichen Ambitionen kanalisiert und Spaß macht es auch.
Somit hat sich obriges Thema erledigt und so soll es sein
Gruß Johann
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| Geschrieben am 30.04.2013 um 23:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von RPGamer am 30.04.2013 um 23:02 Uhr ]
Taunusboy schrieb:
"verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung" - Was genau ist das denn? Die StVO sieht vor, dass man Geschwindigkeitslimit beachtet, unnötigen Lärm und Umweltverschmutzung vermeidet, andere nicht gefährdet und das Fahrzeug stets unter Kontrolle hat. Wie schnell ich an der Ampel auf 50 beschleunige kann den Herren in Grün egal sein.
Ist halt Ermessenssache der jeweiligen Beamten. Die können dir dann schon eine Strafe gemäß Artikel 30 StVo anhängen - aber die 10 Euro...
§30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
>> Bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht = 10 €
--
Gruß,
Markus
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| Geschrieben am 01.05.2013 um 06:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Minchen am 01.05.2013 um 06:47 Uhr ]
Moin
Was solche Berichte angeht bin ich im Moment sehr sensibel.
Einem Freund von mir haben sie gerade den Führerschein abgenommen, und das noch vor der Verhandlung !
Ja, sowas gibt es tatsächlich, wußte ich auch nicht.
Er soll auf einer 3 spurigen Autobahn den Hintermann zu einer Vollbremsung genötigt haben. Die waren zu zweit und er alleine, und die sind sofort zur Polizei und haben eine Anzeige gemacht.
Aus einer Nötigung ist ein "schwerer Eingriff in den Straßenverkehr" geworden.
Die beiden haben das ein wenig dramatisiert wie man mir sagte.
Ich war nicht dabei, somit kann ich nur weitergeben was man mir gesagt hat.
Und den Brief den die Polizisten dabei hatten habe ich gelesen.
Die hätten sogar die Wohnung durchsuchen können wenn er den Lappen nicht freiwillig rausgegeben hätte
Im übrigen wird so eine Aktion nur dann gemacht wenn es schon klar ist das er den Lappen eh nach der Verhandlung abgeben muß.
Seit ein Paar Wochen denke ich verstärkt darüber nach eine Kamera permanent mitlaufen zu lassen.
Nicht um andere anzuschwärzen, sondern um irgendwas in der Hand zu haben wenn es mal zu sowas kommt.
LG Armin
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Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !
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| Geschrieben am 01.05.2013 um 09:02 Uhr  
|
Minchen schrieb:
Einem Freund von mir haben sie gerade den Führerschein abgenommen, und das noch vor der Verhandlung !
Seit ein Paar Wochen denke ich verstärkt darüber nach eine Kamera permanent mitlaufen zu lassen.
Hi Armin,
das mit dem Entzug der Fahrerlaubnis habe ich bei einem Freundauch schon so erlebt und wurde aber damals wieder aufgehoben und das ohne Verhandlung. bei gefährlichen eingriss in den Straßenverkehr tgeht das wohl immer sofort von statten.
Zu der Kamera wüsste ich nicht, ob so etwas beweisfähig ist, da der andere Verkehrsteilnehmer ohne seine Zustimmung gefilmt wird. was aber immer geht und Versicherungsgebühr spart ist ein Unfalldatenschreiber (UDS), denn dieser lässt sich (normalerweise) nicht manipulieren und hat auch vor Gericht Bestand. Der UDS klärt zwar nicht alles aber ist besser als nichts, sofern man seine Privatsphäre ein Stück weit aufgeben möchte.
Zum Thema Ampelrennen äh ich meine zufälliges gemeinsammes losfahren sei noch gesagt, dass die Ausrede für den nächsten Rotlichtverstoß besser nicht sein kann.
"Also Herr Wachmeister, ich musste doch bei Rot fahren um jegliche Assoziation zu einem Straßenrennen mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden."
Es denn man bleibt bei Grün noch 10 Sekunden stehen damit es nicht nach Rennen aussieht.
Gruß fundriver | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.05.2013 um 09:14 Uhr  
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Minchen schrieb:
Seit ein Paar Wochen denke ich verstärkt darüber nach eine Kamera permanent mitlaufen zu lassen.
Nicht um andere anzuschwärzen, sondern um irgendwas in der Hand zu haben wenn es mal zu sowas kommt.
LG Armin
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Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !
Ich auch, aber dann brauchst Du eine Kamera für vorne und hinten mit je einem die Seitenansicht erfassenden Winkel.
Und ob Du eine Vollbremsung machst, oder der Hintermann schnell auffährt ist schwer zu dokumentieren.
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Gruß aus CCAA
Ralf,
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