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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wer kennt sich aus mit Rückabwicklung bei ebay??? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 109
User seit 23.01.2007
| Geschrieben am 13.03.2007 um 11:16 Uhr  
| Moin Carsten,
ich muss Gonzo leider zustimmen, wenn der Verkäufer nicht gewerblich handelt und eine Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen hat, bliebe nur die Möglichkeit, dass Du nachweist, dass das Gerät schon zum Zeitpunkt des Verkaufs defekt war und er diesen Mangel verschwiegen hat.
Das ist in der Regel nur mit hohem Aufwand möglich und sehr schwierig, weil es auch gerichtsfest sein müsste (also unabhängiger Gutachter nötig ).
Ich glaube, wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich den ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen und dann die Sache unter Lebenserfahrung"abhaken", so ärgerlich das auch ist.
Gruß, falko | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1484
User seit 09.04.2003
| Geschrieben am 13.03.2007 um 14:41 Uhr  
|
falko schrieb:
Moin Carsten,
ich muss Gonzo leider zustimmen, wenn der Verkäufer nicht gewerblich handelt und eine Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen hat, bliebe nur die Möglichkeit, dass Du nachweist, dass das Gerät schon zum Zeitpunkt des Verkaufs defekt war und er diesen Mangel verschwiegen hat.
Das ist in der Regel nur mit hohem Aufwand möglich und sehr schwierig, weil es auch gerichtsfest sein müsste (also unabhängiger Gutachter nötig ).
Ich glaube, wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich den ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen und dann die Sache unter Lebenserfahrung"abhaken", so ärgerlich das auch ist.
Gruß, falko
Hallo Falko, hallo Carsten,
also so ganz kann ich Falko nicht zustimmen. Wie Carsten ja schreibt, hat er ein anderes Gerät erhalten als er ersteigert hatte. 7922 anstatt 7920 und somit stimmt der Artikel nicht mit dem angebotenen Original überein und man kann auch privat wandeln. Davon abgesehen gilt das fehlende Umtauschrecht nicht für solche Fälle oder für arglistig verschwiegene Mängel. Hierbei ist es egal ob privat oder gewerblich, es beteht der Anspruch auf Wandlung !
Problematischer ist es oft mit der Durchsetzung des eigenen Rechtes... (..Recht haben bedeutet nicht gleich Recht bekommen...)
Ich würde dem Anbieter eine Frist setzen zwecks Wandlung mit dem Hinweis auf arglistige Täuschung (..wichtig die Daten der Auktion und die Daten des erhaltenen Radios in Kopie an den Anbieter schicken..) mit dem Hinweis auf andere Artikeleigenschaften und den Defekt.
Ihm eine Frist von 10 Tagen unter Ankündigung von weiteren rechtlichen Schritten (..arglistige Täuschung durch Anwalt..) setzen und jegliche unsachliche Diskussionen vermeiden.
Den Mailverkehr (..auch den bisherigen..) gut aufbewahren und nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Bei einer Summe von 275,00 € ist es zur Not zwar ärgerlich dieses zu verlieren, jedoch deckt eBay ja letztendlich 175,00 € ab und den Rest muss man dann unter "Lehrgeld" einstufen.
Die besonders "günstigen" Angebote sind meist unterm Strich die teureren, jedoch lässt die Möglichkeit ein besonders günstiges Schnäppchen zu ergattern oft leider die Vernunft in den Hintergrund treten, mit solchen der ähnlichen Ergebnissen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und viel Glück..
--
Greets Mario,
(mulaluma)
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 109
User seit 23.01.2007
| Geschrieben am 13.03.2007 um 15:35 Uhr  
| Ich nochmal,
für den Fall, dass Guido Recht damit hat, dass sich die Displayfarbe nicht einstellen lässt, besteht natürlich das Recht auf Wandlung bzw Rückabwicklung des Kaufvertrages ( mein vorheriges Posting war ohne Kenntnis von Guidos Angaben zum nichteinstellbaren Display erfolgt ), sonst könnte ja jeder irgendetwas behaupten und danach auf den Ausschluss der Rückgabe/Rückabwicklung als Privatverkäufer verweisen.
Letztlich muss jeder Betroffene selbst entscheiden, wieviel er an Zeit und Ärger zu investieren bereit ist.
Gruß, falko | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1484
User seit 09.04.2003
| Geschrieben am 13.03.2007 um 15:42 Uhr  
|
falko schrieb:
Ich nochmal,
für den Fall, dass Guido Recht damit hat, dass sich die Displayfarbe nicht einstellen lässt, besteht natürlich das Recht auf Wandlung bzw Rückabwicklung des Kaufvertrages ( mein vorheriges Posting war ohne Kenntnis von Guidos Angaben zum nichteinstellbaren Display erfolgt ), sonst könnte ja jeder irgendetwas behaupten und danach auf den Ausschluss der Rückgabe/Rückabwicklung als Privatverkäufer verweisen.
Letztlich muss jeder Betroffene selbst entscheiden, wieviel er an Zeit und Ärger zu investieren bereit ist.
Gruß, falko
Stimmt 100 % ...absolut d'accord !!
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 329
User seit 05.12.2006
| Geschrieben am 13.03.2007 um 20:55 Uhr  
| Moin Moin Freunde der Sonne.
Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten und Tips.
Letzter Stand der Dinge ist, dass sich der Verkäufer jetzt nicht mehr meldet.
Er meinte gestern noch, dass ich ihm nicht drohen soll
Ich denke mal, er hat das mit meiner Anzeige wegen Warenbetrug, die ich ja
gestern bei der Polizei gemacht habe nicht so wahr genommen.
Er wird nun wohl eine Vorladung bekommen, wo er sich dann dazu äußern darf. Das Navi 7920 haben die erstmal beschlagnahmt.... tolle Sache!
Wie ist das denn mit dem ebay-Verkäuferschutz?
Ich bekomme 200,-€ abzgl. 25,-€ SB in jedem Falle?
Was passiert mit dem Navi? Bekommt der Verkäufer das dann zurück oder darf ich das behalten?
Carsten aus Berlin
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 13.03.2007 um 21:17 Uhr  
| Moin moin Carsten,
der Ebay Käuferschutz garantiert keine Übernahme bis zu den imaginären 175 Euro.
Der eBay Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, die eBay seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Unter bestimmten Bedingungen zahlt eBay einen Ausgleich für vom Käufer erworbene Artikel bis zu einem Wert von je EUR 200,00 abzüglich einer Selbstbeteiligung von EUR 25,00. Auf diesen Ausgleich gibt es keinen Rechtsanspruch.
Wegen der Rückgabe der Ware bin ich unbeleckt.
Toi toi toi
Beste Grüße
Frank
--
Verschiedene Meinungen, unterschiedliche Auffassungen, ohne Kontraste gäbe es auch keine Farben und MBSLK. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 329
User seit 05.12.2006
| Geschrieben am 13.03.2007 um 21:28 Uhr  
|
Frank-WOB schrieb:
Moin moin Carsten,
der Ebay Käuferschutz garantiert keine Übernahme bis zu den imaginären 175 Euro.
Der eBay Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, die eBay seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Unter bestimmten Bedingungen zahlt eBay einen Ausgleich für vom Käufer erworbene Artikel bis zu einem Wert von je EUR 200,00 abzüglich einer Selbstbeteiligung von EUR 25,00. Auf diesen Ausgleich gibt es keinen Rechtsanspruch.
Wegen der Rückgabe der Ware bin ich unbeleckt.
Toi toi toi
Beste Grüße
Frank
Wahrscheinlich wird ebay einige Zeit prüfen, Kontakt aufnehmen etc., denke ich.
Die Frage ist nur, unter welchen Kriterien ebay entscheidet, ob man die
"Kulanz-Kohle" bekommt oder nicht.
Trotzdem vielen Dank.
Hab dem Verkäufer jetzt nochmals ne mail geschrieben, und ihn aufgefordert, den Kauf rückgängig zu machen. Hab ne Frist von 10 Tagen
gesetzt und mit gerichtlichen Schritten gedroht.
Außerdem habe ich ihn darauf hingewiesen, dass die Artikelbeschreibung
stark von dem gelieferten Artikel abweicht.
Mal sehen, wie und ob er sich äußert.
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 13.03.2007 um 22:08 Uhr  
| Wahrscheinlich wird ebay einige Zeit prüfen, Kontakt aufnehmen etc., denke ich.
Die Frage ist nur, unter welchen Kriterien ebay entscheidet, ob man die
"Kulanz-Kohle" bekommt oder nicht.
....................................................
Mache das grad mit einem bezahlten und nicht geliefertem Artikel durch.
VK hat sich bei Ebay gelöscht, die mailaddy ebenso und die angegebene Adresse war gefakt. Ansonsten habe ich meine Pappenheimer per "Nachbarschaftshilfe" oder per Internettelefonsuche daran erinnert das das bezahlte Paket sinnvollerweise auch losgeschickt werden müsse.
Ebay verlangt eine Schilderung und eine Kopie des Zahlungsverkehrs.
Das dauert aber...bis jetzt sind es gut 2 Monate.
Hast du versucht übers Internet seine Telefonnummer herauszufinden? Habe jetzt nicht geschaut ob du es bereits getan hast.
Beste Grüße
Frank
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 329
User seit 05.12.2006
| Geschrieben am 13.03.2007 um 22:33 Uhr  
|
Frank-WOB schrieb:
Wahrscheinlich wird ebay einige Zeit prüfen, Kontakt aufnehmen etc., denke ich.
Die Frage ist nur, unter welchen Kriterien ebay entscheidet, ob man die
"Kulanz-Kohle" bekommt oder nicht.
....................................................
Mache das grad mit einem bezahlten und nicht geliefertem Artikel durch.
VK hat sich bei Ebay gelöscht, die mailaddy ebenso und die angegebene Adresse war gefakt. Ansonsten habe ich meine Pappenheimer per "Nachbarschaftshilfe" oder per Internettelefonsuche daran erinnert das das bezahlte Paket sinnvollerweise auch losgeschickt werden müsse.
Ebay verlangt eine Schilderung und eine Kopie des Zahlungsverkehrs.
Das dauert aber...bis jetzt sind es gut 2 Monate.
Hast du versucht übers Internet seine Telefonnummer herauszufinden? Habe jetzt nicht geschaut ob du es bereits getan hast.
Beste Grüße
Frank
--
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2 Monate... na das kotzt mich an...
OK, die Summe ist ja nicht sonderlich hoch, aber es ärgert mich tierisch, dass
ich mich von so einem arsch betrügen lassen soll !!!
naja egal....
Hab versucht, die Telefonnummer herauszubekommen, leider ohne Erfolg.
Keine Ahnung, ob die Adresse gefakt ist. Zumindest stand sie auf dem
Adressaufkleber. Bei ebay war diesselbe hinterlegt.
Angeblich Oberhausen. Das Paket wurde aber in Duisburg aufgegeben.
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