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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.02.2017 um 19:51 Uhr  
| Jetzt möge mal ein Jurist was sagen.
"Mord" ist praktisch ganz schwer zu beweisen. "Totschlag" hätte es auch getan.
Ich finde es nicht gut was die Kerle machen, aber da gehen mir leider die Relationen im Vergleich verloren...
Wer waren denn die Täter überhaupt?? (Spaß) | Antworten
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| Geschrieben am 27.02.2017 um 20:02 Uhr  
|
SLK-M schrieb:
Jetzt möge mal ein Jurist was sagen.
"Mord" ist praktisch ganz schwer zu beweisen. "Totschlag" hätte es auch getan.
Ich finde es nicht gut was die Kerle machen, aber da gehen mir leider die Relationen im Vergleich verloren...
Wer waren denn die Täter überhaupt?? (Spaß)
Ich mag diese Diskussionen um Mord oder Totschlag nicht wer einen anderen umbringt ermordet ihn selbst wenn er ihn Tod schlägt. Also weg damit und zwar lebenslänglich (dies dann im wahrsten Sinne des Wortes.
Selbst für mehrfachen Mord kommt man nach ein paar Jahren wieder raus, darf Bücher über seine Taten schreiben und wird noch belohnt. Die Opfer kommen nicht nach 15 Jahren zurück
Warum kommt zb eine Mutter die ihr Neugebohrenes aus dem Fenster schmeißt, unter einen LKW-Reifen legt oder zerstückelt und in die Balkonkästen "pflanzt" mit Totschlag davon ? sie hat es nicht erschlagen......
Und in diesem Falle auch er hat den Verkehrsteilnehmer ermordet und nicht erschlagen
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| Geschrieben am 27.02.2017 um 20:06 Uhr  
|
SLK-M schrieb:
"Mord" ist praktisch ganz schwer zu beweisen. "Totschlag" hätte es auch getan.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-urteil-gegen-raser-zwei-autos-als-mordwaffe-a-1136549.html
"Ralph Ehestädt verweist vielmehr auf die Ansicht des 4. Strafsenates des Bundesgerichtshofes, der auch für die bereits angekündigte Revision der beiden Angeklagten zuständig sein wird. Dort vertritt man den Standpunkt: "Schon eine Gleichgültigkeit rechtfertigt die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes."
So kommt das Gericht von der Fahrlässigkeit zum Tötungsdelikt. Die Klippe zum Mord nimmt es ohne die vom Staatsanwalt vorgeschlagenen "niedrigen Beweggründe". "Jede Tötung ist niedrig", argumentiert der Vorsitzende und zieht als alleiniges Mordmerkmal die "gemeingefährlichen Mittel" heran. Er meint die aufs Dreifache der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beschleunigten und im engen Innenstadtbereich nicht mehr zu kontrollierenden Fahrzeuge. Der Sportwagen als Mordwaffe."
Warum also sollte ein Fahrzeug nicht als Mordwaffe gelten? Und dass der Tod anderer billigend in Kauf genommen worden sein soll, kann ich auch nachvollziehen.
Ich hoffe, dass das Urteil in der Revision nicht gleich kassiert wird.
SLK-M schrieb:
Wer waren denn die Täter überhaupt?? (Spaß)
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 27.02.2017 um 20:27 Uhr  
|
Glatze11 schrieb:
Ich selbst sehe es wie der Richter,das war Mord.
Ja, auf dieser 24 Stunden täglich belebten Strecke muss man unbedingt und immer mit Passanten und Fahrzeugverkehr rechnen.
Es gibt in Berlin praktisch keine andere Strecke, auf der das derart klar ist.
In sofern musste ganz unbedingt mit einem Unfall gerechnet werden.
Der Tod von Unbeteiligten wurde bewusst in Kauf genommen. Das erkennt jeder, der die Strecke auch nur einmal abfährt.
Ich bin gespannt, wie der BGH höchstinstanzlich entscheidet. Das hat ja dann eine gewisse Bindungswirkung auf alle derartigen Straßenrennen.
Rainer
--
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| Geschrieben am 27.02.2017 um 20:30 Uhr  
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UC schrieb:
Finde ich klasse eigentlich noch viel zu mild...... hoffentlich ist in diesem Fall Lebenslänglich auch Lebenslänglich .
Nee ist es nicht .
Das Strafmaß bedeutet max. 12 Jahre .
Das heißt bei guter Führung höchstens 8 Jahre .
Und schon bei abgebrummten 6 Jahren Offener - Strafvollzug .
Was anderes ist Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung aber das kommt hier nicht in Frage .
Die beiden Verurteilten waren schon wegen Raserei Vorbestraft .
Also keine Unbekannten vor Gericht .
Und man beachte : Einem Bericht des ZDF nach haben die Raser in Berlin -City bei ihrer Tour 11 mal Rotlicht Ignoriert und Geschwindigkeiten von bis 170 Km/h gefahren .
Ein zu hartes Gerichtsurteil findet die Verteidigung und hat Revision gegen das Urteil eingereicht .
Ob das Urteil in Zukunft die Heizer abschreckt muss abgewartet werden .
--
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