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Klatsch und Tratsch » » Thema: Auffahrunfall A8 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 233
User seit 01.11.2005
| Geschrieben am 19.08.2010 um 08:06 Uhr  
| Hallo,
gestern Abend fuhr mir im Stau auf der A8 ein LKW auf. Zum Gück hatte
ich nicht auf der Bremse gestanden. ( Automatik )
Zu sehen sind viele Kratzer, kein Abstand zu den Lampen und rechts und links, ca. 30cm von aussen gemessen mehrere Risse.
Es war ein Holländischer LKW.
Worauf muß ich achten ( Versicherung, Schadensregulierung )
Ich selbst habe eine VK Versicherung und mein Nachbar meinte die würden
in Vorleistung treten.
SLK 200, Automatik, Bj. 1998, 185tkm
Danke
Gruss Helmut | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6792
User seit 08.10.2002
| Geschrieben am 19.08.2010 um 08:57 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Frankman01 am 19.08.2010 um 08:59 Uhr ]
(guten) morgen Helmut,
denke mal, so gut wird Dein morgen nicht sein, Hauptsache Dir geht es gut !
Vorab, ausländische Kraftfahrzeug muss eine grüne Versicherungskarte mit sich führen. Hinter dieser steckt ein deutscher Kooperationsversicherer.
Du rufst unter 0180-25026 beim Zentralruf der GDV an. Denen schilderst Du den Unfall und gibst denen das Kannzeichen durch. Nach einer kurzen Wartezeit bekommst Du den Versicherer und die zugehöriger Vers.Nummer.
Da rufst du dann an, meldest den Schaden und gehst in die Werkstatt, um Dir dort einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellen zu lassen.
Das reichst Du bei der Dir benannten Versicherung ein und bittest um Reparaturfreigabe oder Abrechnung nach Gutachten.
In meinen 15 Jahren ist nur 1 mal vorgekommen, dass die Vollkasko meines Kunden regulieren musste, was aber an widersprüchlichen Zeugenaussagen lag. Daher würde ich Deine VK erstmal nicht in Anspruch nehmen.
Erstmal viel Glück.
edit: hier gebe ich Dir mal den Link mit zugehörigen Infos http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html
Ich habe das Thema mal verschoben, da es sich ja nicht explizit um ein Technikthema des 170 handelt.
--
es grüßt......die Dumm Sau
Früher haben die Menschen ihren Müll im Wald vergraben, heute gibt es Ebay !
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 865
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 19.08.2010 um 09:26 Uhr  
|
slk200schw schrieb:
Hallo,
kein Abstand zu den Lampen und rechts und links...
SLK 200, Automatik, Bj. 1998, 185tkm
Hallo Helmut,
eines vorab, überlege Dir schon mal was Du machst, wenn das ein Totalschaden wird. Ich hatte mit meinen SLK auch schon einmal einen Hecktreffer, bei dem man kaum etwas gesehen hatte, dessen Reparatur aber 7.500€ gekostet hatte.
Mit ausländischen Unfallgegnern gibt es ein paar Besonderheiten. Als mal ein Holländer den A3 meiner Frau demoliert hatte, wurden uns z.B. Leihwagen bzw. Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung verweigert.
Viel Glück!
--
Viele Grüße,
Artur | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 82
User seit 21.06.2010
| Geschrieben am 19.08.2010 um 09:41 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Grisu187 am 19.08.2010 um 09:45 Uhr ]
Hi,
wenn Du nach Gutachten abrechnen möchtest wird Dir aber die Märchensteuer abgezogen.
Nachdem Du die Freigabe der Versicherung hast kannst Du auch, in der Werkstatt, eine Abtretungserklärung unterschreiben und hast mit nichts mehr was zu tun.
Deine Vollkasko solltest Du nicht bemühen. Ist ja ne eindeutige Sache und die Grünen waren ja wohl auch vor Ort.
Ist mir auch mal passiert. Sehr ärgerlich Aber Hauptsache bei Dir ist alles tutti.
Warst Du denn auf dem Weg zur Arbeit oder Urlaub usw?? Du kannst auch eventuell entgangene Zulagen (Arbeit) oder entgangene Urlaubsfreude bzw.auch Scherzensgeld geltend machen. Dazu solltest Du aber einen Anwalt einschalten.
Des weiteren hast Du Recht auf Neuteile, also wenn Deine Schürze gerissen ist bekommst Du eine Neue.
Wenn Du einen Leihwagen brauchst kann eine Versicherung das nicht einfach verweigern. Klar die versuchen es aber ein Anwalt regelt das schon.
Fahre am besten zum Arzt und lass Dich krank schreiben
Viel Glück
lg
Marcus
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 82
User seit 21.06.2010
| Geschrieben am 19.08.2010 um 10:28 Uhr  
| Hi,
warum denn nicht??
Falls er irgendwelche Einbußen hatte, sei es wegen Arbeit oder Urlaub usw, stehen die Chancen auf regulierung des Ausfalls besser.
Wir wissen ja auch nicht wie hoch die Kräfte wirkten bei dem Unfall. Ein HWS Trauma kann sich auch erst nach Tagen bemerkbar machen. Es muß sich ja nur einer der sieben Wirbel ein bissl verschieben und schon bekommt er später ne Nackensteifigkeit, Kopfschmerzen usw.
Wenn er natürlich den Aufprall bei 10 km/h hatte und einfach nur durch Blaue gefahren ist, muß er das selbst entscheiden.
Nicht immer sofort mit dem Finger auf andere zeigen. Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein
lg
Marcus
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 19.08.2010 um 11:08 Uhr  
|
Grisu187 schrieb:
wenn Du nach Gutachten abrechnen möchtest wird Dir aber die Märchensteuer abgezogen.
aber auch nur vorsorglich - sobald du dann eine Rep.rechnung oder "Kaufrechnung" mit ausgeweisener MwSt. nachlieferst, bekommt man auch die MwSt. noch erstattet.
Gruß
Gerhard
--
cubanitsilberne Hubraumflunder
**************************
die Verbindung von zwei Geraden ist eine Kurve
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16852
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 20.08.2010 um 10:18 Uhr  
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Grisu187 schrieb:
Fahre am besten zum Arzt und lass Dich krank schreiben
Das ist diese Art von Ratschlägen, bei denen ich das Kotzen kriege.
Ich wünsche dir, dass dir das gleiche mal als Auffahrender passiert und dass du dann am Ende wegen eines leichten Remplers unberechtigterweise ein Verfahren wegen Körperverletzung mit der entsprechenden Strafe (Geld, am besten noch Fahrverbot) an den Hals kriegst.
Aber so ist es scheinbar heute üblich: nach einem Unfall einfach mal irgendwas behaupten, um selbst noch einen Vorteil draus zu ziehen mit ein paar freien Tagen und Schmerzensgeld. Mannomann...
*kopfschüttel*
Guido
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16852
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 20.08.2010 um 10:22 Uhr  
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Gerd122 schrieb:
aber auch nur vorsorglich - sobald du dann eine Rep.rechnung oder "Kaufrechnung" mit ausgeweisener MwSt. nachlieferst, bekommt man auch die MwSt. noch erstattet.
Hallo Gerd,
wenn man nach Gutachten abrechnet, liefert man i.d.R. eben keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. nach
Und man sollte auch besser davon absehen, dass man z.B. 4.000 Euro per Gutachten abrechnet und dann später eine Teilrechnung über 3.000 + MwSt. nachreicht, um die 19% auf die 3.000 zu bekommen. Dann könnte die Versicherung auf die Idee kommen, dass die Kosten doch nicht so hoch waren, auch wenn man vielleicht einen Teil der Arbeiten selbst übernommen hat.
Gruß
Guido
--
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